Jans Beat · Bundesrat · 2024-09-10
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-09-10
Wortprotokoll
Ich freue mich tatsächlich, Ihnen den Entwurf dieses E-ID-Gesetzes vorstellen zu dürfen. Sie haben es gehört, der Nationalrat hat deutlich zugestimmt, mit 175 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Ihre Kommission für Rechtsfragen hat einige Anpassungen vorgenommen und am 25.[NB]Juni 2024 die Vorlage ebenfalls deutlich mit 9 zu 1 Stimmen angenommen. Auch dem Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für den Aufbau und den Betrieb der E-ID wurde mit praktisch identischem Stimmenverhältnis zugestimmt.
Ich werde hier noch einige Ausführungen machen. Ich finde es wichtig, diese Vorlage gut zu erklären, und werde dann auch auf die Sicherheitsbedenken von Herrn Schwander eingehen. [PAGE 679]
Die Kommission für Rechtsfragen hat einige Änderungen vorgenommen, um den Schutz der Personendaten weiter zu erhöhen und die Rolle der E-ID als digitale Alternative hervorzuheben. Der Bundesrat unterstützt diese sinnvollen Ergänzungen des E-ID-Gesetzes. Das Ziel der Vorlage ist es, dass wir uns ab 2026 in der virtuellen Welt dank der elektronischen Identität sicher und einfach ausweisen können, z.[NB]B., wenn wir bei der Gemeinde eine Wohnsitzbescheinigung beantragen oder einen elektronischen Führerschein erwerben oder bei einem Kauf im Internet, der einen Altersnachweis voraussetzt. Die E-ID soll uns das Leben erleichtern und uns Zeit und Geld sparen.
Die E-ID hat eine Vorgeschichte, die Sie kennen. Am 7.[NB]März 2021 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das erste E-ID-Gesetz mit 64,4 Prozent klar abgelehnt. Das Referendum war nicht gegen die E-ID als solche gerichtet, sondern gegen eine von Privaten herausgegebene E-ID. Unmittelbar nach der Abstimmung reichten alle sechs Fraktionen des Nationalrates gleichlautende Motionen ein, um den Bundesrat zu beauftragen, die Sache neu aufzusetzen. Die Ablehnung durch das Volk löste eine grundsätzliche Debatte über die Digitalisierung aus. Welche Rolle und Verantwortung hat der Staat? Wie können die Datensicherheit und der Datenschutz gewährleistet werden?
Zudem gab uns die Rückweisung die Gelegenheit, neue Lösungen eingehend zu vergleichen und unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts die Weichen für die Zukunft richtig zu stellen. Die neue Vorlage ist also keine leicht überarbeitete Kopie des alten Gesetzes; das E-ID-Gesetz wurde von Grund auf neu konzipiert.
Auch im Gesetzgebungsprozess haben wir neue Wege beschritten. Wir haben nicht das übliche Vernehmlassungsverfahren abgewartet, sondern die Meinungen und Vorschläge einer breiten Öffentlichkeit eingeholt, um möglichst viele verschiedene Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Das E-ID-Projektteam organisiert noch jetzt regelmässig öffentliche Videokonferenzen. Es hat auch eine öffentliche Plattform zur Verfügung gestellt, auf der Interessierte ihre Meinung schriftlich mit anderen Teilnehmenden austauschen können. Die interessierten Kreise, insbesondere die Gegner des ersten E-ID-Gesetzentwurfes, beteiligen sich seit der Referendumsabstimmung in jeder Phase aktiv an der Debatte.
Diese neue Beteiligungsform hat das übliche Vernehmlassungsverfahren aber nicht ersetzt, sondern ergänzt. In der Vernehmlassung gingen über 100 Stellungnahmen ein, fast doppelt so viele wie bei der ersten Vorlage, und die überwiegende Mehrheit der Rückmeldungen war positiv.
