Christ Katja · Nationalrat · 2024-09-11
Christ Katja · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion · 2024-09-11
Wortprotokoll
Angesichts des demografischen Wandels und des zunehmenden Arbeitskräftemangels in der Schweiz ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf von zentraler Bedeutung. Derzeit schaffen die hohen Kosten für die Kinderbetreuung und das oft unzureichende Betreuungsangebot negative Erwerbsanreize. Viele Eltern, insbesondere Frauen, reduzieren ihre berufliche Tätigkeit oder geben sie ganz auf. Dies hat nicht nur individuelle Konsequenzen, sondern auch negative volkswirtschaftliche Auswirkungen, da dem Arbeitsmarkt wertvolle Arbeitskräfte verloren gehen.
Die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung ist eine wirtschaftspolitische und nicht eine sozial- oder gesellschaftspolitische Angelegenheit. Bitte verwechseln Sie das nicht, gerade wenn wir über die Finanzierung sprechen. Eine solche Förderung hat folgende Vorteile:
Erstens führt sie zu einer Erhöhung der Erwerbstätigkeit, insbesondere bei Frauen. Das steigert die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden und erhöht die Einnahmen der Sozialwerke und des Staates durch zusätzliche Abgaben und Steuern. Wie hat es Cicero so schön ausgedrückt: "Wie du säst, so wirst du ernten."
Zweitens ermöglicht eine verbesserte Betreuungsinfrastruktur beiden Elternteilen, finanziell unabhängig zu bleiben und ihre berufliche Karriere fortzusetzen. Dies trägt wesentlich zur finanziellen Absicherung im Alter bei, da längere Erwerbsunterbrüche und die Arbeit mit tiefen Pensen oft zu Lücken in der Altersvorsorge führen.
Drittens ist die Investition in die institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung eine Investition in unsere Infrastruktur und somit in den Wirtschaftsstandort Schweiz. Ein gut ausgebautes Betreuungsangebot steigert die Attraktivität der Schweiz für Unternehmen und Fachkräfte, was[NB]langfristig[NB]zu[NB]einer[NB]stärkeren wirtschaftlichen Entwicklung beiträgt.
Das noch immer laufende Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Bildung und Betreuung ist denn auch eine absolute Erfolgsgeschichte. Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung vor über zwanzig Jahren wurden rund 4000 Gesuche bewilligt. Diese Fördermassnahmen haben zur Schaffung von etwa 72[NB]000 neuen Betreuungsplätzen beigetragen. Das ist ein unverzichtbarer Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Der Bedarf bleibt aber dennoch hoch. Die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Betreuungsangeboten ist ungebrochen gross, während die Branche zunehmend unter Druck gerät. Laut einer Umfrage von Kibesuisse schreibt jede dritte Kita Verluste; die Austrittsquote der Mitarbeitenden ist zudem mit 30 Prozent dreimal höher als im Durchschnitt. Darüber hinaus können sich immer mehr Eltern die familienergänzende Bildung und Betreuung ihrer Kinder nicht mehr leisten. Der Anteil der Familien, die darauf verzichten, ist laut dem diesjährigen Familienbarometer von 37 auf 50 Prozent gestiegen. Diese Tatsachen verdeutlichen, dass die bisherigen Massnahmen ihre volle Wirkung noch nicht entfalten konnten und weiterhin notwendig sind, um die Branche zu stabilisieren.
Der Bundesrat teilt diese Einschätzung und schlägt vor, die laufenden Fördermassnahmen nun nochmals einmalig bis Ende 2026 zu verlängern. Er schlägt zudem vor, den laufenden Verpflichtungskredit um 40 Millionen Franken zu erhöhen, ergänzt durch eine sinnvolle Umverteilung bestehender Mittel. Das zeigt, dass die Verlängerung finanziell tragbar und durchdacht ist.
Parallel sind wir gefordert, dem laufenden Prozess für eine tragfähige und zukunftsweisende Nachfolgelösung den notwendigen Fokus zu geben, um möglichst rasch eine Lösung zu erarbeiten und zu finalisieren. Wir brauchen endlich ein Gesetz, das nachhaltig die familienergänzende Bildung und Betreuung in der Schweiz sichert. Die Zustimmung zur Verlängerung ist aber noch kein Entscheid über die mögliche Anschlusslösung. Vielmehr ist sie einfach ein notwendiges Mittel, um eine Lücke zu vermeiden.