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Burkart Thierry · Ständerat · 2024-09-18

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-18

Wortprotokoll

Ich danke dem Berichterstatter der vorberatenden Kommission bestens für seine Ausführungen. Er hat diese in einer derart ausgeprägten Sachlichkeit dargelegt, dass man gar nicht anders kann als ihm folgen. Fakt ist aber grundsätzlich - um auch das noch kurz zu beleuchten -, dass wir meines Erachtens mit dem [PAGE 840] aktuellen Wahlsystem Probleme haben, die wir vertieft anschauen müssen.

Ein erster Punkt ist der folgende: Es ist klar, das Hagenbach-Bischoff-Verfahren sieht als Ausgleich, damit die kleinen Parteien nicht zu stark, nicht übermässig benachteiligt werden, die Listenverbindungen vor. Listenverbindungen haben aber auch Nachteile. Sie verfälschen nämlich den Wählerwillen, da nur begrenzt Einfluss darauf genommen werden kann, welche Liste dann in einer weiteren Zuteilungsrunde die Stimme bekommt. Sie beeinträchtigen die Transparenz, weil nicht immer ganz ersichtlich ist, welche Listenverbindungen überhaupt gelten. Sie zwingen die kandidierenden Parteien bzw. Listen zu gegenseitigen Listenverbindungen, da im jetzigen System eine Liste ohne Listenverbindung von vornherein im Nachteil ist. Wir tun daher gut daran, uns Gedanken darüber zu machen, ob wir dieses System nicht reformieren und im Sinne der Transparenz, im Sinne der Abbildung des Wählerwillens vertieft anschauen sollten.

Der zweite Punkt ist, dass die innerparteilichen Listenverbindungen meines Erachtens begrenzt werden sollten. Der Kommissionsberichterstatter hat die Zahlen genannt. Wir müssen einfach zur Kenntnis nehmen, dass die schiere Menge an Unterlistenverbindungen mittlerweile in verschiedenen Kantonen dazu geführt hat, dass die Wahlentscheidungen für die Wählerinnen und Wähler erschwert sind. Mittlerweile werden regelrechte Telefonbücher verschickt. Es muss dünneres Papier benutzt und in grösseren Kantonen mehrere Couverts verwendet werden. Ich meine, dieser Entwicklung muss Einhalt geboten werden, obwohl mir bewusst ist, dass die Anzahl der zulässigen Unterlistenverbindungen arbiträr ist. Niemand ist wahrscheinlich dagegen, Unterlistenverbindungen - mit wem auch immer, zum Beispiel mit einer Frauenliste oder mit einer jungen Liste - zuzulassen. In diesem Sinne wäre dies das Resultat eines politischen Prozesses.

Angesichts der Arbeiten der SPK-N, die übrigens, der Kommissionsberichterstatter hat darauf verwiesen, ihre Arbeit erst aufgenommen hat, als ich meine Vorstösse bereits eingereicht hatte, komme ich zum selben Schluss wie der Kommissionsberichterstatter: Es macht keinen Sinn, im Nationalrat und im Ständerat parallele Verfahren zu führen. Es macht auch keinen Sinn, unterschiedliche Verfahrenswege zu beschreiten, im Nationalrat mit einer parlamentarischen Initiative und im Ständerat mit Motionen. Es macht letztlich auch keinen Sinn, den Bundesrat beim einen Verfahren von Anfang an in den Prozess mit einzubeziehen und dies beim anderen nicht zu tun.

Insofern kann ich aus prozeduralen Gründen den Überlegungen der Kommission folgen und möchte in diesem Sinne beide Vorstösse zurückziehen.