Eine weitere wichtige Neuerung ist, dass die Entwicklung der Vertrauensinfrastruktur parallel zum Gesetzgebungsprozess stattfindet. Die Anforderungen des E-ID-Gesetzes sind also mit IT-Expertinnen und -Experten abgestimmt. Das ermöglichte es uns, Schwächen und Fehler sehr früh zu entdecken, und erspart dem Projekt unnötige Kosten.
Das Ziel des Bundesrates ist es, ein elektronisches Identifikationssystem zur Verfügung zu stellen, das den Erwartungen der Bevölkerung und den Forderungen des Parlamentes entspricht. Die Motionen umreissen den Rahmen sehr genau: Erstens braucht es eine E-ID, zweitens muss der Bund die E-ID herausgeben, und drittens muss die staatliche E-ID den höchsten Anforderungen des Datenschutzes entsprechen.
Der Entwurf des Bundesrates erfüllt alle drei Anforderungen. Die E-ID, wie sie im Gesetzentwurf konzipiert ist, ist ein staatliches Projekt. Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation wird die Vertrauensinfrastruktur entwickeln und betreiben. Dazu gehören die elektronische Brieftasche und die Register, mit denen die Gültigkeit der E-ID überprüft werden kann. Das Bundesamt für Polizei wird für die Ausstellung der E-ID verantwortlich sein. Eine E-ID beantragen kann, wer über eine Schweizer Identitätskarte, einen Schweizer Pass oder einen von der Schweiz ausgestellten Ausländerausweis verfügt. Die E-ID ermöglicht den Nachweis der eigenen Identität in der virtuellen Welt. Sie wird mit der Identitätskarte oder mit dem Pass in der physischen Welt vergleichbar sein. Allerdings wird die E-ID die beiden Dokumente nicht ersetzen.
Die E-ID kann online oder im Passbüro beantragt werden. Dass man die E-ID auch persönlich vor Ort beziehen kann, war ein wichtiges Anliegen aus der Vernehmlassung. In beiden Fällen ist der Prozess im Wesentlichen derselbe. Im Vergleich zur Karte hat die E-ID einen wichtigen Vorteil. Wer seine E-ID einsetzt, entscheidet selbst, welche Daten sie oder er dem Gegenüber vorweisen will. Ich kann mit der E-ID beispielsweise nachweisen, dass ich über 18 Jahre alt bin. Mein genaues Geburtsdatum muss ich dazu aber nicht preisgeben. Das ist bei physischen Ausweisen bekanntlich nicht möglich. Dort sind immer alle Daten sichtbar.
Wir haben auch darauf geachtet, dass die E-ID für alle Bevölkerungsgruppen gleichermassen zugänglich ist. Ziel ist es, die digitale Kluft nicht zu vergrössern. Die E-ID wird so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen genutzt werden kann. Beispielsweise muss die Anwendung auf dem Mobiltelefon für sehbehinderte Menschen in sehr grosser Schrift lesbar sein oder im Audio-Modus genutzt werden können.
Ich komme nun zu einem wichtigen Aspekt: Vertrauenswürdigkeit und Sicherheit; diesen hat auch Ständerat Schwander angesprochen. Der Sicherheit wurde sehr viel Aufmerksamkeit geschenkt. Die vorgeschlagene Lösung erfüllt sehr hohe Anforderungen.
Cyberangriffe und Datendiebstahl sind eine Realität. Wir tun daher alles, um die E-ID bestmöglich zu schützen. Lassen Sie mich Ihnen das erklären:
Erstens mit sogenannter dezentraler Datenhaltung: Die Daten Ihrer E-ID befinden sich ausschliesslich auf Ihrem Mobiltelefon und werden nirgendwo sonst gespeichert. Auf Ihrem Mobiltelefon sind Ihre Daten mehrfach geschützt, durch den Schutz Ihres Gerätes an sich, aber auch durch Schutzmassnahmen wie Touch-ID oder Face-ID Ihres Wallets. Dank der dezentralen Datenhaltung müsste ein Hacker erhebliche kriminelle Energie aufwenden, um nur eine einzelne E-ID zu knacken. Gleichzeitig wäre die Ausbeute klein. Ein grosses Leak von unzähligen Datensätzen ist hier nicht möglich.
