Glarner Andreas · Nationalrat · 2024-09-18
Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-18
Wortprotokoll
Bei dieser Vorlage geht es doch darum, den Leuten vor Ort, also den Leuten, die in diesen Zentren arbeiten, vernünftige und griffige Instrumente in die Hand zu geben. Denn diese Leute halten doch tagtäglich für uns den Kopf hin und müssen Sachen erdulden, die jeder Beschreibung spotten. Ich erwähne gerne ein paar Beispiele. Der gute S.[NB]G. aus Algerien: Tätlichkeiten gegen Personal, Sanität, Polizei, Zeigen von Geschlechtsteilen. H.[NB]G. aus dem gleichen schönen Land: Tätlichkeiten gegen Personal, Polizei, Randale. I.[NB]H. aus Marokko: Diebstahl, wiederholte Tätlichkeit, massive Gewalt gegen Personal und Polizei. S.[NB]M., A.[NB]A. und I.[NB]E., alle aus dem schönen Marokko: Diebstahl, Tätlichkeiten gegen Personal und Polizei. Der gute K.[NB]A. aus Somalia: Gewalt gegen die Ehefrau. J.[NB]S. aus Algerien: Sachbeschädigung, wiederholte Randale, Gewalt gegen Personal und Polizei. H.[NB]C., auch aus Algerien: Diebstahl. M.[NB]B. aus Algerien: Aufstand im Zentrum, Zusammenrottung gegen Personal, sexuelle Belästigung. M.[NB]B., J.[NB]S. und H.[NB]A.: Aufstand im Zentrum, Zusammenrottung gegen Personal, Tätlichkeiten - und so weiter und so fort.
Das alles sind Beispiele aus einem einzigen Asylzentrum - Bremgarten, Aargau. Vielleicht noch A.[NB]B.: Nach den üblichen Tätlichkeiten hat er auch Brandstiftung verübt und Frauen belästigt. Weil sich leider nicht alle Gäste unseres Landes so benehmen, wie sich Gäste eigentlich benehmen sollten, und weil unsere Beamten in den Zentren des Bundes immer mehr Schutz suchen müssen vor diesen Schutzsuchenden, braucht es eben griffige Instrumente für solche Fälle.
Wie kommt es überhaupt zu einer Festhaltung? Es kommt nur dazu, wenn die Festhaltung zur Abwehr einer ernsten, unmittelbaren und nicht anders abwendbaren Gefahr dient, und nur, wenn sie verhältnismässig ist und wenn die asylsuchende Person andere Personen erheblich gefährdet, sich selbst erheblich gefährdet oder einen grösseren Sachschaden zu verursachen droht. Es wird also niemand einfach aus Jux und Tollerei so festgehalten.
Stellen Sie sich zudem vor: So ein Gast unseres Landes, der dringend unseren Schutz sucht, randaliert und gefährdet andere, namentlich echte Flüchtlinge und das Personal. Sie haben diesen Schutzsuchenden endlich in einen entsprechenden Raum gebracht, und alle sind wieder sicher und glücklich, aber dann müssen Sie ihn nach zwei Stunden schon wieder freilassen. Das ist doch höchst ungeschickt, um nicht zu sagen dumm, und es gefährdet wiederum die anderen Anwesenden. Im allerdümmsten Fall krallt sich der Freigelassene diejenigen, die ihn vorher gerade eingesperrt haben. Und ja, es kann durchaus sein, dass es die Polizei infolge anderer Aufgaben nicht innert zwei Stunden zum Zentrum schafft. Vielleicht muss sie gerade anderswo einen Gast unseres Landes zurechtweisen oder zu einem Überfall oder einem Einbruch ausrücken. Statistisch gesehen ist die Gefahr übrigens gross, dass auch diese Straftaten von einem Gast unseres Landes verübt worden sind. Natürlich könnte es auch sein, dass die Polizei zu einem Unfall ausrücken muss. Aber sechs Stunden sind absolut verhältnismässig.
Machen Sie bitte die Verbesserungen, die wir gerade beschlossen haben oder beschliessen werden, nicht durch allzu kurze Fristen wieder zunichte oder wirkungslos. Unterstützen Sie bitte die Frist von sechs Stunden.