AB 344169
Pamini Paolo · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-16
Wortprotokoll
Wir von der SVP-Fraktion lehnen sowohl die Volksinitiative als auch den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates ab, das aus den Gründen, die ich Ihnen in den nächsten Minuten darstellen möchte. Grundsätzlich sind es zwei Gründe: Der indirekte Gegenvorschlag ist ineffizient und ungerecht.
Fangen wir zuerst mit der Effizienzfrage an: Der grösste Witz dieser Legislatur sind gerade die Beschäftigungseffekte, die meine Vorredner mehrmals erwähnt haben. Schauen wir uns diese Beschäftigungseffekte an, der Bundesrat hat ihre Wirkung in der Botschaft abgeschätzt. Nun, man muss die ganzen rund hundert Seiten der Botschaft durchblättern, bevor man an der richtigen Stelle landet, ganz am Ende, auf Seite 98 von 103. Der Bundesrat sagt es, und man sollte das Argument doch anerkennen, da haben die FDP-Frauen und das Initiativkomitee recht: Mit der Individualbesteuerung schafft man Anreize, dass die Nebenverdiener mehr arbeiten. Man reduziert ja die Grenzbesteuerung.
Aber wie gross sind diese Effekte? Der Bundesrat sagt: Hochgerechnet gibt es etwa 10[NB]000 bis 44[NB]000 Vollzeitäquivalente mehr. Ja, das ist nichts, das ist ein Witz. Jährlich, jedes Jahr, kommen 80[NB]000 Einwanderer in die Schweiz - jährlich! Und hier geht es um einen einmaligen Effekt von, wenn man grosszügig schätzt, 44[NB]000 Vollzeitäquivalenten. Spinnen wir diesen Gedanken weiter: Nehmen wir den Extremfall an, es ginge um Frauen, die nur einen Tag mehr, also 20 Prozent, arbeiten würden pro Woche. Das würde heissen, dass diese 44[NB]000 Vollzeitäquivalente etwa 220[NB]000 Frauen entsprechen würden. Ist das viel? Ist das wenig?
Ja, gehen wir von einer Schweiz mit neun Millionen Einwohnern aus, die Hälfte davon, ein bisschen mehr, sind Frauen. Etwa 60 Prozent davon sind erwerbsfähig, das sind 2,7 Millionen Frauen. 220[NB]000 bezogen auf 2,7 Millionen Frauen entspricht - und wir befinden uns im grosszügigen Szenario - 8 Prozent. 8 Prozent der Frauen würden gemäss dieser Überlegung mehr arbeiten. Das ist nichts, das ist der grösste Witz der Legislatur.
Ehrlich gesagt, das sind die Zahlen. Und wenn wir das tiefe Szenario des Bundesrates nehmen, also 10[NB]000 Vollzeitäquivalente, dann hätten wir etwa 2 Prozent der erwerbsfähigen Frauen, die motiviert werden, mehr zu arbeiten. Das zum Nutzen der Vorlage.
Was gibt es zu den Kosten zu sagen? Der Bundesrat hat nie, auch nicht während der Kommissionsarbeiten, über die Implementationskosten der Kantone gesprochen. Man findet keine Schätzung dazu. Jetzt, Gott sei Dank, hat mein Kanton Tessin hochgerechnet, wie viele neue Steuerkommissäre nötig wären, um die schätzungsweise 85[NB]000 neuen Veranlagungen zu bearbeiten. Im Tessin - das sind kantonale Angaben - wären zwischen 50 und 80 neue Beamte notwendig. Das würde heissen, dass ein Beamter im optimalen Fall etwa 1700 Veranlagungen pro Jahr bearbeiten kann, im schlimmsten Fall etwa 1060. Das wären - hochgerechnet auf die 1,7 Millionen neuen Veranlagungen, die der Bundesrat uns vorrechnet - schweizweit ungefähr zwischen 1000 und 1600 neue Beamte. Vielleicht ist das, dass wir viele neue Steuerkommissäre anstellen müssen, ja der Beschäftigungseffekt, den viele im Kopf haben.
Wie teuer sind 1000 oder bis zu 1600 Steuerkommissäre? Im Tessin - mit vielleicht etwa 100[NB]000 Franken pro Kopf, inklusive Sozialabgaben - wäre man bei Kosten zwischen 100 Millionen bis 160 Millionen Franken pro Jahr. Aber im Kanton Zürich - mit etwa 150[NB]000 pro Kopf, inklusive Sozialabgaben - könnten wir Kosten von bis zu 240 Millionen Franken erreichen. Das geht voll auf Kosten der Kantone.
Auf der einen Seite motivieren Sie im schlimmsten Fall etwa 2 Prozent der erwerbsfähigen Frauen, im optimalen Fall 8 Prozent von ihnen, auf der anderen Seite sollen die Kantone Mehrkosten von 100 bis 240 Millionen Franken tragen. So viel zur Effizienz.
