Müller Damian · Ständerat · 2024-09-16
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-16
Wortprotokoll
Zu meiner Interessenbindung: Ich bin Präsident des Schweizer Fleisch-Fachverbandes. Ich halte hier aber gleichzeitig fest, dass der Verband in dieser Angelegenheit in Anbetracht der unterschiedlichen Interessen innerhalb seiner Mitgliedschaft keine Stellung bezogen hat und dass ich in der WAK nur Ersatzmitglied war, dort aber trotzdem die Berichterstattung für diese zwei wichtigen Geschäfte zugeteilt erhalten habe.
Die gleichlautenden Motionen wollen den Bundesrat beauftragen, für die Förderung dezentraler Schlachtkapazitäten eine gesetzliche Grundlage zu schaffen und entsprechende Massnahmen zu treffen.
Es ist unbestritten, dass kurze Transportwege zu den Schlachtbetrieben zum Tierwohl beitragen können. Bereits heute verfügt die Schweiz gemäss Daten aus der Tierverkehrsdatenbank vom Jahr 2020 über mehr als 650 bewilligte Schlachtbetriebe. Das sind im internationalen Vergleich sehr viele, und viele Betriebe sind dezentrale Schlachtbetriebe. Diese werden bereits gefördert, so z.[NB]B. auch im Rahmen von Projekten zur regionalen Entwicklung, den sogenannten PRE-Projekten, zur Förderung der Wertschöpfung und der regionalen Zusammenarbeit. Einige Kantone und private Organisationen gewähren überdies finanzielle Unterstützung zur Förderung regionaler Schlachthöfe, z.[NB]B. im Kanton Graubünden. Es ist auch möglich, dass z.[NB]B. Label-Organisationen privatrechtlich maximale Transportzeiten festlegen und dass für solche Produkte ein Mehrpreis erzielt werden kann.
Mit Blick auf die Schlachtung von Tieren ist klar, dass sie gerade auch angesichts der damit verbundenen hohen Emotionalität eine hohe Fachkompetenz voraussetzt. Diese Fachkompetenz ist gerade in grösseren Betrieben angesichts der meist höheren Auslastung im Grundsatz besser gewährleistet als bei geringen Schlachtmengen. Die Anforderungen an die Hygiene bzw. die Einrichtungen in einem Schlachtbetrieb sind hoch und haben in der Vergangenheit auch verschiedentlich dazu geführt, dass kleinere Schlachtbetriebe, insbesondere solche mit geringer Schlachtkapazität, aufgegeben haben.
Eine Annahme der Motionen würde nun bedeuten, dass der Bund lokale Schlachthöfe finanziell unterstützen müsste, damit diese nicht schliessen. Das wäre, ganz offen und ehrlich gesagt, ein Eingriff in die freie Marktwirtschaft. Hinzu kommt, dass auch die grösseren Schlachtbetriebe aufgrund des Fachkräftemangels bereits heute Mühe mit der Rekrutierung von ausreichend geeignetem Personal haben. Dieses Problem würde mit noch mehr Schlachtbetrieben sicher nicht kleiner werden.
Noch zur Länge der Transportwege: Es ist wichtig und richtig, dass das Schweizer Tierschutzrecht im Vergleich mit dem des Auslandes bezüglich der maximalen Transportdauer - diese beträgt im Inland acht Stunden inklusive Fahrzeit - und der qualitativen Anforderungen an einen Tiertransport besonders streng ist. In den vergangenen Jahren haben viele Produzenten massiv in neue Fahrzeuge und die Ausbildung ihrer Mitarbeitenden investiert. Alle Transporteure müssen regelmässig in Wiederholungskurse, und diese Kurse müssen vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bewilligt werden. Zudem finden Tiertransporte nicht nur auf dem Weg zum Schlachthof statt, sondern auch beim Verstellen der Tiere und bei der Auffuhr auf die Märkte.
Die Motionen wurden am 29.[NB]September 2021 eingereicht. Der Nationalrat hat sie am 14.[NB]September 2023 mit 158 zu 15 Stimmen bei 9 Enthaltungen angenommen. Der Bundesrat beantragt, die Motionen abzulehnen. Auch Ihre Kommission ist überzeugt, dass Tierschutz, Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit mit der bestehenden Infrastruktur gewährleistet sind.
Die Kommission beantragt deshalb einstimmig die Ablehnung beider Motionen. Ich bitte Sie, der Empfehlung der Kommission zu folgen.