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AB 345134

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-09-19

Wortprotokoll

Wie erwähnt, geht es um den Zugang zu den Ergänzungsleistungen, zu einem unserer wichtigen sozialen Netze. Es wird in den Debatten, die wir zu den Sozialversicherungen führen, und auch in den vielen Rentendebatten, die wir geführt haben, immer wieder betont, dass die Ergänzungsleistungen die Menschen unterstützen, wenn sie zu wenig zum Leben haben, sei dies im erwerbsfähigen Alter, sei dies, wenn sie eine IV-Rente als Einkommen haben, sei dies, wenn sie nicht arbeiten können, weil sie eine Beeinträchtigung oder eine Behinderung haben, oder sei dies im AHV-Alter. Das wird hier immer wieder betont.

Dennoch muss man einfach sagen, dass dieses Sozialversicherungsnetz wirklich Löcher hat und die Ergänzungsleistungen nicht genügend tragen. Rund 340[NB]000 Menschen in unserem Land beziehen Ergänzungsleistungen zur AHV- oder zur IV-Rente. Untersuchungen und Studien zeigen auf, dass rund eine Viertelmillion Menschen im AHV-Alter, nämlich bis zu 240[NB]000 Rentnerinnen und Rentner, Anspruch auf Ergänzungsleistungen hätten, diese aber nicht beziehen. Das sind sehr viele, das sind Menschen, die mit dem Existenzminimum oder mit weniger leben, Menschen, die sich oft einiges nicht leisten können, die bei ihrer Gesundheit, bei ihrem Essen sparen und eben diese Ergänzungsleistungen, die sie eigentlich zugut hätten, um ihren Lebensabend abzusichern, nicht beziehen.

Die Gründe dafür sind vielfältig. Ja, es gibt ein paar wenige, die diese Ergänzungsleistungen bewusst nicht beantragen, weil sie ihre Unabhängigkeit bewahren wollen, weil sie auch nicht Auskunft geben wollen. Es gibt einige - auch das sind nicht wenige -, denen das Ganze viel zu kompliziert ist. Die Ergänzungsleistungen sind ja eine Bedarfsleistung, man muss sehr viel ausweisen, man muss auch Auskunft über das Vermögen, über die Einkünfte und darüber geben, wofür das Geld benötigt würde. Da gibt es Personen, denen das einfach zu komplex ist.

Der grosse Teil derer, die diese Anträge nicht stellen, ist schlicht nicht gut genug informiert. Da setzt meine Motion an. Ich bin mit meinem Anliegen überhaupt nicht alleine. Die ehemalige Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf ist Präsidentin von Pro Senectute Schweiz, einer der bekanntesten und grössten Organisationen, die sich für Menschen im AHV-Alter engagieren. Erst diesen Sommer sagte sie in einem Interview: "Wir haben vorgeschlagen, die Betroffenen beim Zustellen der Steuerunterlagen darauf aufmerksam zu machen, dass sie Ergänzungsleistungen beantragen können. Gewisse Stellen machen dies bereits sehr vorbildlich." Pro Senectute und andere Altersorganisationen haben uns im Vorfeld dieser Beratung darauf aufmerksam gemacht, dass wir das doch wirklich tun sollen. Es gibt Kantone, die etwas machen, aber es gibt sehr viele, die es eben nicht tun.

Dass der Bundesrat seine Möglichkeiten nicht ausschöpfen und die Kantone nicht aktiv dazu auffordern will, verstehe ich nicht; es ist ihm ja freigestellt, wie er das genau machen würde. Es geht wirklich um die Absicherung der Menschen im Alter. Wir müssen doch dafür sorgen, dass die sozialen Netze, wenn wir sie schon haben, auch genügend tragen und die Leute genügend gut darüber informiert sind. Es wäre ein Einfaches, dies den Leuten mit den Steuerunterlagen zu sagen. Es wäre damit kein Automatismus verbunden, mit dem sie dann automatisch Ergänzungsleistungen bekämen. Sie müssten sich auch dann noch darüber informieren, müssten einen Antrag ausfüllen und all die Dokumente einreichen, die dafür notwendig sind. Zumindest aber wüssten sie dann, dass sie sich in einer Einkommenslage befinden, die sie eigentlich zu Ergänzungsleistungen berechtigt. Ich glaube, das sind wir ihnen auch schuldig.

Es gibt wirklich viele, die zu wenig gut Bescheid wissen, die sich nicht trauen oder sich schämen, und das darf es ja nicht sein. Wir haben eine grosse Pflicht, dafür zu sorgen, dass unsere sozialen Netze auch genügend bekannt sind.

Darum bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.