Badran Jacqueline · Nationalrat · 2024-09-17
Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-17
Wortprotokoll
Es war ein langer Weg bis hierhin, zumal rund 80 bis 90 Prozent aller OECD-Länder ein Investitionsprüf- bzw. -kontrollgesetz haben. Ausgerechnet die Schweiz mit den weltweit höchsten Direktinvestitionen pro Kopf hat keines.
Bereits 2007 und 2008 gingen die Wellen hoch, als sich der russische Oligarch Viktor Vekselberg an den Traditionskonzernen Sulzer und Oerlikon-Bührle beteiligte. Einige Jahre später, 2015, kontrollierte er mit 63 Prozent die Mehrheit von Sulzer. Als 2016 der chinesische Staatskonzern Chem China den Agrarkonzern Syngenta für 43 Milliarden Dollar übernahm, meldeten die Konzernspitzen fast aller schweizerischen Grossunternehmen in den Medien ihre Bedenken über die Entwicklungen bezüglich der Übernahmen durch ausländische Unternehmen an.
Ebenfalls etwas mulmig wurde es vielen Konzernspitzenleuten, als der teilprivatisierte Stromkonzern Alpiq seine Beteiligungen an der Wasserkraft im Jahr 2016 um bis zu 49 Prozent öffnete und seine Netzbeteiligungen verkaufte. Das Unternehmen hatte Liquiditätsprobleme. Während sich der damalige Verwaltungsratspräsident auf Verkaufs-Roadshow befand, kaufte der chinesische Staatsbetrieb State Grid, der über 40 Milliarden Dollar in der Kasse hatte, bereits europäische Stromanlagen und Verteilnetze zusammen. Mitunter war das einer der vielen Gründe für die parlamentarische Initiative Badran Jacqueline 16.498, die eine Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller verlangte und 2018 von der UREK-S einstimmig angenommen wurde.
Ich erwähne das, weil die Motion Rieder 18.3021, "Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen", die im Jahr 2018 folgte, auch als eine Art Gegenkonzept zu meiner vorerwähnten parlamentarischen Initiative, über die wir morgen abstimmen werden, konzipiert wurde. Die Motion Rieder wurde, entgegen dem Willen des Bundesrates, von beiden Räten deutlich angenommen. Sie bildet somit auch die Grundlage für das vorliegende Investitionsprüfgesetz.
Seine Botschaft und seinen Entwurf zum Investitionsprüfgesetz legte der Bundesrat erst am 23.[NB]Dezember 2023 vor. Darin sah er eine im internationalen Vergleich eher defensive und eng gefasste Investitionskontrolle vor. Erstens sollten nur Investitionen von staatlichen Investoren geprüft werden, wobei kaum ein OECD-Land eine Unterscheidung zwischen staatlichen und privaten Investoren kennt. Zweitens schränkte der Bundesrat den Zweckartikel auf die Bedrohung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ein, allerdings ähnlich, wie das andere Staaten auch tun und wie das in internationalen Verträgen oft als Klausel für die Begründung von Ausnahmen aufgeführt wird. Drittens schränkte der Bundesrat den Geltungsbereich des Gesetzes auf die Übernahme von grossen Unternehmungen oder Infrastrukturanlagen ein. Die Schwelle liegt bei 50 Vollzeitstellen oder einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 10 Millionen Franken. Viertens schränkte der Bundesrat den Geltungsbereich in einer abschliessenden sektoriellen Liste zusätzlich auf kritische Infrastrukturen ein, namentlich Strom, Wasser, Gas, Spitäler, Bahn, Rüstungsgüter, sicherheitsrelevante Informatikdienstleistungen, Telekommunikation, Finanzmarktinfrastrukturen, systemrelevante Banken und bedeutende Lebensmittelverteilzentren. Er kombinierte dies mit einem kleinen Hintertürchen, sodass er weitere Sektoren temporär - konkret: längstens für zwölf Monate - dem Gesetz hätte unterstellen können.
Die Vernehmlassungsantworten fielen durchzogen aus. Die Kantone teilten sich in zwei etwa gleich grosse Lager. Insbesondere die grossen Wirtschaftsverbände äusserten sich ablehnend, wie auch einige Akteure der Baubranche, was etwas eigenartig scheint, weil ausgerechnet der Baukonzern Implenia sich unter Berufung auf die Lex Koller erfolgreich gegen eine unfreundliche Übernahme durch den britischen Hedgefund Laxey wehren konnte und sich die Alpiq nach der Übernahme ihrer Engineering Services durch den französischen Riesenbaukonzern Bouygues, der damit der hiesigen Bauwirtschaft diesen Akteur weggeschnappt hatte, in einen Jahre dauernden Streit verstrickt hatte.
