Suter Gabriela · Nationalrat · 2024-09-16
Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-16
Wortprotokoll
Bei Abstimmungen und Wahlen ist es unbestritten, es gilt "one person, one vote". Jede stimmberechtigte Person bekommt ein Stimmcouvert. Es wäre abstrus, ja eine regelrechte Schnapsidee, Ehepaaren nur ein Stimmcouvert zum gemeinsamen Ausfüllen zu schicken, obwohl man so durchaus administrativen Aufwand und Portokosten sparen könnte. Nein, in einer Demokratie bekommt man selbstverständlich, wenn man stimmberechtigt ist, das Stimmcouvert zivilstandsunabhängig zugeschickt. Dieses Prinzip der Zivilstandsunabhängigkeit soll in Zukunft endlich auch für die Steuererklärung gelten. Es geht nicht darum, jemandem einen Lebensentwurf oder ein Familienmodell aufzuzwingen, Herr Kollege Bregy. Im Gegenteil, pro steuerpflichtige Person wird eine Steuererklärung ausgefüllt, egal ob sie verheiratet ist, in eingetragener Partnerschaft, im Konkubinat oder alleine lebt.
Warum braucht es einen Systemwechsel? Ich sehe drei Hauptprobleme der gemeinsamen Steuerveranlagung von Ehepaaren.
Das erste Problem: Das aktuelle Besteuerungssystem verstösst gegen die Verfassung. Sie wissen es, in unserer Verfassung ist der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verankert. Heute wird aber das individuelle finanzielle Leistungsvermögen von gemeinsam besteuerten Paaren steuerlich anders behandelt als [PAGE 1585] dasjenige von Konkubinatspaaren und alleinstehenden Personen. Das ist nicht verfassungskonform. Das Bundesgericht hat dies bereits 1984 festgestellt. Das war vor 40 Jahren - vor 40 Jahren! Die Individualbesteuerung ist das einzige System, das mit der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention ohne Weiteres vereinbar ist. In Europa haben auch deshalb die allermeisten Staaten die Individualbesteuerung bereits eingeführt: Es funktioniert.
Das zweite Problem: Das aktuelle Steuersystem kann zur sogenannten Heiratsstrafe führen. Ehepaare sind wegen des Progressionseffekts gegenüber Konkubinatspaaren steuerlich benachteiligt. Sie zahlen überproportional viel Steuern. Das ist ungerecht. Bestraft werden im aktuellen System insbesondere Ehepaare, die ein paritätisches Modell der Erwerbsarbeit leben und beide ungefähr gleich viel verdienen. Mit der Einführung der Individualbesteuerung wechseln wir zur zivilstandsneutralen Besteuerung. Es ist unerheblich, ob jemand verheiratet ist, im Konkubinat lebt oder alleinstehend ist. Der Zivilstand darf keine Auswirkungen auf die Steuerlast haben. Die Ehe soll steuerlich weder benachteiligt noch bevorzugt werden.
Das dritte Problem, das ich beim aktuellen System sehe: Es befeuert den Fachkräftemangel. Wieso das? Es setzt negative Erwerbsanreize für verheiratete, sogenannt Zweitverdienende. Je mehr die Erstverdienende verdient, desto höher fällt die Steuerbelastung des Zweitverdienenden aus, und diesen Negativanreiz bringen Sie eben auch mit dem Splitting nicht ganz weg. Wenn man über die Hälfte des Zweiteinkommens gleich wieder für Steuern abgeben muss, führt das dazu, dass Zweitverdienende nur in einem kleinen Pensum oder gar nicht erwerbstätig sind. Das hat zur Folge, dass wir viele gut ausgebildete Personen, meistens Frauen, als Arbeitskräfte verlieren. Das können wir uns nicht leisten!
Die Gesellschaft hat sich verändert. Noch Mitte des 20.[NB]Jahrhunderts war es eine Selbstverständlichkeit, dass fast alle ledigen Personen mindestens einmal in ihrem Leben heiraten. Heute sind es nicht einmal mehr zwei Drittel, und davon lässt sich die Hälfte irgendwann wieder scheiden. Es ist Zeit, auch steuerveranlagungsmässig im 21.[NB]Jahrhundert anzukommen und die Besteuerung den gesellschaftlichen Realitäten anzupassen.
Mit der Einführung der Individualbesteuerung erfüllen wir endlich den Verfassungsgrundsatz der Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit. Wir schaffen die sogenannte Heiratsstrafe ab, wir erhöhen die Erwerbsanreize für Zweitverdienende, und wir verbessern die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern.
Ich bitte Sie, dem indirekten Gegenvorschlag zuzustimmen und auch die Initiative zur Annahme zu empfehlen.