Schneider Johann N. · Nationalrat · 2003-06-04
Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-04
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion und auch ich selbst haben uns vor drei Jahren aus mehreren Gründen für den Exportförderungskredit eingesetzt. Als Land, das jeden zweiten Franken im Ausland verdient, haben wir generell ein grosses volkswirtschaftliches Interesse an erfolgreichen Exportunternehmungen. Weil unsere Wirtschaft grösstenteils aus KMU besteht und wir insbesondere auf die Exportfähigkeit eben dieser KMU angewiesen sind, weil die Ressourcen der KMU beschränkt sind, brauchen sie vor allem für den Einstieg in den Export und für die Orientierung in den ausländischen Märkten eine gewisse Unterstützung, ohne gleich teure Beraterhonorare bezahlen zu müssen. Eine Exportförderung in diesem Sinne scheint uns umso legitimer, als unsere Unternehmungen gegen eine internationale Konkurrenz antreten, die staatliche Exporthilfen erhält, welche um ein x-faches höher sind, als wir sie im Rahmen der schweizerischen Wirtschaftspolitik vertreten könnten.
Wir haben damals aber auch klar zum Ausdruck gebracht, dass die schweizerische Exportförderung einige wesentliche Grundsätze beachten muss:
1. Das wenige zur Verfügung stehende Geld muss effizient, zielgerichtet und schwergewichtig vor Ort, also in den Bestimmungsländern, und nicht in der Exportförderungsorganisation selbst eingesetzt werden. Bestimmungsländer sind nicht die Länder mit schon entwickelten und schon erschlossenen Märkten, sondern damit sind in allererster Linie die Länder gemeint, die Märkte mit künftigen Potenzialen aufweisen.
2. In den Bestimmungsländern sollen die vorhandenen diplomatischen Ressourcen für die Exportförderung eingesetzt werden, wofür diese Ressourcen allerdings auch entsprechend ausgerichtet und die Personen ausgebildet werden müssen. Auch hier eine Nebenbemerkung: Es sind natürlich nicht unsere Exportförderer, die alle zwei Jahre den Standort und den Job wechseln dürfen; mit diesem System wissen sie jederzeit deutlich weniger als die Hilfe suchenden Unternehmer.
Vor allem für erfahrenere Exporteure, wie sie z. B. in der MEM-Industrie zahlreich sind, ist ein kompetentes, gut zugängliches und für erste Einsätze unentgeltliches Aussennetz zentral.
3. Nach dem Grundsatz der Subsidiarität soll die staatliche Exportförderung nur dort tätig werden, wo nicht Private die gewünschten Leistungen zu den gewünschten Konditionen erbringen.
4. Der Exportförderer soll nicht umfassende eigene Strukturen aufbauen, sondern seine Aktivitäten so weit wie möglich in einem Netz von kompetenten Partnern erbringen bzw. dort einbringen.
5. Der Exportförderer darf aus der Erbringung staatlich subventionierter gemeinwirtschaftlicher Leistungen keine Vorteile bei der Erbringung privatwirtschaftlicher Leistungen haben. Mit anderen Worten: Gemeinwirtschaftliche und privatwirtschaftliche Leistungen sind klar voneinander abzugrenzen.
6. Wir wollen unsere Aussenstellen der Diplomatie viel intensiver und zielgerichteter, nämlich den Export fördernd, eingesetzt wissen. Wir wollen, dass es den kleinen und mittleren Unternehmen einfach gemacht wird, schnell und unkompliziert an die interessierenden Informationen zu kommen.
Wenn wir anhand dieser Kriterien heute Bilanz ziehen, kommen wir zu einem zwiespältigen Ergebnis. Die Osec hat ihre Position als Netzwerkkoordinatorin, die nur beschränkt und fokussiert auf den gemeinwirtschaftlichen Bereich eigene Aktivitäten entfaltet, noch nicht gefunden. Offenbar ist es nicht gelungen, die gemeinwirtschaftlichen und privatwirtschaftlichen Leistungen des Exportförderers, konkret der Osec, sauber zu trennen. Gewichtige Akteure werfen der Osec vielmehr vor, sie nutze die Möglichkeiten der Quersubventionierung aus dem gemeinwirtschaftlichen Bereich in den privatwirtschaftlichen Bereich und konkurrenziere so in unfairer Weise andere, private Anbieter.
Über die Effektivität des neuen Exportförderungsdispositivs, vor allem im Aussennetz, gehen die Meinungen ebenfalls auseinander, wobei ich als Vertreter der erfahreneren Exporteure vor allem hier Fortschritte fordere. Der beantragte Kredit von 68 Millionen Franken bleibt weit hinter den Ausgaben zurück, die wir für andere Branchen, wie etwa den Tourismus, tätigen. Im heutigen finanzpolitischen Umfeld dürfen wir aber auch solche kleinere Kredite nur bewilligen, wenn wir überzeugt sind, dass wir damit einen entsprechenden Mehrwert schaffen, ohne anderen volkswirtschaftlichen Akteuren Schaden zuzufügen.
Diese Überzeugung fehlt der Kommissionsmehrheit, und ich teile diese Meinung nach den gewalteten Diskussionen. Auch die FDP-Fraktion ist zu wenig sicher, als dass sie dem Antrag des Bundesrates folgen wollte. Die FDP-Fraktion verfolgt folgende Stossrichtungen:
1. Der Bund soll die gemeinwirtschaftliche Exportförderung erbringen, nämlich den Teil der Exportförderung, den Private nicht machen wollen, weil er für Private nicht interessant genug ist.
2. Es darf keine staatliche Konkurrenz zu den privaten Leistungsanbietern mehr geduldet werden.
3. Der Einsatz der Bundesmittel kann und muss reduziert werden.
4. Es ist möglichst schnell Klarheit über die Weiterführung respektive Anpassung der Exportförderung zu schaffen.
Die FDP-Fraktion tritt auf das Geschäft ein.
Lassen Sie mich noch eine persönliche Bemerkung nachschieben: Ich bin mir bewusst, dass ich als Exportverantwortlicher keine staatliche Unterstützung verschmähen sollte. Es ist aber die Gesamtsicht, die zählt. Wir brauchen das Network-Geld weniger, wenn die Exportförderung hier im Land mit Deregulierung und Kostensenkung betrieben wird, und wir brauchen das Network-Geld weniger, wenn das bestehende Aussennetz besser in unsere Dienste gestellt werden kann.