Ganz zu schweigen natürlich von der ganzen Problematik mit dem Güterstand usw.; in der Kommission wurde diese Frage mehrmals gestellt. Die Antwort war, die Praxis wäre genau dieselbe wie bei faktisch getrennten Paaren. Das heisst, das hätte keinen direkten Effekt auf das Güterrecht. Man zwingt die Leute nicht in die Scheidung, das muss man natürlich anerkennen, aber man würde steuerlich eine faktische Trennung vollziehen. So viel zum Thema Ineffizienz.
Warum ist die Vorlage unseres Erachtens ungerecht? Jetzt wird es technisch, aber das ist notwendig. Die schweizerische Gesetzgebung, das schweizerische Steuersystem geht davon aus, dass die Familie - heutzutage der Haushalt, aufgrund der Ausdehnung des Ehebegriffs zählen auch gleichgeschlechtliche Paare dazu - als Steuersubjekt einzustufen ist. Weshalb? Weil es sich aus zivilrechtlicher Sicht um eine Gemeinschaft handelt. Natürlich ist das Bild der traditionellen Familie unserer Fraktion und deren Wählerbasis näher. In dieser Diskussion geht es aber nicht nur darum, das traditionelle Familienmodell zu stärken - homosexuelle Paare sind von der Individualbesteuerung genauso benachteiligt wie traditionelle Familien.
Ein Ehepaar respektive ein gemeinsamer Haushalt gilt als zivilrechtliche, als ökonomische und bisher auch als steuerliche Gemeinschaft. Für uns "Techniker" - ich bin Steuerexperte - sollte das Steuerrecht bekanntlich wertfrei sein. Wertfrei bedeutet, dass das Steuerrecht keine besonderen Verhaltensweisen induziert, sondern die Verhaltensweisen neutral, eben wertfrei, behandelt. Es sollte also keine Rolle spielen, ob der eine Partner - sprechen wir allgemein von Partnern - 150[NB]000 Franken verdient und der andere nichts, ob die Einkommensverteilung im Verhältnis von einem Drittel zu zwei Dritteln oder einem Viertel zu drei Vierteln ist oder ob beide Partner je die Hälfte an das Haushaltseinkommen beitragen. Das steuerliche Ergebnis sollte dasselbe sein. Das ist der Sinn der Familien- respektive Haushaltsbesteuerung.
Die Individualbesteuerung ist hingegen nicht wertfrei und somit das Gegenteil von dem, was die Vorredner gesagt haben. Die Individualbesteuerung - das ist ein erklärtes Ziel des [PAGE 1577] Initiativkomitees - erhöht den Anreiz für Zweitverdienende, das Arbeitspensum in etwa fifty-fifty aufzuteilen, denn genau dort ist der "sweet spot", wo Ehepaare ihre künftige Steuerbelastung optimieren. Benachteiligt sind - guess who? - Familien mit traditioneller Arbeitsaufteilung, aber auch homosexuelle Paare, bei denen nur eine Person arbeitet; die Individualbesteuerung ist ein Frontalangriff darauf.
Ich muss auch den Bundesrat etwas rügen. Seine Idee, durch den indirekten Gegenvorschlag und eine Gesetzesänderung zu bewirken, dass die Initiative womöglich zurückgezogen wird, ist pfiffig, sorgt aber für eine instabile Lage. Ergreifen wir gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung das Referendum - was wir natürlich tun würden -, hätte dies eine Volksabstimmung mit einfachem Volksmehr zur Folge. Mit der Individualbesteuerung und dem indirekten Gegenvorschlag wird aber in Kauf genommen, dass 26 Kantone mit einer Volksabstimmung ohne Ständemehr gezwungen werden, ihre kantonalen Steuersysteme massiv anzupassen. Gerade deswegen ist die Finanzdirektorenkonferenz - das hat hier bisher niemand gesagt - vehement gegen die Vorlage. Dieses Vorgehen ist mit Blick auf den Schweizer Föderalismus äusserst gewagt; ich muss den Bundesrat als Ganzes rügen.
Gegen Ende der Botschaft sind Fragen zur Verfassungsmässigkeit aufgelistet. Diese Fragen wurden auch gestellt - es fehlt die endgültige Antwort. Das Bundesgericht stuft die Individualbesteuerung für Einverdiener-Ehepaare ebenfalls als problematisch ein.
Zum Fazit: Die SVP-Fraktion - die Einzelredner werden die Argumente noch weiter ausführen - stuft den indirekten Gegenvorschlag als ineffizient und ungerecht ein. Deshalb lade ich Sie ein, sowohl die Initiative als auch den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates abzulehnen.