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Flach Beat · Nationalrat · 2024-09-18

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2024-09-18

Wortprotokoll

Zum Eintreten auf dieses Geschäft: Wenn man die Voten so hört, scheint es irgendwie um die Lösung des Migrationsproblems in der Schweiz, in Europa und auf der Welt zu gehen. Aber das ist leider nicht so. Mit diesem Gesetz machen wir nichts anderes, als zu versuchen, das Hausherrenrecht des SEM in den Asylzentren des Bundes zu verbessern. Auslöser dieser Gesetzesänderung waren Vorwürfe von Nichtregierungsorganisationen hinsichtlich einzelner Vorfälle in Bundesasylzentren. Diese wurden vom ehemaligen Bundesrichter Niklaus Oberholzer untersucht. Er hat einen umfassenden Bericht erstellt und hat in diesem Bericht insbesondere festgestellt, dass es keine systematischen Verfehlungen gab, dass aber doch wohl einiges an Verbesserungspotenzial besteht.

Eines dieser Potenziale liegt beispielsweise eben bei der Durchsetzung des Hausherrenrechts in diesen Asylzentren. Wenn Fremde ins Dorf kommen, dann noch in grosser Zahl und nicht solche, die man direkt eingeladen hat, dann kann das durchaus zu einer gewissen Verunsicherung führen, vor allem dann, wenn es viele junge Männer sind, die eine fremde Sprache sprechen und von denen man wohl auch weiss, dass sie eben keinen ordentlichen Asylgrund haben. Sie sind nicht da, weil sie in ihrem Heimatland an Leib und Leben gefährdet sind, sondern weil sie andere Gründe hatten, die Flucht zu ergreifen, seien es wirtschaftliche Gründe, sei es schlicht und ergreifend Verzweiflung, weil sie im eigenen Land keine Perspektive hatten, oder sei es vielleicht auch einfach die Lust auf ein besseres Leben. Wem kann man das verübeln? Aber bei den Einheimischen gibt[NB]es[NB]dann[NB]natürlich[NB]Unsicherheiten, entsprechend kann das auch zu Ängsten führen, und diese Ängste sind ernst zu nehmen.

Es ist nicht so, dass die Grünliberalen hier irgendwie blauäugig wären oder so. Es ist einfach festzuhalten, dass von den vielen Asylsuchenden, die wir hier haben, von den Tausenden und Abertausenden, nur ein kleiner Teil sich nicht an die Regeln hält, ein kleiner Teil straffällig wird, ein kleiner Teil sich so verhält, dass es tatsächlich nicht verwunderlich ist, wenn sich jemand vor ihnen fürchtet. Der grösste Teil - und das ist wichtig - verhält sich anständig und entsprechend auch so, dass es funktioniert.

Die Grünliberalen sind aber der Meinung, dass es durchaus Verbesserungspotenzial gibt, nämlich bei der Behandlung und der Unterbringung und vor allen Dingen beim Personal und bei den Möglichkeiten, auch disziplinarisch einzugreifen bei denjenigen, die sich eben nicht an die Regeln halten. Und das ist dann auch zum Schutz derjenigen, die sich in diesen Asylzentren aufhalten und sich voll und ganz an die Regeln halten. Denn wenn sie hinausgehen, dann machen die Leute ja häufig keinen Unterschied; man sieht es ihnen ja auch nicht an, ob sie gerade renitent waren oder nicht. Das Verhalten der einzelnen Renitenten färbt ab, auch auf die Stimmung aller anderen in ihrem Umfeld.

Zu dem, was diese Vorlage hier nicht machen kann: Diese Vorlage kann nicht die Sicherheit über die Asylzentren hinaus verbessern, irgendwo in einem Dorf, in einer Stadt, in einer Agglomeration, an Busstationen und Bahnhöfen, die sich irgendwo im Umfeld eines Migrationszentrums des Bundes befinden. Das ist Aufgabe der lokalen Behörden, des Kantons und der Gemeinden, die dort für Sicherheit sorgen sollen. Wir wollen nicht, dass private Sicherheitsdienste durch ein Dorf patrouillieren. Wenn in einem Dorf polizeiliche Massnahmen nötig sind, dann sind diese durch die Polizei zu ergreifen, nicht durch irgendwelches Personal, das vom SEM angestellt worden ist.

Die Vorlage betrifft eben auch dieses Personal. Es ist ganz wichtig, dass dieses Personal entsprechend ausgebildet ist. Dort, wo das Hausherrenrecht in einem Asylzentrum durchgesetzt werden muss, ist das eine staatliche Aufgabe, nicht nur eine Aufgabe des Hausherrn. Damit hat der Staat auch die Verantwortung dafür, dass das korrekt gemacht wird, dass das entsprechend auch adressatengerecht erfolgt, indem beispielsweise Frauen und Kinder, Jugendliche usw. dort durch geschultes Personal entsprechend geschützt werden. Wenn es um das Hausrecht geht, dann müssen eben auch entsprechende Massnahmen möglich sein, um dieses Hausrecht durchzusetzen, nicht zuletzt zum Schutz der anderen Bewohnerinnen und Bewohner.

So gesehen sind wir froh um den Bericht Oberholzer. Nehmen wir ihn uns zu Herzen, schöpfen wir dieses Verbesserungspotenzial aus, aber übertreiben wir nicht. Vor allen Dingen: Schaffen wir nicht irgendwie einen Sheriff-Staat mit privaten Organisationen, die dann weit über ihre Kompetenzen hinaus irgendwo tätig werden. Das wäre unserer eigenen Freiheit und unserer Rechtsstaatlichkeit nicht würdig.