Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2024-09-16
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2024-09-16
Wortprotokoll
Die Mehrheit Ihrer Kommission unterstützt die Volksinitiative und beantragt Ihnen, auf den indirekten Gegenentwurf - die Umsetzung der Initiative - einzutreten und das Steuersystem rascher zu ändern.
Die Individualbesteuerung verbessert die Erwerbsanreize der Zweitverdiener, meist sind das Frauen. Sie ist ein Gebot der Gleichstellung von Frau und Mann. Sie ist volkswirtschaftlich extrem sinnvoll: Wir erwarten Beschäftigungseffekte von bis zu 45[NB]000 zusätzlichen Vollzeitbeschäftigten - diese Fachkräfte haben wir in unserem Land unbestrittenermassen nötig. Und obwohl die Gegner und Gegnerinnen es gerne [PAGE 1571] behaupten, wird es nicht aufwendiger oder komplizierter, sondern es wird in vielen Belangen einfacher und logischer.
Zur Einbettung: Die Volksinitiative "für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)" des überparteilichen Komitees, getragen von der FDP, initiiert von den FDP-Frauen, wurde am 8.[NB]September 2022 eingereicht und ist am 4.[NB]Oktober 2022 zustande gekommen. Sie hat die zivilstandsunabhängige Besteuerung, die Erhöhung der Beschäftigung durch bessere Erwerbsanreize für Zweitverdienende sowie die Verbesserung der Chancengleichheit, der Gleichstellung von Frau und Mann, zum Ziel.
Ich bin Mitglied des Initiativkomitees - damit diese Interessenbindung genannt ist. Das Komitee ist breit zusammengesetzt, unter anderem gehören ihm an: die Präsidentin Susanne Vincenz-Stauffacher von der FDP, zahlreiche ihrer Fraktionskolleginnen und -kollegen, alt Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, alt Nationalrat Martin Landolt, die Ständerätinnen Eva Herzog und Johanna Gapany sowie Ständerat Matthias Zopfi.
Der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Es ist aus seiner Sicht nicht nötig, diese Frage auf Verfassungsstufe zu regeln. Er stellt ihr einen indirekten Gegenentwurf gegenüber, welcher das Anliegen der Initiative vollumfänglich und schneller umsetzt.
Das Anliegen hat ja bereits eine längere Vorgeschichte, deren Kurzfassung einer mehrfachen Auftragserteilung gleichkommt: Im Dezember 2019 hat unser Rat das Geschäft 18.034, "Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung)", an den Bundesrat zurückgewiesen, unter anderem mit dem Auftrag, eine Individualbesteuerung vorzulegen. Das Parlament hat dann im Herbst 2022 die Verabschiedung einer Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturplanung aufgenommen. Es wurde eine Motion Markwalder angenommen und zuletzt diese Volksinitiative eingereicht. Es ist also ein vierfach erteilter Auftrag.
Der Bundesrat hatte im September 2021 bereits eine Auslegeordnung vorgelegt, und die WAK-N hatte sich im Februar 2022 zu den Eckwerten geäussert. Im Dezember 2022 wurde die Vernehmlassung mit zwei Varianten eröffnet: mit einer reinen Individualbesteuerung und mit einer Korrekturmassnahme für Eineinkommenspaare.
Der Bundesrat präsentierte im Februar 2024 die Botschaft. Der indirekte Gegenentwurf sieht vor, dass alle Personen unabhängig vom Zivilstand individuell besteuert werden; dass die Einkommen und Vermögen von Verheirateten nach den zivilrechtlichen Verhältnissen aufgeteilt werden, so, wie es heute bereits bei nicht verheirateten Paaren erfolgt; dass der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer von heute 6700 auf neu 12[NB]000 Franken erhöht und zur Hälfte zwischen den Eltern aufgeteilt wird. Diese deutliche Erhöhung wirkt der Mehrbelastung entgegen, die für Alleinerziehende oder für Ehepaare mit Kindern mit kleinem oder einem niedrigen Zweiteinkommen sonst entstehen würde. Die Vorlage soll auf allen drei Staatsebenen eingeführt werden. Der Tarif der direkten Bundessteuer wird angepasst, und zwar werden die Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen abgesenkt, der Grundfreibetrag wird erhöht, und der Betrag, bei dem der Maximalsteuersatz von 11,5 Prozent erreicht wird, wird gesenkt.
Diese Anpassungen verstärken die Progression des Tarifs; dem steht eine Abschwächung der Progression namentlich bei Zweiverdiener-Ehepaaren mit relativ gleichmässiger Einkommensaufteilung gegenüber, die durch den Wechsel des Systems entsteht. Ziel der Tarifanpassungen ist eine gleichmässigere Entlastungswirkung der Reform über alle Einkommensklassen.
Der Bundesrat geht bei der direkten Bundessteuer bezogen auf das Steuerjahr 2024 von schätzungsweise rund eine Milliarde Franken Mindereinnahmen pro Jahr aus. Davon trägt der Bund rund 800 Millionen Franken, und die Kantone tragen rund 200 Millionen Franken.
Der Anteil der Steuerpflichtigen, die durch die Reform eine Minderbelastung bei der direkten Bundessteuer erfahren, ist deutlich grösser als der Anteil jener, die eine Mehrbelastung erfahren. Im Schnitt resultiert eine Entlastung von 120 Franken oder 0,24 Prozent des verfügbaren Einkommens pro steuerpflichtiger Person. Die Gruppen der Einverdiener-Ehepaare, der Zweiverdiener-Ehepaare, der Unverheirateten wie auch der Rentner-Ehepaare erhalten im Schnitt eine Entlastung. Am grössten ist sie bei den Zweiverdiener-Ehepaaren mit eher gleichmässiger Einkommensaufteilung.
