Reimann Maximilian · Ständerat · 2000-03-14
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-14
Wortprotokoll
Mit dem neuen Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes (PKB), dessen Beratung wir heute als Zweitrat in Angriff nehmen, setzen wir im Anschluss an das soeben verabschiedete Bundespersonalgesetz die Legiferierung über das neue Personalrecht auf Bundesebene fort. Das Pensionskassenwesen des Bundes gehörte im letzten Jahrzehnt bekanntlich zu den eher traurigen Kapiteln unseres parlamentarischen Daseins. Zehn Jahre lang konnten wir aus bekannten Gründen keine Rechnung mehr abnehmen; immer wieder wurden wir von bundesrätlicher Seite hingehalten und auf künftige Verbesserungen vertröstet. Trotz des Einsatzes einer PUK konnte erst mit verspäteter Wirkung ein Ausweg aus dem Schlamassel gefunden werden.
Mit dieser Gesetzesvorlage soll nun die PKB - oder Publica, wie sie heissen soll - mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit ausgestattet und als öffentlich-rechtliche Anstalt aus der Bundesverwaltung ausgegliedert werden. Mit dieser Neuausrichtung ist die vorberatende Kommission durchaus einverstanden. Ich will denn auch nicht näher auf die Konzeption oder auf einzelne Elemente der neuen Anstalt eingehen. Das alles ist Ihnen ausführlich in der Botschaft des Bundesrates vom 1. März 1999 dargelegt worden.
Hingegen möchte ich mich bei meinen Ausführungen zum Eintreten, das ja völlig unbestritten ist, auf jenen grossen Meinungsstreit konzentrieren, der sich zwischen Bundesrat, Verwaltung und Nationalrat einerseits sowie einer Mehrheit unserer Kommission, die mit 11 zu 2 Stimmen zustande kam, anderseits abgespielt hat. Es geht um die Frage des Versicherungsprimates.
In diesem Sinne möchte ich Ihnen für das weitere Vorgehen denn auch den Ordnungsantrag stellen, im Rahmen der Eintretensdebatte gleich auch den von uns beantragten neuen Artikel 29a zur Diskussion zu stellen. Es geht um den Systemwechsel, und dabei werden, wie Sie gleich selber sehen werden, die Wellen hoch gehen.
Darf ich also davon ausgehen, dass Sie mit folgendem Vorgehen einverstanden sind? Eintreten, gekoppelt mit der Diskussion um Artikel 29a; dieser beinhaltet, im Gegensatz zur Fassung von Bundesrat und Nationalrat, lediglich eine befristete Einführung des Leistungsprimates für die Altersleistungen und somit die Ablösung des Leistungsprimates zu Beginn des Jahres 2007 durch eine Vorsorgeordnung, die ausschliesslich auf dem Beitragsprimat basiert. Dann käme der formelle Beschluss zum Eintreten, gleich anschliessend die Abstimmung über diese Kernfrage in Artikel 29a und schliesslich die Fortsetzung der Detailberatung von Anfang an, was dann kaum mehr grosse Wellen werfen dürfte.