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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-09-23

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-09-23

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat am 20.[NB]September 2024 die Eckwerte für die Vernehmlassungsvorlage zur Aufgaben- und Subventionsüberprüfung festgelegt. Im Hinblick auf eine ausgewogene Vorlage legt er Wert darauf, dass alle Aufgabenbereiche einen Beitrag zur Entlastung des Haushaltes leisten. Er erachtet den Bericht der Expertengruppe als gute Grundlage dafür und schlägt die Umsetzung einer Mehrheit der im Bericht vorgeschlagenen Massnahmen vor. Gestützt auf eine politische Würdigung des Berichtes ist der Bundesrat aber in einigen Bereichen von den Empfehlungen der Expertengruppe abgewichen.

Er hat bei seiner politischen Würdigung namentlich jüngere Volksentscheide berücksichtigt und dem Projekt zur Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, "Entflechtung 27 - Aufgabenteilung Bund-Kantone", sowie Vorlagen in der parlamentarischen Beratung Rechnung getragen. So will der Bundesrat den von der Expertengruppe vorgeschlagenen Verzicht auf die Einlagen in den Fonds de Roulement für die Wohnbauförderung, die Streichung der Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose sowie die Abschaffung jener projektgebundenen Beiträge an kantonale Hochschulen, die in Zusammenhang mit der Pflege-Initiative stehen, nicht weiterverfolgen. Im Klimabereich will er prioritär auf die mit dem Klima- und Innovationsgesetz von Volk und Ständen im Jahr 2023 beschlossenen neuen Impuls- und Dekarbonisierungsprogramme setzen, um auch diesem Volksentscheid Nachachtung zu verschaffen. Das bestehende Gebäudeprogramm soll hingegen reduziert werden. Der Bundesrat wird zudem flankierende Massnahmen prüfen, um sicherzustellen, dass die vom Volk beschlossenen Klimaziele weiterhin erreicht werden können.

Bei der Entflechtung des Bundesbeitrages an die AHV von den AHV-Ausgaben besteht aus Sicht des Bundesrates kein direkter Zusammenhang zu den Volksentscheiden zur STAF-Vorlage oder zur Renten-Initiative. Der Bundesbeitrag soll gemäss Vorschlag des Bundesrates neu in Mehrwertsteuerprozenten und nicht mehr in Prozenten der AHV-Ausgaben definiert werden. Damit wird der Bundesbeitrag künftig etwas weniger stark wachsen als die AHV-Ausgaben. Das[NB]aufgrund[NB]der[NB]STAF-Vorlage höhere Ausgangsniveau des Bundesbeitrags wird bei dieser Entflechtung nicht rückgängig gemacht.

Auch die Umsetzung der 13.[NB]AHV-Rente ist mit diesem Vorschlag nicht infrage gestellt. Die finanziellen Herausforderungen der AHV ab 2023 werden primär durch die demografische Entwicklung verursacht. Der Bundesrat wird deshalb gemäss Parlamentsauftrag bis 2026 eine AHV-Reform mit Massnahmen zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der AHV ab 2030 unterbreiten; die Vernehmlassungsvorlage zur Aufgaben- und Subventionsüberprüfung wird keine solchen Massnahmen enthalten.

Auch zwischen der indirekten Presseförderung und der No-Billag-Initiative sieht der Bundesrat keinen Zusammenhang. Dennoch hat der Bundesrat beschlossen, die vorgeschlagenen Massnahmen der Expertengruppe bei der indirekten Presseförderung nur teilweise weiterzuverfolgen. Während die Beiträge an die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse vollständig gekürzt werden sollen, ist bei den Beiträgen an die [PAGE 1749] Lokal- und Regionalpresse lediglich eine Reduktion von 30 auf 25 Millionen vorgesehen.

Betreffend Fonds Landschaft Schweiz teilt der Bundesrat die Einschätzung der Expertengruppe. Er verweist insbesondere darauf, dass diese Finanzhilfen als ein auf zehn Jahre befristetes Instrument konzipiert waren, als der Fonds 1991 eingeführt wurde, und dass im Rahmen einer Priorisierung der Aufgaben des Bundes auf weitere Einlagen verzichtet werden sollte. Er will diesen Vorschlag daher als Teil des Entlastungspakets in die Vernehmlassung schicken.

Die Vernehmlassung wird voraussichtlich Ende Januar 2025 eröffnet. Alle interessierten und betroffenen Kreise werden sich in diesem Rahmen zu allen Massnahmen äussern können.