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Imhof Rudolf · Nationalrat · 2003-06-05

Imhof Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-05

Wortprotokoll

Anlässlich der Besprechung mit den Bundesräten hat die GPK Fragen zum öffentlichen Beschaffungswesen als Querschnittfragen gestellt. Zur Vorgeschichte: Gut fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen wollte die GPK die ökonomischen Auswirkungen des Gesetzes anhand des Beschaffungswesen des Bundes hinterfragen. Das Gesetz hat, wie Sie wissen, folgende Hauptziele: Förderung der Transparenz, Stärkung des Wettbewerbs, sparsamer Umgang mit den öffentlichen Geldern und vor allem Gleichbehandlung der Anbieter. Dies ist eine der wichtigsten Forderungen dieses Gesetzes.

Nach dem Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle stellte die GPK ein Datendefizit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens fest. Es wurde bemängelt, dass die Bundesverwaltung keine ausreichend verlässlichen und vergleichbaren, systematisch geführten und erhobenen Zahlen für die Beurteilung der Zielerreichung hat und dass ein einheitliches Statistikkonzept fehlt. Es ist sicher nicht Aufgabe der GPK zu untersuchen, wer was richtig oder nicht richtig umsetzt. Vielmehr besteht unser Auftrag darin festzustellen, ob ein Gesetz im Sinne des Gesetzgebers angewendet wird. Im vorliegenden Fall stellen wir fest, dass weniger als die Hälfte der Beschaffungsstellen des Bundes in den letzten zwei Jahren vor der Evaluation eine gesetzeskonforme Ausschreibung vorgenommen haben. Somit ist der gesetzliche Auftrag ganz sicher nicht erfüllt.

Kurz gesagt: Die GPK stellte fest, dass die Beschaffungspraxis der Bundesstellen ganz allgemein verbesserungswürdig ist. Im März 2002 hat uns der Bundesrat mitgeteilt, dass er in allen Departementen aktiv wird und gleichzeitig auch ein Controlling-Instrument aufbaut.

Mit einer Querschnittfrage hat die GPK sich bei allen Departementen über den Stand der Dinge erkundigt. Um es vorwegzunehmen: Wir konnten feststellen, dass dem Beschaffungswesen nun mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird, es wird vermehrt kontrolliert, und in allen Departementen sind Richtlinien vorhanden, ein Statistikkonzept wird aufgebaut, also: Ziel mehr oder weniger erreicht.

Gemäss Geschäftsbericht gibt sich der Bundesrat auch Jahresziele, die er erreichen will. Eines der wichtigsten Ziele war im Jahr 2002 die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Leider ist festzustellen, dass dieses Ziel nicht erreicht wurde. Eine Arbeitsgruppe hat im Sommer 2002 die Ergebnisse einer Analyse zur Innovationsfähigkeit und Innovationspolitik unseres Landes vorgelegt. Leider hat der Bundesrat diesen Bericht weder bearbeitet noch verabschiedet. Dass ausgerechnet in der jetzigen, wirtschaftlich schwierigen Lage dieser Bericht über Massnahmen für eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik fehlt, ist sicher nicht gerade gut.

Aber auch in Bezug auf die Revision des Kartellgesetzes ist das Ziel nicht erreicht worden. Hier muss ich erwähnen, dass der Fehler nicht beim Bundesrat, sondern beim Parlament liegt. Sie haben es gesehen, gestern haben wir dieses Kartellgesetz bearbeitet. Nachdem dieses Gesetz nun revidiert ist, erwarten wir, dass der Bundesrat schnellstens die Vernehmlassung zu den Ausführungserlassen für dieses Gesetz eröffnet, wie dies in den Zielen für das Jahr 2002 beschrieben ist.

Auch die Abklärungen zur Revision des Binnenmarktgesetzes sind nicht abgeschlossen. Der Grund ist, dass die Gruppe, welche vom Departement eingesetzt wurde, dem Bundesrat ihren Bericht nicht vorlegen konnte, da anscheinend wichtige Punkte nicht geklärt sind. Auch die Vernehmlassung zur Revision der Exportrisikogarantie ist nicht eröffnet. [PAGE 869]

Herr Bundespräsident, dass ausgerechnet im Bereich der Leistungsfähigkeit und Innovationskraft in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Ziele nicht erreicht wurden, ist schlecht, und man muss annehmen, dass der Bundesrat die Prioritäten falsch gesetzt oder die Verwaltung nicht das gemacht hat, was man von ihr verlangt hatte.

Im Weiteren werden im Bericht des Bundesrates über seine Geschäftsführung zahlreiche Gesetze erwähnt, die revidiert werden müssen: Lotteriegesetz, Patentgesetz, Zollgesetz, Währungszusammenarbeit, Parallelimporte usw., eine Fülle von Aufgaben. Die Gefahr ist gross, dass sich die Akteure dabei verzetteln und die Prioritäten falsch setzen.

Ich denke, dass in der jetzigen Wirtschaftslage die konjunkturrelevanten Vorlagen absolute Priorität haben müssen. Ich erwarte deshalb, dass vor allem die Ausführungsbestimmungen zum Kartellgesetz und das Binnenmarktgesetz raschestmöglich umgesetzt werden, wie es in der Zielsetzung vorgesehen war.

Die Stärkung des Wettbewerbsfähigkeit und der Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft ist von entscheidender Bedeutung. Wir erwarten, dass Nägel mit Köpfen gemacht werden und dass die Ziele, die sich der Bundesrat selbst gesteckt hat, raschestens umgesetzt werden. Dafür danke ich heute schon.

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