Flach Beat · Nationalrat · 2024-09-10
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2024-09-10
Wortprotokoll
Die Vorrednerin hat mich als Motionär erwähnt. Ich muss Ihnen einfach sagen: Meine Motion 16.3529 basierte auf einem Entscheid des Bundesgerichts von 2015, damals war noch Doris Leuthard Vorsteherin des UVEK. Jetzt haben wir 2024, fast zehn Jahre sind seit jenem Bundesgerichtsentscheid vergangen, der grosse Auswirkungen auf die Wohnbautätigkeit in der ganzen Schweiz hatte. Aufgrund dieses Entscheids erklärten auch[NB]die[NB]kantonalen[NB]Gerichte die sogenannte Lüftungsfensterpraxis für grundsätzlich nicht in der Art und Weise anwendbar, in der die Kantone sie vorher eigentlich angewendet hatten.
Mit der Motion wollten wir diese Lüftungsfensterpraxis zum Gesetz machen. Nun haben wir hier die Differenzbereinigung zur Umsetzung dieser Motion vor uns. Es ist schon so, dass das Anliegen der Motion und die Vorlage, die wir jetzt vor uns haben, nicht mehr ganz deckungsgleich sind; mit der Vorlage geht man eigentlich wesentlich weiter.
Ich denke aber, es sollte uns vor allen Dingen ein Ansporn sein, dass wir schneller vorwärtsmachen, wenn wir ein Problem auf dem Tisch haben. Wir sollten nicht mehr so lange warten, bis die Nerven blank liegen, und zwar an verschiedensten Orten, und dann deshalb teilweise auch wirklich übers Ziel hinausgeschossen wird, wie das der Ständerat hier gemacht hat, indem er sagt, in den lärmempfindlichen Räumen reiche es, einfach nur eine Lüftung zu haben, und dann sei das schon gut.
Ich bitte Sie jetzt aber trotzdem, auch wenn das nicht mehr hundertprozentig dem entspricht, was wir zu Beginn eigentlich einmal wollten, bei dieser Vorlage in allen Punkten der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Bei den Fällen, um die es im Moment geht, handelt es sich meistens um Siedlungsgebiete, in denen heute schon Wohnungen bestehen. Diese Wohnungen sind heute nicht in einem guten Zustand, weder was den Lärmschutz angeht noch was die Energiesanierung angeht noch was die Ausnützung angeht. Wenn wir im Innenraum, im Siedlungsraum verdichten wollen, dort, wo wir schon gute Verkehrserschliessungen haben, wo die Schulen sind, wo die Läden sind, wo Arbeiten und Leben möglich ist, dort, wo eben schon die ganzen Infrastrukturen vorhanden sind, dann müssen wir die Möglichkeit schaffen, dort innere Aufstockungen und Erneuerungen zu machen. Wir müssen auch Neubauten zulassen, wo die Altbauten nicht mehr tauglich sind, und dann müssen wir entsprechende Möglichkeiten finden, damit man dort auch Wohnungen in einer genügenden Anzahl bauen kann.
Die Lösung, die die Mehrheit der Kommission jetzt möchte, sieht vor, dass mindestens ein Raum einer Wohnung immer den Mindestlärmanforderungen entsprechen muss. Andere Räume können durch eine kontrollierte Lüftung gelüftet werden. Da ist es wichtig, zu sagen, dass es nicht ausreicht, einfach irgendeinen Ventilator zu haben - so wie Sie sie vielleicht aus dem Baumarkt kennen -, sondern es muss dann tatsächlich eine kontrollierte Lüftung sein, welche die Energie abführt, welche die entsprechenden Volumina herstellen kann und welche entsprechend dazu taugt, die[NB]Räume[NB]in[NB]der[NB]Nacht[NB]tatsächlich abzukühlen, auch im Sommer, wenn es draussen sehr heiss ist. Das muss berechnet werden.
Die Verwaltungen werden dann gefordert sein, die entsprechenden SIA-Normen quasi in ihre Verordnungen zu überführen, damit das dann auch funktioniert und damit wir dann nicht, wie das die Kommissionsminderheit befürchtet, schlecht gelüftete Wohnungen an lärmigen Orten haben, wo die Leute dann ungeschützt dem Lärm ausgesetzt sind. Das wäre gesundheitsschädlich, und das wollen wir ganz bestimmt nicht.
Die Architektur wird ebenfalls gefordert sein. Wenn ich mir die Zeichnungen, die Grundrisse dessen anschaue, was mit Annahme dieser Vorlage möglich wird, dann sehe ich, dass eine Umsetzung möglich ist. Heute sind immer noch Tausende von Wohnungen im Planungsstadium blockiert, gerade dort, wo wir sie dringend brauchen: in den Städten und Agglomerationen. Diesen gordischen Knoten müssen wir jetzt unbedingt auflösen.
Ich bin überzeugt, dass wir es schaffen, den Schutz der Wohnbevölkerung und den Anspruch, dort wohnen zu können, wo man gerne wohnen möchte, unter einen Hut zu bringen. Wir schaffen es, eben auch wieder mehr guten, qualitativ wertvollen Wohnraum innerhalb des Siedlungsgebietes - dort, wo wir das wollen - zu realisieren. Wie gesagt, innere Aufstockungen können möglich sein, genauso wie Neubauten.
Dann noch zur zweiten verbliebenen Differenz: Ob es nun die Eigentümer oder die Inhaber eines Grundstückes sind, ist eigentlich nicht so wahnsinnig wichtig. Wesentlich ist einfach, dass der Verursacher oder der Verantwortliche, das heisst der, der eben das Grundstück genutzt hat, entsprechend auch zur Kasse gebeten werden kann. Es soll dann nicht einfach die Allgemeinheit sein, die zu zahlen hat. Deshalb bitte ich Sie, dort auch bei der Kommissionsmehrheit zu bleiben.
Ansonsten bitte ich Sie, dieses Geschäft jetzt nach bald zehn Jahren endlich auf die Zielgerade einbiegen zu lassen. [PAGE 1393]