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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2000-03-14

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-14

Wortprotokoll

Auch ich bin für Eintreten, aber ich werde dem Antrag der Minderheit zustimmen. Die Frage des Primates gehört zu den zentralen Fragen jeder Gesetzgebung, die sich mit den Pensionskassen befasst. Es muss nicht unbedingt eine Glaubensfrage sein. Zwar hat auch unser Kanton einem Systemwechsel zugestimmt, und wir haben auch in unserem Kanton durchaus positive Erfahrungen gemacht. Trotzdem erachte ich es als verfrüht, wenn wir im heutigen Stadium des Verfahrens das Leistungsprimat zeitlich befristen und bereits den Grundsatzentscheid über einen Wechsel zum Beitragsprimat fällen. Ich habe mich gefragt, ob wir überhaupt über genügende Grundlagen verfügen, um einen solchen Entscheid zu fällen. Ich meine: Nein! Grundsätzlich ist meines Erachtens ein allfälliger Wechsel unter rechtlichen, politischen und auch sozialen Aspekten durchaus möglich. Zunächst muss aber die Kasse in Ordnung gebracht werden. Die Kasse ist heute prioritär zu sanieren, umzubauen und neu auszurichten. Auf einer solchen gesicherten Basis kann dann auch eine Grundsatzdiskussion über einen Systemwechsel geführt werden. Anschliessend müssen wir bei einer so weit reichenden Grundsatzdiskussion alle Fakten auf den Tisch legen. Es stellen sich dabei wichtige Fragen: Welches sind die Vor- und Nachteile? Welches sind die sozialpolitischen Gesichtspunkte, die wir zu beachten haben? Was kostet dieser Wechsel? Wie wird dieser Wechsel schliesslich umgesetzt? Da gibt es goldene und "silberne" Regeln. All diese Fragen sind heute ungenügend geklärt.

Ich glaube, dass eine Motion den entsprechenden Anstoss geben könnte, um Klarheit zu schaffen.

Die Primate unterscheiden sich unter anderem wesentlich in Bezug auf die Verteilung der Risiken auf die beiden Partner. Es ist unbestritten, dass der Arbeitgeber und die Kasse beim Leistungsprimat höhere Risiken tragen. Wir müssen jedoch dem Bundesrat zubilligen, dass er gerade beim vorliegenden Gesetzentwurf diese Risiken durch verschiedene Massnahmen eingrenzt. In diesem Zusammenhang verweise ich nur auf Artikel 16 und auf die Begrenzung der Garantie für den Teuerungsausgleich bei den Rentnern. Das Bundespersonalgesetz liegt ebenfalls auf dem Tisch. Wenn heute das Leistungsprimat befristet und der Wechsel zum Beitragsprimat im Grundsatz bereits beschlossen wird, tangiert dies auch das Verhältnis zwischen den Sozialpartnern; dies wurde bereits mehrmals ausgeführt. Wie verstehe ich das? Wenn ein so grundsätzlicher Systemwechsel eingeleitet wird, so ist vor einem entsprechenden Entscheid meines Erachtens auch das Terrain auf der sozialpartnerschaftlichen Ebene vorzubereiten. Dies heisst noch nicht, dass ich nicht für das Primat der Politik einstehe.

Aus all diesen Gründen unterstütze ich den Antrag der Minderheit. Damit sage ich aber nicht, dass ich einem späteren Systemwechsel - dann, wenn sämtliche Fakten auf dem Tisch liegen - nicht zustimmen könnte.