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Fässler Daniel · Ständerat · 2024-09-17

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-17

Wortprotokoll

Wir befinden uns in der dritten Beratungsrunde. Nach der zweiten Beratung im Nationalrat bestehen im Wesentlichen noch zwei Differenzen. Zu beiden Differenzen liegt je ein Antrag der Kommissionsmehrheit sowie ein Minderheitsantrag vor.

Ich komme zur ersten Differenz. Diese befindet sich in Artikel 22 Absatz 2. Die Bestimmung betrifft das Kernthema der Revision, nämlich die Frage, unter welchen Voraussetzungen in lärmbelasteten Gebieten neue Wohngebäude erstellt bzw. bestehende Wohnbauten wesentlich umgebaut werden dürfen.

Damit Sie die Differenz richtig einordnen können, muss ich etwas ausholen. Gemäss dem in Absatz 1 festgeschriebenen Grundsatz kann eine Baubewilligung, soweit dies verhältnismässig ist, im Interesse des Gesundheitsschutzes nur erteilt werden, wenn die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Daran ändert sich nichts. Was wir in dem noch zu bereinigenden Absatz 2 beraten, betrifft jene Fälle, bei denen die vom Bundesrat in der Lärmschutz-Verordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden können. Die entsprechenden Messungen erfolgen nicht bei geschlossenen Fenstern, sondern gemäss der Lärmschutz-Verordnung in der Mitte der geöffneten Fenster. Diese Vorgabe hat in Kombination mit einer 2016 vom Bundesgericht eingeführten restriktiveren Praxis dazu geführt, dass in den letzten Jahren Tausende von Neubauwohnungen nicht mehr bewilligt wurden und Tausende von sanierungsbedürftigen Wohnungen nicht mehr saniert werden konnten.

Dies hatte drei Effekte: Erstens fehlen in den Städten die dringend benötigten zusätzlichen Wohnungen. Zweitens bleiben die in lärmbelasteten Gegenden in Altbauwohnungen wohnenden Menschen weiterhin dem Lärm ausgesetzt. Drittens wird auf energie- und klimapolitisch erwünschte Sanierungen verzichtet.

Um dieses Problem anzugehen, hat der Bundesrat mit Buchstabe a vorgeschlagen, dass es - in Anlehnung an die Lüftungsfensterpraxis - genügen soll, wenn bei jeder Wohneinheit mindestens die Hälfte der lärmempfindlichen Räume über ein Fenster verfügt, bei dem, wenn es geöffnet ist, die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. National- und Ständerat sind sich einig, dass der Bundesrat das bestehende Problem damit ungenügend angeht. Unter der Voraussetzung, dass ein privat nutzbarer Aussenraum zur Verfügung steht, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden, soll es genügen, wenn ein lärmempfindlicher Raum über ein Fenster verfügt, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. In der Version des Ständerates findet sich [PAGE 799] diese Regelung in Buchstabe abis, in der Version des Nationalrates ist sie in Buchstabe a0 integriert.

Damit komme ich nun zu jenem Thema, das es noch zu bereinigen gilt. Es geht um die Frage, wie Wohnungen zu behandeln sind, in denen für die Be- und Entlüftung eine Komfortlüftung oder eine automatische Lüftung installiert wird, das heisst eine kontrollierte Wohnraumlüftung. Ist dies der Fall, können die Fenster zwar trotzdem geöffnet werden, für die Be- und Entlüftung ist dies jedoch nicht nötig, sondern beeinträchtigt im Gegenteil sogar die Funktion des Lüftungssystems. Solche kontrollierten Wohnraumlüftungen sind heute bei Minergiebauten Standard. Unser Rat hat bisher die Auffassung vertreten, dass in solchen Fällen auf die Anforderung verzichtet werden kann, wonach auch bei geöffneten Fenstern die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden müssen. Wir konnten uns dabei auf entsprechende Meinungsäusserungen des Vereins Minergie und des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) abstützen. Beide Fachorganisationen hatten den Räten im Mai schriftlich empfohlen, die Version des Ständerates zu übernehmen.

Der Nationalrat hat nun aber letzte Woche trotzdem entschieden, dass es auch bei Wohnungen mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung in mindestens einem lärmempfindlichen Raum ein Fenster braucht, bei dem die Immissionsgrenzwerte auch eingehalten sind, wenn es offen ist, dies nicht aus technischen Gründen, sondern zur Gewährleistung der Nachtauskühlung.

Ihre Kommission legt Ihnen nun einen Kompromiss vor, mit dem eine Brücke zum Nationalrat gebaut wird. Die Kommission reagiert damit auf das an Hitzetagen bestehende Risiko einer Überhitzung von Wohnungen. Eine kontrollierte Wohnraumlüftung für sich allein genügt dann nicht, um die Wohnung wieder abzukühlen. Um dies zu erreichen, soll daher entweder ein Kühlsystem vorhanden sein müssen oder, wie dies der Nationalrat vorschlägt, ein Fenster in einem lärmempfindlichen Raum, das geöffnet werden kann, ohne damit übermässigem Lärm ausgesetzt zu sein. Die technische Auskühlung ist übrigens zunehmend Standard, denn eine Luft-Wasser-Wärmepumpe oder eine mit einer Erdsonde betriebene Wärmepumpe kann über die Fussbodenheizung nicht nur heizen, sondern auch kühlen. 2023 wurde in der Schweiz bei fast 75 Prozent der Neubauten und Gesamtsanierungen die Kombination Wärmepumpe mit Bodenheizung verbaut. Die entsprechende Information finden Sie in einem Schreiben des Vereins Minergie, das Sie gestern per E-Mail zugestellt erhalten haben. Der Verein Minergie empfiehlt den Räten denn auch, den Kompromissvorschlag Ihrer Kommission zu übernehmen.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 3 Stimmen, den Kompromissvorschlag gutzuheissen. Eine Minderheit Crevoisier Crelier möchte davon nichts wissen. Ich überlasse es der Minderheit, ihre Überlegungen zu erläutern. Die Entscheidung zur Differenz bei Buchstabe a0 gilt übrigens aus formalen Gründen auch für die Buchstaben a und abis sowie für Absatz 3.

Ich erlaube mir zum Schluss noch eine persönliche Bemerkung zu diesem Thema. In der letzten Woche wurde bekannt, dass am 1.[NB]Juni landesweit nur noch 52[NB]000 Wohnungen leer standen. Mit einer Leerstandsquote von 1,08 Prozent hat sich die Zahl der leer stehenden Wohnungen im Vergleich zum Vorjahr um 5,1 Prozent weiter verringert. Das ist besorgniserregend. Denn wurden früher pro Jahr über 50[NB]000 Neubauwohnungen erstellt, sind es heute deutlich weniger, und dies bei einer Nettozuwanderung von fast 100[NB]000 Personen im Jahr 2023, was erfahrungsgemäss einen zusätzlichen Bedarf an rund 50[NB]000 Wohnungen auslöst. Es ist daher absehbar, dass sich die Wohnungsknappheit weiter verschärfen wird. Mit einer zeitgemässen Änderung der Lärmschutzbestimmungen im Umweltschutzgesetz können wir einen Beitrag zur Lösung des Problems leisten. Wer sich dagegen wehrt, zieht es allen Widersprüchen zum Trotz offenbar vor, auch in Zukunft lieber das Problem zu bewirtschaften.

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