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Jositsch Daniel · Ständerat · 2024-09-10

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-10

Wortprotokoll

Es gibt hier eine Mehr- und eine Minderheit. Die Minderheit wird nachher von Herrn Rieder vertreten.

Es geht um die Frage, ob Anwälte generell mit einer Adresse auf der Plattform eingetragen sein müssen oder nicht. Es gibt ja verschiedene Arten von Anwälten. Anwälte machen ein Anwaltspatent und sind dann im kantonalen Register eingetragen. Grundsätzlich brauchen sie diese Plattform nur, wenn sie forensisch tätig sind, also wenn sie Eingaben machen und Prozesse führen. Es gibt Anwältinnen und Anwälte, die das nicht tun, die rein beratend tätig sind. Nach der Version des Bundesrates und der Mehrheit müssen sich diese auch eintragen. Die Minderheit möchte das nicht. Die Mehrheit ist der Meinung, das sei zumutbar, denn auch diese Anwältinnen und Anwälte müssen, wie ich erwähnt habe, im Anwaltsregister eingetragen sein. Eine Adresse zusätzlich auf der BEKJ-Plattform zu haben, ist kein grosser Aufwand, und sie erscheinen ja auch gegen aussen als Anwälte und Anwältinnen. Deshalb sind wir in der Mehrheit der Meinung, dass das zumutbar ist.