Schilliger Peter · Nationalrat · 2024-09-18
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-18
Wortprotokoll
Ihre Staatspolitische Kommission hat an der Sitzung vom 27.[NB]Juni 2024 die Revision des Asylgesetzes beraten. Diese Revision wurde vom Bundesrat ausgelöst, weil es in Bundesasylzentren mehrere Fälle von Gewaltanwendungen gegeben hatte, über die 2021 auch die Medien berichteten. Alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer wurde beauftragt, die Situation zu untersuchen und darüber Bericht zu erstatten. Gestützt auf die in diesem Bericht formulierten Empfehlungen hat der Bundesrat eine Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes verabschiedet, mit dem Ziel, die Sicherheit von Mitarbeitenden und Asylsuchenden zu verbessern. Auf der Basis dieser Erkenntnisse wurden kurzfristig Massnahmen, insbesondere die SEM-internen Abläufe, angepasst, die Präsenz des SEM im Sicherheits- und Betreuungsbereich ausgebaut und die einschlägigen Weisungen des SEM überarbeitet. Am 15.[NB]Januar 2023 sind zudem verschiedene Anpassungen in der Verordnung des EJPD über den Betrieb von Zentren des Bundes und Unterkünften an den Flughäfen in Kraft getreten.
Ein Teil der im Bericht Oberholzer vorgeschlagenen Massnahmen bedingt eine längerfristige Umsetzung. Diese Massnahmen benötigen eine fundierte Analyse der konkreten Abläufe im Sicherheits- und Disziplinarbereich sowie umfassende Anpassungen der rechtlichen Grundlagen. Die entsprechenden Anpassungen auf Gesetzesstufe sind Gegenstand der vorliegenden Gesetzesvorlage. Speziell erwähnen möchte ich die Neuerung bei der Bestimmung zur Durchsuchung gemäss Artikel[NB]9. Asylsuchende und ihre mitgeführten Sachen sollen neu auch auf verfahrensrelevante Unterlagen und Beweismittel sowie alkoholische Getränke hin durchsucht werden können. Dies entspricht der bereits heute geltenden Regelung auf Verordnungsstufe. Es soll präzisiert werden, dass die Durchsuchung nur von Personen gleichen Geschlechts durchgeführt werden darf und dass den Anliegen von minderjährigen Asylsuchenden angemessen Rechnung getragen werden soll.
Ein Hinweis zu den Disziplinarmassnahmen gemäss Artikel 25a: In Absatz 3 werden die möglichen Disziplinarmassnahmen auf Gesetzesstufe abschliessend aufgezählt. Weiter mache ich einen Hinweis zur Übertragung von Aufgaben an Dritte und an die Kantone gemäss den Artikeln 25c und 25d des Entwurfes: Es soll eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die es dem SEM erlaubt, Aufgaben im Bereich der Betreuung und Unterbringung sowie zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung durch einen Vertrag auf Dritte zu übertragen. Die zu delegierenden Tätigkeiten im Bereich Sicherheit und Ordnung werden abschliessend aufgeführt.
In der Vernehmlassung begrüsste die Mehrheit der Kantone die vorgeschlagenen Änderungen. Von den Parteien unterstützten die Mitte und die SVP die Vorlage ohne Änderungsvorschläge. Die EVP, die Grünen und die SP begrüssten die Vorlage im Grundsatz, brachten jedoch viele Änderungsvorschläge ein.
Die SPK-N ist ohne Gegenstimme auf den Entwurf eingetreten. Die Kommissionsmitglieder sahen in diesem Bereich allgemeinen Handlungsbedarf. Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Fraktionen reichten Änderungsanträge ein, da ihnen der Entwurf unausgeglichen schien: für die einen zu sehr zugunsten der Asylsuchenden, für die anderen zu sehr zu deren Ungunsten. So wurde beispielsweise die Frage, ob minderjährige Asylsuchende speziell behandelt oder sogar von bestimmten Massnahmen wie Disziplinarmassnahmen und der vorübergehenden Festhaltung ausgenommen werden sollen, lebhaft diskutiert. Schliesslich hat sich eine Kommissionsmehrheit für die Fassung des Bundesrates ausgesprochen, die vorsieht, dass den Interessen von minderjährigen Asylsuchenden angemessen Rechnung zu tragen ist. Auch der Einsatz von Waffen oder Hilfsmitteln durch das Sicherheitspersonal der Zentren wurde eingehend diskutiert, wobei sich die Mehrheit auch hier für die Fassung des Bundesrates ausgesprochen hat, welche den Einsatz von Waffen untersagt.
Die Kommission hat am Entwurf des Bundesrates letztlich nur wenig geändert und diesen in der Gesamtabstimmung mit 14 zu 10 Stimmen angenommen. Es wurden allerdings zahlreiche Minderheitsanträge zu Durchsuchung, Disziplinarmassnahmen, vorübergehende Festhaltung, Übertragung von Aufgaben an Dritte und Beschwerderecht eingereicht, die wir in den beiden nachfolgenden Blöcken ja dann beraten werden. Zur Information: Wir werden die Berichterstattung für die Detailberatung aufteilen. Kollege Fonio wird über Block 1 berichten und ich dann über Block[NB]2.
Ich bitte Sie im Namen der SPK-N, auf die Vorlage einzutreten.