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Hübscher Martin · Nationalrat · 2024-09-16

Hübscher Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-16

Wortprotokoll

So, wie ich es bis jetzt gehört habe, glaube ich, sind wir uns hier drin in einem Punkt einig: Die Heiratsstrafe gehört endlich, endlich abgeschafft. Aber dann ist es vermutlich bereits fertig mit der Einigkeit. Dass die Abschaffung der Heiratsstrafe möglich ist, zeigen viele Kantone. Wir brauchen eigentlich gar keine Systemänderung, wie es die Befürworter der Individualbesteuerung wollen. Die Steuergerechtigkeits-Initiative schafft neue Ungerechtigkeiten und endet in einem Bürokratiemonster. Gerne erläutere ich Ihnen, weshalb die Individualbesteuerung eben die falsche Lösung ist.

1.[NB]Die Vorlage schafft ein Bürokratiemonster. Die Umstellung, das haben wir gehört, löst auf einen Schlag 1,7 Millionen neue Steuererklärungen aus, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Das benötigt weit über 1000 zusätzliche Steuerbeamte, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, dafür aber die Staatsquote erhöhen. Aber damit nicht genug, denn was bisher noch nicht gesagt wurde: Bei jedem Stipendiengesuch, bei jeder Musikunterrichtsanmeldung, bei jeder Kita-Anmeldung müssen zwei Steuerdossiers eingereicht werden, und es müssen zwei Steuerdossiers überprüft werden, sonst haben wir wieder neue Ungerechtigkeiten. Vermutlich nicht nur aus diesem Grund sind auch die Finanzdirektorenkonferenz und der Schweizerische Gemeindeverband gegen die Individualbesteuerung. Mit dem Splitting-Modell können wir beides - das Bürokratiemonster wie auch die Schaffung neuer Ungerechtigkeiten - ganz einfach verhindern.

2.[NB]Kompliziert ist nur der Vorname dieser Vorlage. Die Einkommensdeklaration ist ja noch relativ einfach. Komplexer wird es im Falle einer Ehe mit Errungenschaftsbeteiligung an den Vermögenswerten, und das betrifft ja die allermeisten Ehen. Es mag ja noch einigermassen einfach sein, wenn beide angestellt sind und zusammen in einer Mietwohnung wohnen. Dann gibt es vielleicht eine Diskussion, wem wie viel Hausrat oder wem das Auto gehört. Definitiv komplexer wird es für alle selbstständig Erwerbstätigen, die Teilhaber einer einfachen Gesellschaft sind. Wie soll hier die Vermögensaufteilung gemacht werden?

Nehmen wir als Beispiel einen Landwirtschaftsbetrieb, wie ich und meine Frau ihn führen, oder einen Gewerbebetrieb. Die Gebäude sind im Eigentum der Ehefrau, der Betrieb ist Teil der Errungenschaft. Die laufenden Investitionen wie auch die Schuldzinsen werden vom Betrieb bezahlt. Jetzt gibt es aus der Errungenschaft eine Ersatzforderung gegenüber dem Eigengut der Ehefrau, und anschliessend muss die Errungenschaft auf die beiden Vermögensmassen aufgeteilt werden. Oder einfach gesagt: Mit der Individualbesteuerung führen Sie jedes Jahr eine güterrechtliche Auseinandersetzung. Kurz bevor Sie die Steuererklärung ausfüllen, müssen Sie jedes Jahr finanziell eine Scheidung vollziehen. Genauso kompliziert wird es, wenn ein Partner Eigentümer eines Hauses ist, Familienarbeit übernimmt und kein Erwerbseinkommen erzielt. Den Eigenmietwert muss wohl dieser Partner [PAGE 1581] versteuern. Unterhalt- und Schuldzinsen werden aus dem Erwerbseinkommen des anderen Partners bezahlt. Wer kann die Aufwendungen abziehen? Auch derjenige, der gar nicht Eigentümer der Liegenschaft ist, oder derjenige, der die Aufwendungen nicht bezahlt hat? Das schafft bestenfalls viel Arbeit für Juristen. Auch hier wäre das Splitting das richtige Modell.

3.[NB]Die Vorlage steht im Widerspruch zur Ehe als wirtschaftliche Einheit. Beim gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung werden während der Ehe erworbene Vermögenswerte gemeinsam verwaltet und bei einer Scheidung geteilt. Die Individualbesteuerung widerspricht diesem Grundsatz und will de facto nur noch den Güterstand der Gütertrennung. Das Splitting wäre auch hier die richtige Lösung.

4.[NB]Die Vorlage ist ungerecht. Die Individualbesteuerung privilegiert eine Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50 Prozent. Wählt eine Familie eine andere Aufteilung, wird sie durch die Progression steuerlich benachteiligt. Der Staat fördert so einseitig ein Familienmodell, und das ist definitiv nicht Aufgabe des Staates. Die Ehepartner sollen ihr Modell selber wählen.

5.[NB]Die Vorlage ist unsozial. Stellen Sie sich vor, in einer Familie hat ein Partner ein Einkommen von 20[NB]000 Franken, der andere ein Einkommen von einer halben Million. So, und jetzt erhält der Partner mit 20[NB]000 Franken Einkommen eine Krankenkassenprämienverbilligung, obwohl das gesamte Einkommen logischerweise weit darüber liegt - auch das ist ein weiterer Punkt gegen die Individualbesteuerung.

Ich fasse zusammen: Die Individualbesteuerung schafft ein Bürokratiemonster, sie ist kompliziert, steht im Widerspruch zur Ehe als wirtschaftliche Einheit, schafft neue Ungerechtigkeiten und ist unsozial. Gut gemeint ist eben nicht immer gut gemacht. Mit dem Splitting haben wir eine Lösung, welche die Heiratsstrafe endlich abschafft. Das Splitting hat sich in vielen Kantonen bewährt und kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer angewendet werden.

Lehnen Sie die Initiative und den Gegenvorschlag ab.