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Flach Beat · Nationalrat · 2024-09-18

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2024-09-18

Wortprotokoll

Namens der Grünliberalen Fraktion bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten. Ehrlich gesagt kann ich nicht ganz verstehen, weshalb es hier überhaupt einen Minderheitsantrag aus der SVP-Fraktion auf Nichteintreten gibt. Ich kann es häufig verstehen, wenn es für die SVP darum geht, dass die Staatssouveränität mit einer internationalen Vereinbarung oder etwas Ähnlichem irgendwie untergraben würde. Aber hier geht es keineswegs um so etwas.

Hier geht es darum, dass heute im Zivilprozessrecht, wenn eine Befragung durch eine ausländische Behörde in der Schweiz stattfinden soll, ein Gesuch um Genehmigung dieser Einvernahme an die Zentralbehörde des Kantons gestellt werden muss. Diese macht eine Prüfung und gibt es dann weiter an das Bundesamt für Justiz, das dieses Rechtshilfeersuchen dann genehmigt oder nicht genehmigt; meistens wird es genehmigt.

Zivilprozesse sind so oder so etwas Mühsames, unabhängig davon, ob Sie Klägerin oder Beklagter sind oder ob Sie im Zuge dieser Befragungen oder der Beweiserhebung irgendwo als Auskunftsperson vorgeladen werden, um den Streitfall zu erledigen. Es dauert oft Monate, häufig Jahre. Wenn es dann noch internationale Bezüge gibt oder wenn Sie aus der Schweiz heraus Rechtsfälle im Ausland bestreiten müssen, dann wird es vor allen Dingen zu einem einträglichen Geschäft für die Anwältinnen und Anwälte. Die Gerichte können jederzeit auch auf Gesuche um Fristverlängerung und so weiter eingehen. Selbst wenn es nur darum geht, Beweisaufnahmen vorzunehmen: Sofern solche Beweisaufnahmen nicht erfolgen können, weil sich die betreffenden Personen im Ausland aufhalten, können sie zu unglaublichen Verzögerungen des ganzen Verfahrens führen. Das wollen wir nicht mehr, denn unser Anliegen ist auch wirtschaftsfreundlich.

Die Minderheit sagt, das bringe der Schweiz nichts. Ich muss Ihnen sagen: Doch, es bringt auch der Schweiz etwas. Sehr [PAGE 1649] häufig gibt es natürlich auch Schweizer Unternehmungen, Schweizer Kläger oder auch Schweizer Beklagte, die im Ausland ein Zivilprozessverfahren durchführen müssen, dürfen, sollen oder wollen und entsprechend auch darauf angewiesen sind, dass das Verfahren doch einigermassen zügig und beförderlich vonstattengeht, damit man auch wieder weitermachen kann.

Internationales oder globales Geschäften bedeutet halt eben auch grenzüberschreitende Streitigkeiten. Das ist zwar nichts Neues. Aber durch die neuen Technologien, die wir heute haben, kann man das eben auch etwas schneller machen, und man kann den Mief und den Staub der Akten etwas beiseiteblasen, indem man auch auf die digitalen Möglichkeiten baut: auf Telefonkonferenzen oder hier selbstverständlich vor allen Dingen auf Videokonferenzen.

Dieses Verfahren soll nun vereinfacht werden, insbesondere für die Staaten, die diese Regelungen auch einhalten, weil sie mit dem Haager Beweisaufnahmeübereinkommen bereits heute diese Möglichkeiten kennen. Der Bundesrat wird in den Verordnungen die entsprechenden Möglichkeiten schaffen können, sodass das auch für die Kantone funktionieren wird.

Noch ein Punkt, der auch in der Kommission besprochen wurde: Sie wissen, dass es mithilfe künstlicher Intelligenz möglich ist, bei Videokonferenzen anderen Personen eigene Worte in den Mund zu legen und dies relativ klar so zu machen, dass für einen Dritten vielleicht nicht ersichtlich ist, dass dem so ist. Ich finde es im politischen Geschäft ein absolutes No-Go, solche Dinge zu tun. Im Zivilprozessrecht wäre es tatsächlich möglich, dass so etwas gemacht wird. Aber denken Sie bitte daran: Erstens ist es ein Gericht, welches die Anhörung macht. Es gab dann meistens bereits im Verfahren vorher, im Schriftenwechsel, Aussagen, auf die sich dann auch die Befragung stützt. Zweitens wirkt auch die Gegenpartei an diesem Verfahren mit. Das heisst, es gibt mindestens schriftliche Unterlagen, es gibt einen Gerichtskörper, es gibt die Anwesenden im Gericht selber, und es gibt auch die Verteidigerinnen und Verteidiger oder die Klägerinnen und Kläger, die von Anwälten vertreten sind und entsprechend natürlich auch hinschauen müssen, ob da Schindludereien oder Betrügereien mittels künstlicher Intelligenz begangen werden.

Wenn aufgrund künstlicher Intelligenz in diesen Bereichen gewisse Gefahren auf uns zukommen, glaube ich, dass das nicht vor allem in Gerichtsverfahren der Fall sein wird, sondern an ganz vielen anderen Stellen. Insbesondere in der politischen Diskussion müssen wir ein Auge darauf haben, dass wir fair bleiben und dass keine Schindluderei betrieben wird. Aber in diesen Zivilprozessverfahren sehe ich das Risiko als äusserst gering an.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und dieser wirtschaftsfreundlichen Lösung hier zuzustimmen.