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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-09-23

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-09-23

Wortprotokoll

Zu Frage 1: Der Fragesteller bezieht sich auf den Entwurf der ESTV vom Juli 2024 zur Anpassung der MWST-Branchen-Info Nummer 14, welche Verwaltungsleistungen für kollektive Kapitalanlagen betrifft, die von den Steuern ausgenommen sind. Die entsprechenden Vorschläge zielen weder auf eine grundlegende Praxisverschärfung noch darauf ab, die vom Parlament beschlossene Ausnahme obsolet zu machen. Vielmehr soll aufgrund der Erfahrungen die bestehende Praxis im Zusammenhang mit Leistungen Dritter präzisiert und dadurch kohärenter ausgestaltet werden. Gleichzeitig soll eine Neuregelung für Anlagestiftungen gemäss den für sie geltenden Vorschriften geschaffen werden. Demnach werden Verwaltungsleistungen Dritter gegenüber Anlagestiftungen, die bisher steuerbar waren, neu unter die Steuerausnahme fallen, wenn sie von den Beauftragten gemäss der Anlagestiftungsverordnung erbracht werden.

Zu Frage 2: Das Legalitätsprinzip wird nicht verletzt. Die genannte Anpassung ist noch im Entwurfsstadium. Alle interessierten Kreise hatten bis zum 2.[NB]September 2024 die Möglichkeit, Stellungnahmen zur geplanten Anpassung einzureichen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden dem Konsultativgremium MWST für die Erarbeitung seiner Empfehlungen weitergeleitet. Die ESTV wird den Stellungnahmen und Empfehlungen bei ihrem definitiven Entscheid über die Praxisanpassung angemessen Rechnung tragen. [PAGE 1752]

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