Wettstein Felix · Nationalrat · 2024-09-23
Wettstein Felix · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2024-09-23
Wortprotokoll
Wenn es um das Bauen von Sandburgen geht, dann kommt auch die Finanzkommission zum Zug. Sie hat sich anlässlich ihrer Sitzung vom 4.[NB]Juli 2024 vertieft mit der Finanzierung des Betriebs und des Substanzerhalts der Bahninfrastruktur auseinandergesetzt. Die Mehrheit der FK-N kommt zum Schluss, dass wir dem Entwurf des Bundesrates zustimmen sollen. Sie beantragt Ihnen als Erstes ein Ja zum Entwurf zum Bundesbeschluss 1, welcher die Aufwendungen für den Betrieb, den Substanzerhalt sowie für die damit verbundenen Systemaufgaben in der Periode 2025-2028 umfasst. Wir haben es bereits gehört: Es geht um sehr viel Geld, um 16,4 Milliarden Franken.
Die Finanzkommission sieht die Herausforderung, dass eine Bahninfrastruktur, die in den letzten Jahrzehnten gewachsen ist und weiter wachsen wird, nach einem Ausbau der Mittel für den Betrieb und für den Substanzerhalt ruft. Grössere Anlagen benötigen für den regulären Betrieb mehr Mittel, und dichtere Fahrpläne führen schneller zu Verschleisserscheinungen. Die Kommission anerkennt, dass auch in Zukunft diverse Erweiterungsvorhaben nötig sind, damit der Schienengüterverkehr, der Personennahverkehr und der Fernverkehr aneinander vorbeikommen. Solche Vorhaben für künftige Ausbauten dienen nicht bloss Regionalinteressen, wie zuweilen behauptet wird, sondern verbessern das[NB]Gesamtsystem,[NB]und[NB]sie[NB]werden teuer sein. Es wäre nun allerdings fahrlässig, darob den Unterhalt zu vernachlässigen.
Vor diesem Hintergrund wurde in der Finanzkommission der Antrag gestellt, in Artikel 1 des Bundesbeschlusses 1 den Zahlungsrahmen zur Stärkung des Substanzerhalts für die vier Planjahre um insgesamt 500 Millionen Franken zu erhöhen. Mit Blick auf die finanzielle Situation des Bundeshaushalts lehnte die Kommission diesen Antrag mit 17 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. Die Mehrheit der FK-N ist der Ansicht, dass die vom Bundesrat beantragte Summe ausreicht, um die Finanzierung des Bahnbetriebs, der Systemaufgaben und der notwendigen Instandstellungen in den vier Jahren sicherzustellen. Es wurde kein Minderheitsantrag eingereicht. Die Minderheitsposition entsprach jedoch derjenigen, die uns heute als Antrag der Minderheit I der KVF (Candinas Martin) vorliegt.
Auch bei den Bundesbeschlüssen 2 und 3 beantragt die Finanzkommission, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Es geht um den Verpflichtungskredit von 185 Millionen Franken für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen.
Eine Minderheit Pahud beantragt beim Bundesbeschluss 2, dass wir nicht auf die Vorlage eintreten sollen; die Sprecherin und der Sprecher der Sachbereichskommission haben bereits darauf hingewiesen. Die Minderheit kommt zum Schluss, dass der Bedarf nicht ausreichend nachgewiesen sei. Mit einem Stimmenverhältnis von 17 zu 8 beantragt jedoch die Finanzkommission, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. [PAGE 1784]
Unbestritten war der Bundesbeschluss 3, welcher die aktuell gültige Regelung der Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen um ein Jahr verlängern will.