Eine spiegelbildliche Verschiebung ergibt sich für Ehepaare mit einer sehr ungleichmässigen Einkommensaufteilung, also mit keinem oder einem sehr geringen Zweiteinkommen. Diese zahlen heute wegen des Verheiratetentarifs weniger Steuern als Konkubinatspaare in vergleichbaren Einkommensverhältnissen. Für solche Ehepaare kann die Reform zu Mehrbelastungen bei der direkten Bundessteuer führen. Dies betrifft insbesondere Einverdiener-Ehepaare mit Kindern und mittlerem bis hohem Einkommen. Grund hierfür ist der Wegfall des heutigen Verheiratetentarifs sowie die hälftige Aufteilung des Kinderabzugs auf beide Elternteile. Aber auch hier gilt: Die Mehrheit der Einverdiener-Ehepaare erfährt in der Summe eine Entlastung.
Der Übergang zur Individualbesteuerung führt zu einem Beschäftigungseffekt, da der Grenzsteuersatz, der das zweite Einkommen belastet, sinken wird, was auf den Systemwechsel zurückzuführen ist. So ist auf allen institutionellen Ebenen mit bis zu 44[NB]000 zusätzlichen Vollzeitäquivalenten zu rechnen.
Die Kommission hat die Vorlage an ihren Sitzungen im April, Juni und August 2024 beraten. Angehört wurden das Initiativkomitee sowie Vertretungen der Kantone, der Städte und der Gemeinden und auch Fachpersonen aus kantonalen Steuerverwaltungen.
Ihre WAK-N ist mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung auf den indirekten Gegenvorschlag eingetreten. Sie hat verschiedene Abklärungsaufträge erteilt, welche die Ausgestaltung des Steuertarifs und damit auch die Höhe der Mindereinnahmen betreffen. Dazu liegen Minderheitsanträge vor, zu denen wir in der Detailberatung noch kommen werden. Sie lehnt mit 13 zu 10 Stimmen einen Gegenentwurf ab, welcher anstelle einer Individualbesteuerung ein Splitting-Modell einführen will, weil dies den Zielen der Initiative - namentlich bessere Erwerbsanreize für Zweitverdienende und die zivilstandsneutrale Besteuerung - widerspricht.
Die Kommission empfiehlt den bundesrätlichen Entwurf zur Annahme. Die Mehrheit der WAK-N erachtet die Vorlage als gut austariert. Sie befürwortet den Grundsatzentscheid für die Individualbesteuerung als modernes Familienbesteuerungsmodell, das den sozioökonomischen Entwicklungen und dem gesellschaftspolitischen Wertewandel am besten entspricht. Sie sagt auch, dass dies das einzige Modell ist, das nicht nur die Heirats- und jegliche Zivilstandsbenachteiligung beseitigt, sondern gleichzeitig auch die Anreize zur vermehrten Erwerbstätigkeit von Zweitverdienenden verbessert und damit die Chancengleichheit von Frauen[NB]und[NB]Männern[NB]stärkt.[NB]Das[NB]bedeutet auch, dass die finanzielle Unabhängigkeit und damit auch die Altersvorsorge sowie die Absicherung im Falle einer Scheidung verbessert werden kann.
Nicht zuletzt handelt es sich um eine Frage der politischen Kohärenz: Im Zuge der Gleichstellung von Frau und Mann und hinsichtlich des Bundesgerichtsurteils zum nachehelichen Unterhalt, das ein starkes Gewicht auf die Eigenversorgung legt, ist es nur kohärent, wenn wir hier Grenzsteuersätze anwenden, die auf dem eigenerwirtschafteten Einkommen basieren. Die WAK-N findet, es ist eine sehr lohnenswerte Massnahme gegen den Arbeitskräftemangel und für das Unterfangen, das inländische Fachkräftepotenzial besser auszuschöpfen.
Anders als die Kommissionsminderheit, welche ihre Argumente noch selber darlegen wird, erachtet die Mehrheit eine Individualbesteuerung nicht als aufwendiger oder komplizierter, sondern als einfacher und logischer. Für die Steuerpflichtigen wird es einfacher und nachvollziehbarer, weil die Besonderheiten für Ehegatten bei Abzügen oder Tarifen wegfallen. Ob die Ehegatten wie heute ihre Steuerfaktoren zusammentragen und in einer gemeinsamen Steuererklärung deklarieren oder ob sie neu ihre Steuerfaktoren zusammentragen und in zwei Steuererklärungen deklarieren, macht keinen Unterschied bezüglich des Mehraufwands. [PAGE 1572]
Aus Sicht der Steuerbehörde - wir hatten Spezialisten und Spezialistinnen in der Kommission - ist zu sagen: Ja, es gibt einen Initialaufwand, man muss die IT auf den neuen Stand bringen und Verknüpfungen im Hintergrund machen. Es gibt zahlenmässig 1,7 Millionen mehr Dossiers. Aber die Steuerbehörde teilt das Argument mit dem Aufwand nicht. Es werde im Gegenzug auch einiges einfacher, namentlich wird die Koordination der Dossiers von Ehe- und Konkubinatspaaren wegfallen, was in der Vernehmlassung seitens der Kantone verlangt wurde. Die Besonderheiten bei Abzügen oder Tarifen fallen auch weg, weil wir ein reines Modell gewählt haben. Das reduziert den Prüfaufwand für die Steuerbehörde und lässt einen höheren Grad an Automation zu.
Die Kommission empfiehlt Ihnen darum mit 13 zu 12 Stimmen, auf die Umsetzungsvorlage, den indirekten Gegenentwurf, einzutreten und diese anzunehmen sowie auch die Volksinitiative "für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung" zur Annahme zu empfehlen.