Lexipedia

Wasserfallen Flavia · Ständerat · 2024-09-16

Wasserfallen Flavia · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-16

Wortprotokoll

Der Antragsteller des Einzelantrages hat die Initianten zitiert. Ich möchte die Gegner der Initiative zitieren. Sie haben am 6.[NB]Januar 2022 eine Pressekonferenz abgehalten und haben dort gesagt: "Da es kaum Orte gibt, an denen sich Jugendliche nicht aufhalten, und kaum Medien, die nicht auch von Jugendlichen eingesehen werden könnten, führt die Initiative in der Praxis zu einem vollständigen Werbe-, Verkaufsförder- und Sponsoringverbot." Das haben die Gegner der Initiative gesagt, und ich möchte Sie hier daran erinnern. Wenn wir jetzt die Regelung für Printerzeugnisse diskutieren, sollten wir uns daran erinnern: Die Werbung darf Kinder und Jugendliche nicht mehr erreichen.

Wir können jetzt zu Prozentzahlen gehen, und 95 Prozent tönt tatsächlich gut. Auch das Beispiel mit der "NZZ" ist überzeugend. Aber mein Vorredner, der Kommissionssprecher, hat es gesagt: Wenn wir von der "Schweizer Familie" und der "Schweizer Illustrierten" sprechen, von Hochglanzmagazinen mit vielen Bildern, die herumliegen, dann kann man sagen, dass sie die 95 Prozent locker erreichen. Aber wir sprechen von 10[NB]000 Kindern zwischen 14 und 17 Jahren, die diese Produkte anschauen. Nachdem wir uns all diese Beispiele im Rahmen der Selbstregulierung angeschaut haben, auch in den Gratismedien, mit diesen Rabattangeboten, diesen farbigen, coolen Werbungen, die sich wirklich ganz klar an Jugendliche richten, finde ich wirklich, dass wir jetzt die klare, verfassungskonforme Linie umsetzen und nicht auf irgendwelche Prozentideen gehen sollten, die gut gemeint sind, aber - so denke ich - auch in der[NB]Praxis[NB]nicht[NB]immer[NB]einfach[NB]umzusetzen und schwierig zu kontrollieren wären. Und sie würden eben auch dem Ziel, dem Nichterreichen von Kindern und Jugendlichen, wie es jetzt in Artikel 118 unserer Bundesverfassung steht, entgegenwirken.

Ich ergreife gerade noch das Wort für die Begründung meines Minderheitsantrages II zu Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe[NB]e, wo es um den öffentlich zugänglichen Ort geht. Auch hier empfehle ich Ihnen, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben und die konsequente, verfassungskonforme Linie zu ziehen. Denn wie wollen Sie an öffentlich zugänglichen Orten sicherstellen, dass die Werbung für Minderjährige weder sichtbar noch zugänglich ist? Die Anträge der Mehrheit und der Minderheit I (Germann) sind für mich Varianten und Umsetzungsmöglichkeiten - sie werden hier vonseiten der Kommission mit "Handlungsspielraum" umschrieben -, die für mich nach "verwässern", nach "herausschieben" und nach "nicht konsequent umsetzen" tönen.

Ich möchte Sie bitten, bei beiden Anträgen, dem Einzelantrag und dann meinem Minderheitsantrag II zu Artikel 18 Absatz[NB]1[NB]Buchstabe e, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.