AB 343646
Wasserfallen Flavia · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-12
Wortprotokoll
Ich glaube, wir können Folgendes feststellen: Egal, welcher Minder- oder Mehrheit wir folgen, die Verdreifachung der Gebühren für Bildungsausländerinnen und -ausländer an den ETH ist eigentlich bereits beschlossene Sache. Ebenfalls feststellen können wir, dass der ETH-Rat mit diesem Entscheid Mühe hat. Im Frühling hatte er ganz knapp gegen die Verdreifachung entschieden. Daraufhin gab es politischen Druck seitens des Nationalrates. Dieser Druck führte dazu, dass der Entscheid überdacht und umgedreht wurde. Im Sommer sprach sich der ETH-Rat dann für die Verdreifachung aus.
Auch wir, glaube ich, müssen ehrlich sein: Bei allen Feststellungen und Befürchtungen bezüglich des Anteils der Bildungsausländerinnen und -ausländer an den ETH wird die Verdreifachung diesen Umstand nicht gross beeinflussen; der Kommissionssprecher hat die Relationen ebenfalls aufgezeigt. Seien wir doch ehrlich: Über Gebühren lösen wir die Finanzprobleme dieser Institutionen nicht. Ich glaube, in diese Richtung zu gehen, wäre auch der komplett falsche Ansatz.
Warum möchte ich mit meiner Minderheit III beim geltenden Recht bleiben? Im Grunde möchte ich Ihnen die Möglichkeit geben, einem wichtigen Grundsatz der BFI-Botschaft zu folgen, nämlich der Autonomie der Institutionen. Im Gesetz ist festgeschrieben, dass die Festlegung der Gebührenverordnung in der Kompetenz des ETH-Rates liegt. Natürlich haben wir dem ETH-Rat die Möglichkeit gegeben, differenzierte Gebühren zu erheben, und mit der Verdreifachung haben wir auch einen Rahmen abgesteckt. Trotzdem möchte ich den Ball dringend wieder dorthin zurückspielen, wo er hingehört, nämlich in den ETH-Rat. Denn Sie hören es hier in der Diskussion: Wir sprechen über Übergangsfristen, wir sprechen über differenzierte Gebühren nach Fachbereichen, wir reden über Maxima und Minima. Ich denke, wir sind nicht der richtige Ort, um diesen Entscheid zu fällen und dann auch die Verantwortung dafür zu tragen.
Auch in der Kommission sagte ich, es habe mich gestört, dass sich der ETH-Rat erst nach dem Druck der Politik bewegt hat, dass er seine Verantwortung und auch die ihm zustehende Aufgabe eigentlich nicht wahrgenommen hat. Bleiben wir in diesem Sinne also beim geltenden Recht, im Wissen darum, dass die Verdreifachung materiell beschlossen ist, egal, was wir hier entscheiden. Zugleich sollten wir aber doch irgendwie die Relationen wahren. Folgen wir daher dem Grundsatz der Autonomie, und belassen wir die Kompetenz für die Gebührenordnung beim ETH-Rat.
Ich danke Ihnen, wenn Sie meiner Minderheit folgen.