Lexipedia

Jositsch Daniel · Ständerat · 2024-09-10

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-10

Wortprotokoll

Mit dem Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz oder kurz BEKJ werden die Grundlagen für eine durchgängig digitale, medienbruchfreie Kommunikation in der Justiz geschaffen. Die Aktenführung in Justizverfahren soll in Zukunft elektronisch erfolgen. Für professionelle Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender - also insbesondere Gerichte, Behörden und die Anwaltschaft - wird die elektronische Kommunikation auf diesem Weg zur Pflicht. In diesem Zusammenhang war die Frage der Nichterreichbarkeit dieser Plattform eines der wenigen diskutierten Themen. Wir werden in der Detailberatung noch darauf zurückkommen.

Die eidgenössischen Prozessgesetze sehen grundsätzlich seit 2011 vor, dass die Übermittlung von Eingaben und von Verfügungen auch auf elektronischem Weg erfolgen kann, aber nicht muss. Trotzdem erfolgte bisher die Kommunikation zwischen Gerichten und den Verfahrensbeteiligten in aller Regel auf Papier und nur in wenigen Fällen auf elektronischem Weg. Das soll mit dieser Vorlage grundsätzlich geändert werden.

Um diese Plattform zu schaffen, soll eine Körperschaft gebildet werden, bestehend aus dem Bund und den Kantonen. Die Hauptaufgabe dieser Körperschaft ist der Aufbau, der Betrieb und die Weiterentwicklung dieser zentralen Plattform für den elektronischen Rechtsverkehr. Die Kantone haben weiterhin die Möglichkeit, eine eigene Plattform zu entwickeln, unter der Bedingung, dass sie mit der Bundesplattform kompatibel ist.

Die Kosten für den Aufbau der zentralen Plattform betragen ungefähr 28 Millionen Franken. Der Bund beteiligt sich mit 25 Prozent daran. Die jährlichen Kosten für den Betrieb[NB]und[NB]die[NB]Weiterentwicklung umfassen etwa 7,4 Millionen Franken. Diese Kosten sollen durch die Gebühren finanziert werden.

Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen Eintreten auf die Vorlage. Eine Minderheit, vertreten durch Herrn Schwander, ist gegen Eintreten und wird das noch begründen.

Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich der guten Ordnung halber und zuhanden des Amtlichen Bulletins auf folgenden Umstand hinweise: Der Bundesrat beantragt im Rahmen der Botschaft zum BEKJ die Abschreibung der Motion Bischof 12.4139, "Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs". Dieser Abschreibungsantrag ist aber hinfällig, weil diese Motion im Rahmen des Berichtes "Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2015" bereits abgeschrieben wurde.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten.

Jositsch Daniel · Ständerat · 2024-09-10 | Lexipedia | Lexipedia