Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-09-19
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-09-19
Wortprotokoll
Ich bette diese Vorlage gerne noch etwas in die Finanzlage des Bundes ein. Sie haben mitbekommen, dass wir in den Jahren 2022 und 2023 erstmals seit zwanzig Jahren strukturelle Defizite ausweisen mussten. Auch für die Voranschläge 2024 und 2025 mussten rund 2 Milliarden Franken bereinigt werden, damit die Schuldenbremse eingehalten werden kann.
Wir haben verschiedene Einlagen in Fonds reduziert. Sie haben das mit dem Voranschlag 2024 und dem Voranschlag 2025 gesehen. Wir haben in beiden Jahren auch lineare Kürzungen durchgeführt, 2024 waren es 2 Prozent. Jetzt haben wir, um die Schuldenbremse einhalten zu können, am Schluss noch 1,4 Prozent lineare Kürzungen vorgenommen.
Sie wissen, dass das nicht unbedingt ein Modell für die Zukunft ist, Sie kritisieren das auch zuweilen. Ich finde auch, es ist keine Priorisierung der Aufgaben, wenn man lineare Kürzungen vornimmt. Deshalb haben wir schon früh, das heisst eigentlich schon 2023, gesagt, dass eben auch die gebundenen Ausgaben einen Beitrag zur Sanierung der Bundesfinanzen leisten müssen. Das ist auch im Sinne der Motionen, die von den Finanzkommissionen eingereicht wurden.
Wie Sie wissen, hat der Bundesrat eine Expertengruppe zur Überprüfung der Aufgaben und Subventionen eingesetzt. Der Bundesrat wird sich demnächst, das wird relativ schnell gehen, mit der Auslegeordnung befassen und die Eckwerte für die Vernehmlassung festlegen. Die soll, wenn immer möglich, im Januar 2025 beginnen, damit wir vielleicht für 2026 schon gewisse Entlastungen haben, was das Verordnungsrecht anbelangt. Der Rest wird dann erst 2027 greifen.
Ich habe es erwähnt, wir haben bereits vor einem guten Jahr gesagt, wir müssten wenigstens teilweise für 2025 auch gebundene Ausgaben ins Spiel bringen. Herr Stark hat gesagt, es sei nicht mehr viel übrig geblieben. Zum einen sind es die Massnahmen bei der Arbeitslosenversicherung, zum andern ist es die Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes, bei der es vor allem um Bürokratieabbau geht. Das hat auch damit zu tun, dass der ursprüngliche Vorschlag zur Kürzung der Anteile an der direkten Bundessteuer bei den Kantonen im Moment, ich sage jetzt einmal, sistiert ist. Dieser Vorschlag ist in der Vorlage erwähnt und hat mit der Vorlage des Nationalrates zu den Krippen zu tun. Nachdem diese aber von Ihrer Kommission, der WBK-S, nicht aufgenommen wurde - die WBK-S hat ein neues Modell entwickelt, das der Bundesrat prüfenswert und auch unterstützungswürdig findet -, haben wir vorerst darauf verzichtet, zu beantragen, dass die Anteile der direkten Bundessteuer zulasten der Kantone abgesenkt werden. Ich habe aber auch in der Kommission gesagt: Sollte das Modell des Nationalrates wieder aufleben, wird meine Kollegin Baume-Schneider diese Reduktion in der Beratung wieder einbringen.
Wie gesagt, bleibt noch die Massnahme bezüglich der ALV. Sie haben es gehört, der Beitrag des Bundes an die ALV soll im Zeitraum 2025-2029 um maximal 1,25 Milliarden Franken gekürzt werden. Diese Kürzung kann erfolgen, ohne die ALV in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen. Die ALV hat während der Pandemie vom Bund ausserordentliche Beiträge in der Grössenordnung von 16 Milliarden Franken erhalten. Dank diesen Beiträgen konnte die ALV die Pandemie schuldenfrei überstehen und trotz Pandemie ihr Eigenkapital bis Ende 2023 auf rund 6,8 Milliarden Franken steigern. Es ist daher aus Sicht des Bundesrates vertretbar, dass auch die ALV einen Beitrag leistet und dem Bund sozusagen etwas zurückgibt.
