Egger Mike · Nationalrat · 2024-09-18
Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-18
Wortprotokoll
Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission Eintreten auf die Vorlage und bestätigt damit ihren Entscheid vom 28.[NB]März 2023. Die UREK-N bekräftigt damit ihr Ziel, ausländische Investitionen in kritische Energieinfrastrukturen einzuschränken - trotz des Investitionsprüfgesetzes, welches gestern in diesem Rat verabschiedet und gutgeheissen wurde.
Der Schutz der besonders bedeutsamen Energieinfrastrukturen ist aus Sicht der Kommissionsmehrheit essenziell für die Sicherheit der Schweiz. Die Vorlage hat zum Ziel, strategische Energieinfrastrukturen vor einer Mehrheitskontrolle durch ausländische Investoren zu schützen. Aus Sicht der Kommission besteht ein fundamentales öffentliches Interesse, dass bedeutende energiewirtschaftliche Infrastrukturen nicht in ausländische Hände gelangen. Dies scheint angesichts der nach wie vor sehr angespannten Lage bei der Energieversorgungssicherheit umso wichtiger. Als strategische Infrastrukturen der Energiewirtschaft definiert die Kommission die Wasserkraftwerke, die Rohrleitungsanlagen zur Beförderung von gasförmigen Brenn- oder Treibstoffen, das Stromnetz sowie die Kernkraftwerke. Deren Verkauf ins Ausland will die Kommission nur noch unter eng definierten Bedingungen zulassen. Weiter erlaubt sein sollen Investitionen aus dem Ausland, die keine beherrschende Stellung des Investors im Unternehmen zur Folge haben.
Die Kommissionsminderheit lehnt die Vorlage grundsätzlich ab, weil sie darin einen problematischen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit sieht. Sie verweist auch auf das Investitionsprüfgesetz, das gestern in diesem Rat verabschiedet wurde.
Die Kommissionsmehrheit sieht aber einen wesentlichen Unterschied zwischen dem Investitionsprüfgesetz und der hier zu beratenden Vorlage. Bei der Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, der Lex Koller, soll im Gegensatz zum Investitionsprüfgesetz das Prinzip "Nein, ausser ..." zur Anwendung kommen. Dies hat gerade bei kritischen Infrastrukturen den [PAGE 1677] Vorteil, dass der Staat nicht im Nachhinein reagieren muss, wenn allenfalls alles schon zu spät ist. Es ist eben generell nicht erlaubt, nicht andersherum.
Die Zielsetzung der Vorlage ist klar: Strategische Infrastrukturen der Energiewirtschaft sollen nur in begründeten Ausnahmen an Personen oder Unternehmen im Ausland veräussert werden dürfen. Dadurch soll verhindert werden, dass ausländische Personen, Investoren oder Staaten strategisch sensible Infrastrukturen, die für das reibungslose Funktionieren der Schweiz wesentlich sind, frei erwerben können. Wichtig ist aber Folgendes: Die Vorlage kommt keinem Erwerbsverbot gleich. Die Bewilligung kann erteilt werden, sofern erstens der Erwerb die gesamtwirtschaftlichen oder versorgungspolitischen Interessen der Schweiz stärkt, zweitens dem Erwerb keine staatspolitischen Interessen entgegenstehen und drittens durch den Erwerb keine beherrschende Stellung ausländischer Investoren entsteht.
Weiter wurde ein Staatsvertragsvorbehalt in die Vorlage integriert. Erwerbe durch Personen, denen aufgrund bestehender völkerrechtlicher Verpflichtungen der Schweiz Investitionen im Energiesektor zu gestatten sind, werden nicht unter die Bewilligungspflicht fallen. Das neue Gesetz würde pro futuro gelten. Personen aus dem Ausland, die bereits heute an einer solchen Infrastruktur beteiligt sind, hätten also keinerlei Konsequenzen zu befürchten.
Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen aus diesen Gründen Eintreten auf die Vorlage und bitte Sie, diese entsprechend zu unterstützen.