Rösti Albert · Bundesrat · 2024-09-17
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-09-17
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens des Bundesrates ebenso, hier der Minderheit zu folgen, das heisst dem Nationalrat. Dieser Beschluss ist näher am Entwurf des Bundesrates, den er Ihnen mit der Botschaft vorgelegt hat.
Ihr Rat sieht zwei Möglichkeiten als Ausnahmen vor. Wohnungen sollen dann gebaut werden können, wenn sie kontrolliert belüftet werden oder wenn mindestens ein ruhiges Fenster sowie ein ruhiger Aussenraum zur Verfügung stehen. Der Nationalrat hat diesen Beschluss des Ständerates eigentlich weitgehend übernommen, will aber, dass auch bei kontrolliert belüfteten Wohnungen mindestens bei einem Raum der Wohnung der Grenzwert am Fenster eingehalten wird. Der Nationalrat hält auch in der Differenzbereinigung an diesem Beschluss fest, was der Sicht des Bundesrates entspricht. Die Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission will nun einen Schritt auf den Nationalrat zugehen. Sie hält zwar an der [PAGE 800] Lüftungslösung fest, will aber eine zusätzliche Anforderung vorsehen. Entweder soll bei einer kontrollierten Wohnraumbelüftung ein Kühlsystem vorhanden sein, oder es soll mindestens ein ruhiges Fenster vorhanden sein, bei dem die Grenzwerte eingehalten werden. Der zweite Punkt würde dem Beschluss des Nationalrates entsprechen.
Der Bundesrat wird die technischen Anforderungen an eine kontrollierte Wohnraumlüftung unabhängig von dieser Variante sowieso definieren müssen, und im Kern geht es nun nach wie vor darum, ob bei jeder Wohnung mindestens ein ruhiges Fenster vorhanden sein muss, wie das der Nationalrat will, oder ob einfach eine kontrollierte Lüftung mit Kühlsystem reicht. Sie regeln hier also eigentlich etwas, das in der Verordnung geregelt werden müsste, wollen aber nach wie vor darauf verzichten, dass bei einem Fenster die Lärmgrenzwerte eingehalten werden müssen, wenn es offen ist. Wie gesagt, ich erachte den Beschluss des Nationalrates hier als ausgewogener, auch im Sinne des Lärmschutzes.
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.