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Schwander Pirmin · Ständerat · 2024-09-16

Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-16

Wortprotokoll

Was soll ich nach den Ausführungen des Kommissionssprechers noch sagen? Es geht bei der Rückweisung insbesondere um die Frage der Verfassungsgrundlage. Die Minderheit ist klar der Auffassung, dass hier die Verfassungsgrundlage nicht gegeben ist.

Sie haben in den Ausführungen des Kommissionssprechers gehört, wie kompliziert im vorliegenden Fall die Bundeskompetenz begründet und hergeleitet werden muss. Ich stelle es mir eigentlich schon anders vor. Eine Bundeskompetenz soll nicht so kompliziert hergeleitet und begründet werden müssen. Ich habe in den Verhandlungen auch immer wieder gehört, es sei gängige Praxis, dass man sich auf Artikel 173 der Bundesverfassung berufe - der Kommissionssprecher hat es auch erwähnt -, auch bei 46 anderen Vorlagen habe man sich auf diesen Artikel gestützt. [PAGE 785]

Nun, ich glaube, wir müssen uns auf den Wortlaut der Bundesverfassung berufen. Meines Erachtens ist die Bestimmung in Artikel 173 Absatz 2 der Bundesverfassung klar, einfach und nicht kompliziert, alle verstehen sie: "Die Bundesversammlung behandelt ausserdem Geschäfte, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen und keiner anderen Behörde zugewiesen sind." Also da steht nichts von inhärent, implizit und so weiter, man braucht nichts zu erklären.

In Artikel 42 Absatz 1 der Bundesverfassung können wir lesen: "Der Bund erfüllt die Aufgaben, die ihm die Bundesverfassung zuweist." Eigentlich ist auch das nicht kompliziert, es ist ganz einfach. In der Bundesverfassung steht einfach nichts von einem nationalen Adressdienst, der in den Kompetenzbereich des Bundes fallen würde. Wenn es im öffentlichen Bereich eine Aufgabe wahrzunehmen gibt, ist es primär eine Aufgabe der Kantone und nicht des Bundes. Der Bund macht nur das, was in der Bundesverfassung steht - so einfach ist die Begründung der Minderheit respektive meine Begründung; die Herleitung ist letztlich nicht kompliziert. Ich glaube, wir sind es auch dem Parlament schuldig, uns auf die Einfachheit zu beschränken und nicht irgendwie Tür und Tor für komplizierte Begründungen dafür zu öffnen, warum jetzt der Bund zuständig sein sollte. Das wollte ich zur Verfassungsgrundlage sagen.

Ich habe noch einen weiteren Punkt, bei dem es um die technische Seite geht. Es wird auch immer gesagt, man müsse bei der Digitalisierung vorwärtsmachen. Die Schnelligkeit ist natürlich gefährlich. Ich erinnere an das Projekt Dazit: Wir im Parlament, die Wirtschaft und der Gewerbeverband haben gesagt, man müsse schnell vorwärtsmachen. Wir haben jetzt hoffentlich gelernt, dass die Schnelligkeit nicht unbedingt an erster Stelle sein muss.

Auch bei diesem Geschäft braucht es nicht die Schnelligkeit. Wenn wir die Rückweisung an den Bundesrat gemäss Beschluss des Nationalrates unterstützen, verlieren wir keine Zeit. Warum nicht? Ich erinnere an das Projekt Digitale Verwaltung Schweiz; die Kantonsvertreter haben darauf hingewiesen. Dort geht es um das Once-only-Prinzip, das heisst, eine Adresse wird nur einmal erfasst. Dort geht es auch um eine gemeinsame Stammdatenverwaltung des Bundes. Und dies hat einen Zusammenhang: Das Once-only-Prinzip funktioniert nur, wenn das Stammdatenprojekt funktioniert, und das Stammdatenprojekt liegt momentan im Argen. Das können Sie auch im Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) nachlesen, wo dieses Projekt beschrieben ist. Wenn wir also hier den Rückweisungsantrag unterstützen, verzögern wir gar nichts, weil dieses Projekt Adressdienstgesetz nur zum Tragen kommt, wenn auch das Projekt Stammdaten funktioniert, und das funktioniert noch lange nicht. Also wir verlieren gar keine Zeit. Sie schütteln den Kopf, Frau Bundesrätin, aber ich empfehle Ihnen, den EFK-Bericht zu diesem Projekt zu lesen, also den neuesten EFK-Bericht. Also auch hier: Wir verlieren keine Zeit.

Ich fasse nochmals zusammen: Nach Meinung der Minderheit besteht diese Verfassungsgrundlage eben gerade nicht, wenn wir, sagen wir es mal so, unsere Verfassung auf die einfache Art und Weise lesen; da steht Klartext, dass es diese Bundesaufgabe eben gar nicht gibt. Wir verlieren keine Zeit in der Umsetzung, wenn wir jetzt dem Nationalrat folgen.

Ich bitte Sie, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen.