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Jositsch Daniel · Ständerat · 2024-09-10

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-10

Wortprotokoll

In Absatz 3 geht es um die Fristenwahrung. In der Kommission hatten wir hierzu folgende Bedenken: Mit der bisherigen physischen Form war es so, dass Ihnen die Post an den ordentlichen Postzustellungstagen zugestellt wurde. Wenn Sie also am Freitagabend Ihr Büro verliessen, dann kamen Sie am Montag ins Büro zurück, öffneten die Post und machten am Montag den Eingangsstempel. Bei der elektronischen Zustellung ist das natürlich nicht gewährleistet; Sie können am Samstag oder am Sonntag Ihre elektronische Post natürlich auch [PAGE 693] öffnen. Die Frage war nun, ob man die bisherige Regelung beibehalten oder nicht beibehalten soll.

Ihre Kommission ist der Meinung, dass die bisherige Regelung mehr Sicherheit bietet. Es kann sein, dass Sie aus Versehen am Sonntag ein solches Dokument öffnen, das würde dann den Fristenlauf auslösen. Und das wollen wir eigentlich nicht. Deshalb haben wir das bisherige System gewissermassen in die moderne Welt weitergezogen.

Die Kommission für Rechtsfragen beantragt das so, dass auch in einem solchen Fall, also wenn Sie aus Versehen ein entsprechendes Dokument am Sonntag öffnen, die Frist erst am kommenden Werktag beginnen soll.