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Wettstein Felix · Nationalrat · 2024-09-11

Wettstein Felix · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2024-09-11

Wortprotokoll

Meine Minderheitsanträge beziehen sich auf die Bundesbeschlüsse 5 bis 12, das heisst auf jene Beschlüsse, mit denen wir einen Zahlungsrahmen freigeben. Die Anträge gehen von der Vernehmlassungsversion aus. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Kulturbotschaft von allen mehrjährigen Finanzbotschaften die kleinste ist. Der Bund übermarcht nicht, wenn es um Kulturförderung geht; wir sind im Gegenteil sehr zurückhaltend unterwegs. "Le montant global n'est pas colossal", hat es vorhin Frau Bundesrätin Baume-Schneider sehr treffend gesagt.

Ich habe bei den Eintretensvoten der Vertreterinnen und Vertreter der FDP-Fraktion, der Mitte-Fraktion und der Grünliberalen Fraktion zugehört. Die Wichtigkeit der Kultur und der Kulturförderung für die Vielfalt unseres Landes, für den gesellschaftlichen Zusammenhang und den sozialen Frieden wurde in allen Voten betont. Die Vertreterin der FDP-Fraktion hat uns die Frage gestellt, mit welcher Logik wir die Erhöhung der Gesamtausgaben begründen. Ich kann ihr die Frage gerne beantworten. In der vorliegenden Kulturbotschaft 2025-2028 wurden sechs zentrale Handlungsfelder definiert, in welchen alle Beteiligten einen grösseren Effort leisten sollen. Die sechs Handlungsfelder sind: erstens Kultur als Arbeitswelt, zweitens Aktualisierung der Kulturförderung, drittens digitale Transformation in der Kultur, viertens Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit, fünftens Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis, sechstens Zusammenarbeit im Kulturbereich. In der Vernehmlassung wurde diese Schwerpunktsetzung rundum begrüsst; wir haben gehört, wie viele Leute sich an der Vernehmlassung beteiligt haben. Damit diese sechs Punkte nicht wie eine 1.-August-Rede unter der Kuppel verhallen, braucht es zusätzliche Finanzmittel. Nicht das BAK selbst kann die Massnahmen realisieren, vielmehr müssen dies die unterstützten Organisationen und Gremien sicherstellen.

Die Botschaft, die vor mehr als einem Jahr in die Vernehmlassung gegeben wurde, hat diesem Bedarf Rechnung getragen. Mit der verordneten Querschnittkürzung fällt der Bundesratsantrag nicht nur wieder unter 1 Milliarde, es drohen auch die Mittel für die Handlungsfelder zu fehlen, beispielsweise für die digitale Transformation.

Ich habe meinen Minderheitsantrag II FK-N als Konzeptantrag formuliert: Es ist jeweils der Betrag aus dem Entwurf für die Vernehmlassung ergänzt um die Teuerung von 2 Prozent. Darin unterscheiden sich meine Minderheitsanträge von den Anträgen der Minderheit II WBK-N (Fivaz Fabien): Auch bei ihm stammen die Beträge aus der Vernehmlassungsversion, allerdings ohne Teuerung.

Sie werden feststellen, dass bei einem der Zahlungsrahmen kein Minderheitsantrag II (Wettstein) vorliegt, nämlich beim Entwurf 10, "Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Bereich Schweizerschulen im Ausland in den Jahren 2025-2028". Der Grund liegt darin, dass der Finanzbedarf in diesem Segment tatsächlich sinkt, wie es der Bundesrat in den Erläuterungen beschreibt. Es hat weniger Schulen mit insgesamt weniger Plätzen. Darum ist der tiefere Betrag gerechtfertigt.

Bei den übrigen Beschlüssen bitte ich Sie, meinen Minderheitsanträgen zuzustimmen. Der Bund verfolgt mit seiner neuen Kulturbotschaft sechs wirklich strategische Schwerpunkte, und die damit verbundenen Ziele sind nur zu[NB]erreichen,[NB]wenn [NB]wir die Mittel dafür sprechen - samt Teuerung.