AB 345216
Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2024-09-23
Wortprotokoll
In speziellen medizinisch begründeten Fällen kann auf eine vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers bis maximal das Doppelte des in der Mittel- und Gegenständeliste (Migel) aufgeführten Höchstvergütungsbetrags vergütet werden. In Härtefällen können ausserdem in einem beschränkten Zeitraum auf der Basis des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung subsidiär und ohne Rechtsansprüche Beiträge an Personen mit einer IV-Leistung ausgerichtet werden.
Grundsätzlich gilt: Die Mittel- und Gegenständeliste funktioniert nach dem Antragsprinzip. Dem Bundesamt für Gesundheit ist bekannt, dass die Kosten von Stomaprodukten bei seltenen medizinischen Indikationen den Vergütungsbetrag übersteigen. Das Bundesamt für Gesundheit prüft derzeit eine Anpassung der betreffenden Migel-Position.