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Gross Jost · Nationalrat · 2003-06-04

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-04

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion unterstützt den Rückweisungsantrag der Minderheit Ménétrey-Savary.

Warum? Blenden wir zurück: Ursprünglich war ein umfassendes Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr geplant. Wieder einmal kommt ein Gesetz in Bruchstücken daher, und es wird wieder einmal mit Sachzwängen argumentiert, wonach nämlich - das verstehen wir aus wirtschaftlicher Sicht durchaus - die Anbieter elektronischer Zertifizierung rasch eine gesetzliche Grundlage bräuchten. Das ist an sich richtig, aber ich weise Sie auch darauf hin, dass wir seit dem 1. Mai 2000 eine bundesrätliche Zertifizierungsdiensteverordnung haben, die als Notbehelf durchaus tauglich ist. Das Muster, nach dem solche Gesetze daherkommen, ist immer das Gleiche, übrigens auch in anderen Departementen. Hierzu zwei aktuelle Beispiele: Statt eines umfassenden Gesetzes über die Rechnungslegung kommen z. B. im GmbH-Recht Einzellösungen; statt eines umfassenden Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen kommt ein Embryonenforschungsgesetz. Der Zufall hat Methode, man verliert damit den Gesamtüberblick über die Regelungsmaterie. Grundsatzentscheide werden umschifft oder in widersprüchlicher Weise getroffen. Das Parlament wehrt sich meines Erachtens völlig zu Recht gegen diese "exekutive Salamitaktik" und versucht, Druck in Richtung gesamtgesetzgeberische Lösungen zu machen. Wir sollten uns auch bei diesem Geschäft nicht überfahren lassen! Ich frage hierzu Frau Bundesrätin Metzler: Wann kommt denn das Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr? Wann kommt eine Vorlage über E-Voting, das auch von grosser staatspolitischer Bedeutung für dieses Land sein könnte?

Man hat versucht, die Mitglieder der Minderheit Ménétrey-Savary, die für den Rückweisungsantrag einsteht, als Ewiggestrige, als technologisch Rückständige usw. zu disqualifizieren. Aber darum geht es nicht! Ich erkläre hier ausdrücklich für die ganze SP-Fraktion: Wir wollen lieber heute als erst morgen über alle rechtlichen Auswirkungen des elektronischen Geschäftsverkehrs sprechen. Im Übrigen sind wir der Meinung, dass dieses Gesetz, wie es in der bundesrätlichen Fassung dahergekommen ist, gewichtige Lücken und Schwachstellen enthielt. Einige davon, das sei zugestanden, hat die Kommission korrigiert. Sie hat auch Lücken geschlossen. Ich denke hier vor allem an die wertvolle Mitarbeit des die Kommission beratenden Experten Rosenthal und insbesondere an den Einbau strafrechtlicher Normen.

Aber auch gegen die Mehrheitsfassung, wie sie jetzt daherkommt, gibt es einen zentralen Einwand - es wurde schon darauf hingewiesen -: Sie enthält, wenn ich es etwas dramatisch sagen will, eine sozialpolitische Zeitbombe. Ich würde vielleicht weniger dramatisch sagen: Wir kaufen die Katze im Sack, denn mit einem Federstrich, mit einer simplen OR-Bestimmung, werden Dutzende sozialer und sozialpolitischer Schutzvorschriften z. B. zugunsten der Mieterinnen und Mieter, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Konsumentinnen und Konsumenten ausgehebelt und entwertet. Dies geschieht mit dem Grundsatz der unbesehenen Gleichstellung der eigenhändigen Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Wir werden im Zusammenhang mit meinem Minderheitsantrag darauf zurückzukommen haben. Ich denke, die Kommission hat einen Versuch gemacht, diese Bombe - um beim Bild zu bleiben - zu entschärfen, aber sie hat sie nicht beseitigt. Deshalb sehen wir durchaus die Notwendigkeit, Zertifizierungsdienste zu akkreditieren, dafür eine rechtliche Grundlage zu schaffen, wenn man nicht einen anderen Weg wählen will, nämlich einen staatlichen Leistungserbringer für diese Zertifizierung zu schaffen. Aber wir wollen eine Regelung im Gesamtzusammenhang, und wir wollen die aufgeworfenen Fragen sorgfältig klären. Das heisst aus unserer Sicht nicht Nichteintreten, aber Rückweisung an den Bundesrat im Sinne des Antrages der Minderheit Ménétrey-Savary.