Die nationalrätliche WAK hat am 23.[NB]April dieses Jahres mit 19 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung Eintreten beschlossen. In der Detailberatung hat eine Mehrheit der Kommission folgende wesentlichen Anpassungen vorgenommen.
1.[NB]Erweiterung des Zweckartikels: Der Zweckartikel wurde um den Schutz der Versorgung mit essenziellen Gütern und Dienstleistungen ergänzt. Schliesslich entspricht dieser erweiterte Zweckartikel auch genau der Nennung der Dienstleistungs- und Produktionsunternehmen, die später beim Geltungsbereich präzis aufgezählt werden. Mit "essenziellen Gütern" sind alle Güter gemeint, die - in Abweichung von der für das SECO üblichen Handhabung von Gütern für die Landesversorgung oder von Pflichtlagern usw. - in modernen Zivilisationen zum Leben unerlässlich sind.
Lassen Sie mich an einem Beispiel erläutern, warum das wichtig ist: Aevis Victoria, die zweitgrösste Spitalkette der Schweiz, besitzt Immobilien - Privatspitäler sind ja bekanntlich Immobiliengesellschaften mit Spezialnutzung. Diese Immobilien hat Aevis Victoria in eine separate Firma ausgelagert, an der eine US-amerikanische Beteiligungsgesellschaft mit 70 Prozent beteiligt ist. Die Mieteinnahmen, die Aevis Victoria mit ihren eigenen Immobilien erzielt, wurden nicht als Dividenden ausgeschüttet, sondern zur Abzahlung von Hypotheken verwendet. Wegen ungenügender Dividendenausschüttung klagt nun ein US-Hedgefund gegen besagte Beteiligungsgesellschaft. Ein Grossteil der Spitäler von Aevis Victoria figuriert auf Spitallisten und wird über Steuergelder und über unsere Prämien finanziert. Nun setzen genau solche Beteiligungsgesellschaften Unternehmen massiv unter Druck, Aufwertungsgewinne ihrer Immobilien aufgrund höherer Mieteinnahmen als Dividenden auszuschütten. Das bringt Spitäler oder sonstige Unternehmen in der Folge in Liquiditätsengpässe bis hin zum Konkurs des Spitalteils, während die Immobilienteile, die der Beteiligungsgesellschaft gehören, lukrativ veräussert werden können. Das wiederum würde [PAGE 1615] nicht nur die Versorgungssicherheit bei Gesundheitsdienstleistungen gefährden, sondern auch noch Staats- und Prämiengelder abfliessen lassen. Übrigens, dass das die Norm ist und nicht die Ausnahme, zeigt der Konkurs des Immobilienimperiums von Herrn Benko, der genau an dieser Sache gescheitert ist. Vor solchen Dingen muss die Politik unsere Volkswirtschaft schützen können.
2.[NB]Erweiterung des Geltungsbereichs auf private Investoren: Dass diese Erweiterung vorgenommen werden muss, ist klar. Wenn es nur um staatliche Investoren ginge, könnten wir gleich "Lex China" hinschreiben, sodass dieses Gesetz einigermassen hinfällig würde.
3.[NB]Reduktion der Grössenbeschränkung: Es ist halt schon so, dass die Grösse nicht unbedingt etwas über die strategische Bedeutung eines Unternehmens aussagt. Stellen Sie sich vor, Sie hätten im Biotech-Bereich ein Start-up mit zehn Mitarbeitenden, das irgendetwas mit Bakterien, die zur biologischen Kriegsführung eingesetzt werden könnten, produzieren würde, und man könnte nichts gegen die Übernahme tun. Grösse ist kein gutes Kriterium.
4.[NB]Aufhebung der zeitlichen Limite: Die temporäre Unterstellung weiterer Sektoren unter das Gesetz haben wir aufgehoben.
5.[NB]Verbindliche Vorabprüfung: Wir haben dafür eine verbindliche Vorabprüfung eingeführt, sodass die potenzielle Verkäuferin von der Verwaltung einen verbindlichen Vorabentscheid bekommt, ob ihr Unternehmen diesem Gesetz unterstellt ist, dies mit dem Ziel, die Rechtssicherheit für die Unternehmen zu erhöhen. Der so bereinigte Entwurf ist moderat; sein Geltungsbereich ist stark eingeschränkt. Ob er griffig ist, wird die Praxis zeigen. Es dürfte schwierig werden, eine Bedrohung der Sicherheit nachzuweisen.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 18 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen Eintreten und Annahme dieses Entwurfes.