Gysi Barbara · Nationalrat · 2024-09-11
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-11
Wortprotokoll
Wie erwähnt, habe ich diese Motion von meiner Kollegin Flavia Wasserfallen übernommen, die nun im Ständerat politisiert.
Die Einführung eines Patienten-, eines Patientinnenfonds ist ein Anliegen, das schon länger Thema ist. Es ist zwölf Jahre her, dass diverse frühere Kolleginnen aus diesem Rat Vorstösse eingereicht haben, mit denen sie die Patientinnenrechte, die Patientinnenbeteiligung in der Schweiz verbessern wollten. 2015 hat der Bundesrat dann einen Bericht dazu veröffentlicht. Einiges, was darin aufgezeigt worden ist, ist nicht umgesetzt worden, es ist aber nach wie vor sehr wichtig. Darum ist diese Motion absolut notwendig.
Es passieren Fehler bei medizinischen Behandlungen in Arztpraxen oder Spitälern. Die dadurch entstehenden Schäden müssen abgegolten werden. Wir haben zwar ein Haftungsrecht, aber oft reicht dieses eben nicht aus. Es werden nicht alle Fälle abgedeckt, und oft dauert das Verfahren extrem lange. Darum erwähnte meine Kollegin auch, dass ein Fonds allenfalls Überbrückungsleistungen bezahlen könnte, bis das Haftungsrechtliche geklärt worden ist. Natürlich haben wir mittlerweile die Qualitätsvorgaben verschärft, und es ist einiges gegangen. Aber eben, punkto Abgeltungen reicht das nicht. Es ist darum wirklich wichtig, einen Patientinnen-, einen Patientenfonds zu schaffen.
Der Bericht von 2015 ist leider immer noch in vielen Punkten gültig. Darin hält der Bundesrat unter anderem fest, dass aufgrund der gesetzlichen Situation - mangels einer umfassenden Bundeskompetenz sind grundsätzlich die Kantone für die Regelung der Patientenrechte zuständig - in vielen Teilbereichen beim Thema Prävention und Schadensfälle zu wenig geregelt ist. Dort bestünden, so hält der Bundesrat fest, keine konkreten gesamtschweizerischen Vorgaben, und es sei wichtig, diesbezüglich zu agieren. Von den verschiedenen Handlungsfeldern, die der Bundesrat in diesem Bericht aufzeigt, erwähne ich eines: die Prüfung eines subsidiären [PAGE 1482] Entschädigungssystems auf Bundesebene für Fälle, in denen niemand anderes für die Schäden aufkommt. Das kann es geben, vor allem dann, wenn das Verfahren sehr, sehr lange dauert. Das anzugehen wäre wichtig, und das könnte mit einem Patientinnen-, einem Patientenfonds gemacht werden.
Ich bitte Sie darum, diese Motion anzunehmen.