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Amherd Viola · Bundesrat · 2024-09-18

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2024-09-18

Wortprotokoll

Mit der Totalrevision des BZG wurde die Dauer der Schutzdienstpflicht auf zwölf Jahre verkürzt. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit vorgesehen, die Schutzdienstpflicht wieder auf 14 Jahre zu verlängern, falls der Bestand des Zivilschutzes aufgrund rückläufiger Rekrutierungsquoten nicht mehr gedeckt sein sollte. Da dies der Fall war, wurde die Schutzdienstpflicht per 2021 mittels Verordnung wieder auf 14 Jahre verlängert. Mit der vorliegenden Anpassung wird die Verlängerung auf Gesetzesstufe nachvollzogen. Zudem wird mit Absatz 1 das Ende der Schutzdienstpflicht auf 38 Jahre angehoben. Diese Neuerung soll einen Beitrag zur Verbesserung der Bestände im Zivilschutz leisten. Die Zusammenlegung der Absätze 2 und 4 dient der besseren Verständlichkeit und hat keine materielle Änderung zur Folge.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.