AB 344759
Schläfli Nina · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-18
Wortprotokoll
Mit meiner Minderheit I möchte ich nicht nur den Einsatz von Waffen, sondern darüber hinaus auch den Einsatz sogenannter Hilfsmittel verbieten. Gemäss der entsprechenden Liste des Bundesrates gehören zu diesen Hilfsmitteln Handschellen, Diensthunde, Pfeffersprays und Wasserwerfer. Sie alle könnten in den Bundesasylzentren zum Einsatz gebracht werden, und zwar durch Dritte, die im Auftrag des SEM agieren, also durch private Sicherheitsdienste. Auch der Einsatz solcher Hilfsmittel ist unverhältnismässig und unnötig, erst recht zur angestrebten Verhinderung von Gewalt. Die sogenannten Hilfsmittel haben wie jede Waffe auch das Potenzial, Gewalt eskalieren zu lassen. Bis auf Pfeffersprays werden diese Hilfsmittel in den Bundesasylzentren meines Wissens heute nicht verwendet, und das soll auch so bleiben.
Zur Festhaltung haben wir bereits spezielle, dafür geeignete Räume im Gesetz definiert; es braucht also keine Handschellen. Die vorgesehene Durchsuchung ist sehr umfassend. Dafür brauchen wir keine angsteinflössenden Diensthunde. Ich hoffe, dass der Einsatz von Wasserwerfern sowieso ausgeschlossen ist, aber auch das wäre gemäss bundesrätlichem Entwurf grundsätzlich möglich.
Das Verbot von Waffen und Hilfsmitteln würde selbstverständlich nicht für die Polizei gelten. Sobald es ernst wird, muss diese sowieso kommen. Auch aus diesen Gründen unterstützt die SP-Fraktion die Minderheit I (Schläfli) und lehnt den Antrag der Minderheit II (Fischer Benjamin) ab.
Ich komme zu den weiteren Minderheitsanträgen in diesem Block. Den Minderheitsantrag Knutti lehnen wir ab. Die vorgesehenen 72 Stunden sind wirklich schon eine sehr lange Zeit, zehn Tage wären absolut unverhältnismässig. Wir befinden uns hier im disziplinarischen Bereich. So lange Ausschlüsse aus den allgemein zugänglichen Räumen könnten irgendwann auch die gegenteilige Wirkung erzielen.
Die Minderheit I (Schmid Pascal) möchte den Beschwerdeweg nach Artikel 105 eliminieren. Es ist eine der wichtigen Errungenschaften dieses Gesetzes, dass im Falle von schutzwürdigen Interessen und nur dann Beschwerde geführt werden kann. Folgen Sie hier der Kommissionsmehrheit.
Weiter unterstützen wir die Minderheit II (Tschopp) und lehnen den Antrag der Minderheit III (Schmid Pascal) ab. Die vorgeschlagene Beschwerdefrist von drei Tagen ist sehr knapp bemessen, eine Beschwerdefrist von 24 Stunden praktisch wirkungslos.
Der Antrag der Minderheit Glarner zur Dauer bis zum Eintreffen der Polizei ist nicht nötig. Uns wurde in der Kommission versichert, dass die bisher vorgesehenen zwei Stunden absolut ausreichen. Eine solche Beschränkung ist auch angezeigt, stellt doch eine Festhaltung immer auch einen groben Grundrechtseingriff dar.
Wir unterstützen weiter die Minderheit Klopfenstein Broggini, weil das Betreuungspersonal genauso wie das Sicherheitspersonal sorgfältig rekrutiert werden soll, und die Minderheit Glättli, weil Qualitätskontrollen gut sind, unabhängige Qualitätskontrollen aber besser.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.