Zweitens wird der Quellcode der wichtigsten Bestandteile der Vertrauensinfrastruktur veröffentlicht, sofern dadurch die Datensicherheit oder Rechte Dritter nicht gefährdet werden. Dazu gehört auch der Quellcode des Wallets. Dies ermöglicht es auch externen Personen, allfällige Sicherheitslücken zu melden. Darüber hinaus sind auch regelmässig formale Sicherheitsprüfungen durch unabhängige Stellen vorgesehen.
Der Bundesrat hat das Gesetz so technologieneutral wie möglich formuliert. Zudem kann der Bundesrat ergänzende Bestimmungen auf Verordnungsstufe erlassen. So kann die Vertrauensinfrastruktur mit der technischen Entwicklung Schritt halten.
Hinsichtlich des Datenschutzes habe ich bereits erwähnt, dass es bei der E-ID möglich sein wird, zum Beispiel nur einen Altersnachweis zu erbringen, ohne weitere Angaben wie den Namen offenzulegen. Die eigene Datenspur so klein wie möglich zu halten, ist der beste Datenschutz. Hinzu kommt: Wenn ich meine E-ID vorweise, findet der Datenaustausch[NB]ausschliesslich zwischen mir und meinem Gegenüber statt. Andere, insbesondere die Ausstellerin, also das Fedpol, sind nicht involviert. Also auch hier: Die Datenspur wird so klein wie möglich gehalten.
Die E-ID darf nur verlangt werden, wenn eine Identifikation der Person erforderlich ist. Zudem darf sie in Situationen, in denen das Vorweisen eines physischen Ausweises bisher nicht nötig oder nicht gesetzlich vorgesehen war, nicht verlangt werden. Private und Behörden dürfen keine Daten von E-ID-Inhaberinnen und -Inhabern verlangen, wenn dies für den Bezug der gewünschten Dienstleistung nicht nötig ist. Damit in der Zukunft kein Identifizierungszwang entsteht, sieht das E-ID-Gesetz vor, dass Verifikatorinnen die in der E-ID enthaltenen Personendaten nur dann abfragen dürfen, wenn das Gesetz es verlangt oder wenn es für die Sicherheit der Transaktion unbedingt erforderlich ist.
Der Bundesrat ist überzeugt, dass wir mit der neuen Vertrauensinfrastruktur ein sehr solides Fundament für die E-ID schaffen. Deshalb schlägt er vor, dass diese Infrastruktur auch Kantonen, Gemeinden und Privatpersonen zur Ausstellung anderer elektronischer Nachweise zur Verfügung stehen soll. So könnte ein Kanton einen Jagdschein, eine Gemeinde eine Wohnsitzbestätigung, eine Bildungseinrichtung ein [PAGE 680] Diplom oder eine Versicherung einen Versicherungsnachweis als elektronischen Nachweis ausstellen.
Der Umfang dieses Entwurfes geht also weit über die E-ID hinaus, und dies erklärt auch den Titel des Gesetzes: "Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise". Damit wollen wir die Digitalisierung der Verwaltung und der Wirtschaft beschleunigen. Mit der Möglichkeit, über die gleiche Infrastruktur auch andere elektronische Nachweise zu erstellen, wird eine wichtige Grundlage für die digitale Transformation auch vieler anderer Lebensbereiche geschaffen. Ich bin überzeugt, dass dieser Gesetzentwurf eine gute Grundlage für eine nützliche und für alle zugängliche E-ID bietet.
Die E-ID wird vom Bund herausgegeben und kontrolliert. Sie erfüllt alle Anforderungen des Parlamentes und stellt den Datenschutz in den Mittelpunkt. Der Bundesrat ist mit den von Ihrer Kommission für Rechtsfragen beschlossenen Änderungen des Gesetzes einverstanden. Diese sind für die Stärkung des Datenschutzes sowie für die Rolle der E-ID als digitale Alternative zu analogen Ausweisen wichtig.
Im Namen des Bundesrates bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Änderungsanträgen Ihrer Kommission für Rechtsfragen zuzustimmen.