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Candan Hasan · Nationalrat · 2024-09-19

Candan Hasan · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-19

Wortprotokoll

Ich spreche gleichzeitig zu den Anträgen der Minderheiten Wyss und Candan Hasan, welche die Haltung der Finanz- bzw. der Sicherheitspolitischen Kommission widerspiegeln. Beide Minderheiten beantragen, die Kreditverschiebungen für das Rüstungsprogramm von 10 auf 5 Prozent zu begrenzen. Sie, Frau Bundespräsidentin, werden wohl ausführen, dass man mit der Armeebotschaft 2020 diese Limite von 5 auf 10 Prozent erhöht hat, damit es mehr Flexibilität gibt, und dass dies seit 2020 in der Botschaft immer so angewendet wird. Ich sage nicht, dass dieser Entscheid damals falsch war, aber ich stelle infrage, ob diese Regelung heute immer noch ihre Gültigkeit besitzen sollte. [PAGE 1705]

Zum einen ist es materiell für mich nicht nachvollziehbar, weshalb bei der Beschaffung von Armeematerial Kreditverschiebungen im Rahmen von 5 Prozent möglich sein sollen, während es beim Rüstungsprogramm 10 Prozent sind, und dies, obschon es sich in beiden Fällen um Projekte handelt, die ähnlich hohe Kosten verursachen und mit Unsicherheiten behaftet sind. Zum andern bin ich aber auch inhaltlich der Meinung, dass die Kreditverschiebungen so hoch als nötig und so klein als möglich ausfallen sollten. Mit der Bestimmung zu den Kreditverschiebungen erhält die Armee die Möglichkeit, Gelder für verschiedene Projekte im selben Beschluss hin- und herzuschieben, und es können mehr Gelder für Projekte ausgegeben werden, als ursprünglich vorgesehen waren, nämlich bis zu 10 Prozent mehr. Zum Beispiel können - in einem nicht unrealistischen Szenario - für die Boden-Boden-Lenkwaffen 21 Millionen Franken mehr ausgegeben werden als budgetiert, wenn die Kosten für die Projekte, die über die anderen Verpflichtungskredite finanziert werden, insgesamt um diese Summe tiefer ausfallen. Rechnerisch könnten gemäss Beschluss 3 sogar über 100 Millionen Franken verschoben werden.

Bei den Beträgen, von denen wir sprechen, sind 10 Prozent sehr viel Geld. Es geht um die parlamentarische Budgethoheit. Unser Rat beschliesst das Budget. Ich bin deshalb der Meinung, dass Sie, wenn aus irgendeinem Grund Gelder frei werden, weil zu viele Mittel in das Budget eingestellt wurden - wie im oben beschriebenen Fall der 21 Millionen -, zur zuständigen Kommission und in unseren Rat zurückkommen und diese fragen sollten, ob sie damit einverstanden sind, dass diese Gelder an einem anderen Ort eingesetzt werden; vielleicht sieht unser Rat noch weitere Möglichkeiten, diese Gelder einzusetzen.

Für solche Fälle gibt es ja das Instrument der Nachtragskreditbewilligung. Die Kreditverschiebungen torpedieren dieses Instrument. Kreditverschiebungen sind manchmal trotzdem nötig. Es ist aber auch so, dass in den einzelnen Krediten jeweils Risikozuschläge enthalten sind. Diese sind vor allem bei neuen Systemen bereits relativ hoch. Sie lassen also Spielraum zu. Mit Kreditverschiebungen sind zusätzlich 10 Prozent möglich. Damit baut man quasi ein doppeltes Polster ein. Wir erachten diese 10 Prozent als zu hoch. Die Kreditverschiebungen auf 5 Prozent zu begrenzen ist aufgrund der momentanen finanziellen Lage sinnvoll und nachvollziehbar - nicht nur, aber insbesondere deswegen.

Meine Ausführungen gelten sinngemäss auch für den folgenden Minderheitsantrag Zybach zum Bundesbeschluss 4. Frau Zybach wird noch zu den spezifischen Auswirkungen der 5-Prozent-Regelung auf das Immobilienprogramm Auskunft geben.