Amherd Viola · Bundesrat · 2024-09-18
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2024-09-18
Wortprotokoll
Es wurde bereits gesagt: Die Schweiz verfügt mit ihrem Netz von über 5000 stationären Sirenen über ein hervorragend ausgebautes und sicheres System zur Alarmierung der Bevölkerung. Das soll auch so bleiben. Die Kommissionssprecherin hat[NB]richtig[NB]und[NB]gut[NB]ausgeführt, dass die Zuständigkeit bei den Kantonen lag und dass diese Verantwortung und Kompetenz bei der letzten Revision des BZG auf den Bund übertragen wurde.
Wir haben nun festgestellt, dass es sich doch lohnen würde, zu überprüfen, ob nicht an der bestehenden Kompetenzordnung festgehalten werden kann, weil wir ein gut funktionierendes System haben. Wir hatten uns von der Übertragung der Zuständigkeit auf den Bund versprochen, dass sich bei der Beschaffung der Sirenen aufgrund des grösseren Mengengerüstes Synergien und Einsparungen ergeben könnten. Es hat sich aber gezeigt, dass dies schwierig ist und dass die Synergien und das Einsparpotenzial nicht so hoch wie ursprünglich angenommen sind. Wir suchten mit den Kantonen Lösungen, konnten uns aber nicht auf die Pauschale einigen, die der Bund den Kantonen zahlen soll. Wir fanden dann eine Lösung mit einer weiteren Übergangsfrist. So haben wir während dieser Übergangsfrist Zeit, um die Zuständigkeitsordnung noch einmal zu überprüfen und um[NB]eine[NB]für[NB]die[NB]Sicherheit[NB]der[NB]Bevölkerung und auch bezüglich des Einsatzes der Finanzen möglichst gute Lösung zu finden.
Wir konnten uns dahin gehend mit den Kantonen einigen: Für die Dauer der verlängerten Übergangsfrist bezahlen wir den Kantonen eine Pauschale von 600 Franken pro Jahr und Sirene. Wir sind den Kantonen entgegengekommen und haben den Betrag angehoben, können aber nicht auf die 800 Franken, die die Kantone ursprünglich wollten, erhöhen. Aber, wie gesagt, wir konnten uns einigen.
Der Bundesrat hat diese Botschaft zur Verlängerung der Übergangsfrist am 26.[NB]Juni 2024 verabschiedet. Die Vorlage soll in der Herbst- und Wintersession 2024 in beiden Räten im dringlichen Verfahren behandelt werden, damit die neue Übergangsfrist rechtzeitig per Anfang 2025 in Kraft treten kann. Ich danke Ihnen dafür, dass Sie bereit sind, dieses Geschäft dringlich zu behandeln; das macht Sinn. Ich danke auch der Kommissionssprecherin für ihre detaillierten Ausführungen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.