Es geht also um die erwähnte Kürzung von 1,25 Milliarden Franken. Konkret soll im Voranschlag 2025 und im Finanzplanjahr 2026 der Bundesbeitrag an die ALV auf null gekürzt werden. Das bringt eine Entlastung um knapp 600 Millionen Franken; 2027 gäbe es noch eine Restkürzung von etwa 60 [PAGE 847] Millionen Franken. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Kürzungen zu keinem Leistungsabbau führen. Falls die Arbeitslosigkeit unter 2,8 Prozent bleibt, dürfte das Eigenkapital der ALV per Ende 2027 trotz Kürzung bei über 10 Milliarden Franken zu liegen kommen. 2028 wäre dann der Plafond erreicht, bei dem Beitragskürzungen möglich sind. Dies ist die relevante Vermögensobergrenze, die gesetzlich vorgeschrieben ist; Herr Maillard hat das bereits gesagt.
Diese positive Prognose kommt daher, dass unter der aktuellen Annahme einer mittelfristigen Arbeitslosigkeit von 2,8 Prozent die ALV immer noch jährliche Überschüsse von über 1 Milliarde Franken erzielen würde. Mit der vorgeschlagenen Kürzung sinken diese Überschüsse 2025 und 2026 auf rund 500 Millionen Franken. Es trifft zu, dass damit das Erreichen der Obergrenze, bei der die Lohnbeiträge gesenkt würden, um ein Jahr verzögert wird. Man muss aber auch sagen: Wenn der Bund während der Pandemie nicht 16 Milliarden Franken eingeschossen hätte, hätten die Beiträge wahrscheinlich früher erhöht werden müssen. Wenn man jetzt argumentiert, man könne nicht schon 2027 absenken, sondern erst 2028, muss man auch sehen, dass in einer normalen Welt - ohne diese Zusatzzuschüsse des Bundes - die Situation ganz anders aussehen würde.
Je crois qu'on est d'accord, Monsieur Maillard. Bien sûr, cela limite un peu la marge de manoeuvre pour le financement de la treizième rente, parce que cette diminution des cotisations sociales ne sera possible qu'à partir de 2028. Néanmoins, comme je viens de le dire, il faut aussi tenir compte du fait que la Confédération a versé 16 milliards de francs, grâce auxquels il n'y a pas eu de déficit dans l'assurance-chômage, ni d'augmentation des cotisations sociales. On a justement voulu éviter cela pendant la crise du COVID-19, parce que l'on voulait empêcher une récession. C'est également la raison pour laquelle on a aussi mis à disposition tous ces montants pour les crédits COVID-19, pour la culture ou pour les PME. Pendant la pandémie, la Confédération a justement décidé d'augmenter les cotisations, je dirais, de manière massive dans l'assurance-chômage.
Es gibt neu, das ist jetzt ja im Trend, eine Ventil- oder Schutzklausel: Sollte das Eigenkapital der ALV tatsächlich unter 2,5 Milliarden Franken fallen, würden die Kürzungen obsolet. Wir haben hier also auch eine Sicherung eingebaut.
Zum Schluss noch ein, zwei Worte zur beantragten Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes: Hier geht es um eine kleine Anpassung der bundesverwaltungsinternen Steuerung. Die Evaluation des Neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung im Jahr 2021 hatte gezeigt, dass die Departemente bei der Ausgestaltung der Leistungsvereinbarung mit ihren Verwaltungseinheiten mehr Spielraum brauchen. Mit der Aufhebung der beiden Absätze in Artikel 38a mit Vorgaben zum Inhalt der Leistungsvereinbarung und der Berichterstattung wird eine Pendenz aus dieser Evaluation erledigt. Das Parlament muss hier keinen Steuerungs- oder Informationsverlust befürchten. Es geht wirklich darum, wie die Berichterstattung intern geregelt wird; es handelt sich eigentlich um nicht viel mehr als ein Bürokratieabbau oder eine Erleichterung. Wir haben das deshalb in diese Vorlage hineingepackt.
Ich möchte Sie bitten, einzutreten und dann dieser Gesetzesänderung zuzustimmen.