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Salzmann Werner · Ständerat · 2024-09-23

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-23

Wortprotokoll

Die Motion beauftragt den Bundesrat, zur Entlastung der Bauernfamilien die im Direktzahlungsbereich geltenden Regeln zu überprüfen und womöglich abzuschaffen, die Anzahl der Verordnungspakete auf ein Minimum zu beschränken und die Intervalle zwischen den Verordnungsänderungen zu verlängern. Ausserdem soll der Bundesrat die Kontrollintervalle in allen Gesetzen, die die Landwirtschaft betreffen, angleichen.

Der Motionär begründet die Forderungen damit, dass der administrative Aufwand in der Landwirtschaft in den letzten Jahren stark zugenommen habe und die Bauernfamilien unbedingt entlastet werden müssten. Mit der neuen Agrarpolitik solle diese Problematik zwingend energischer angegangen und reduziert werden. Es gebe zu viele Regelungen, die heute selbstverständlich eingehalten, einfacher kontrolliert oder gar abgeschafft werden könnten, dies auch unter dem Aspekt der Digitalisierung.

Nebst den gesetzlichen Änderungen bei den Reformzyklen werden jedes Jahr Anpassungen auf Verordnungsstufe vorgenommen. Dadurch müssen Anpassungen in den Programmen von den Landwirtinnen und Landwirten sowie von der ganzen Branche wieder übernommen, kommuniziert und umgesetzt werden. Das ist nicht nur teuer, sondern auch sehr zeitaufwendig. Deshalb soll der Bundesrat sich bemühen, Anpassungen besser zu bündeln, auf reguläre und unnötige jährliche Verordnungspakete zu verzichten und Anpassungen idealerweise auf maximal alle zwei Jahre zu beschränken.

Der Bundesrat soll die Kontrollen gemäss anderen Gesetzen, von denen die Landwirtschaft ebenfalls betroffen ist, an die entsprechenden agrarpolitischen Kontrollintervalle angleichen und besser koordinieren. Dadurch würde die Belastung der Bauernfamilien durch die Kontrollen reduziert, ohne dass die Letzteren ihre Glaubwürdigkeit einbüssen.

Der Nationalrat nahm die Motion am 22.[NB]Dezember 2023 diskussions- und oppositionslos an. Der Bundesrat sieht den Handlungsbedarf und beantragt auch Annahme der Motion. Er wolle bei der Ausarbeitung der Vorlage zur Agrarpolitik 2030 plus eingehend prüfen, wie das Instrumentarium vereinfacht und der administrative Aufwand reduziert werden kann.

Die von der vorliegenden Motion 23.4212 aufgegriffenen Ansätze würden in diesem bereits angestossenen Prozess behandelt werden, da vielfach gesetzliche Änderungen notwendig seien. Eine Umsetzung bis Ende 2027, wie von der Motion gefordert, ist gemäss Bundesrat aus prozessualen Gründen jedoch nicht in allen Teilen möglich. Er hat deshalb in unserer Kommission beantragt, die Fristen anzupassen und [PAGE 869] die Umsetzung im Rahmen der Agrarpolitik 2030 plus vorzunehmen.

Ihre Kommission unterstützt die in der Motion genannten Forderungen vollumfänglich und vorbehaltlos. Sie nimmt erfreut zur Kenntnis, dass zahlreiche Arbeiten zur Umsetzung bereits im Gang sind. Die administrative Entlastung der Landwirtschaftsbetriebe war nämlich bereits bei der Diskussion der Agrarpolitik 2014-2017 ein Thema. Seither wurde beispielsweise die Gesamtzahl der öffentlich-rechtlichen Kontrollen um 20 Prozent reduziert.

Solche Schritte begrüsst die Kommission, genauso wie die Ankündigung des Bundesrates, das Instrumentarium insgesamt vereinfachen zu wollen. Die Minimierung der Anzahl der Verordnungspakete kann vom Bundesrat unmittelbar umgesetzt werden. Hingegen braucht es für die Abschaffung unnötiger Regelungen teilweise auch gesetzliche Anpassungen mit den entsprechenden parlamentarischen Beschlüssen.

Die WAK-S teilt die Meinung des Bundesrates, dass die vorliegende Motion aus prozessualen Gründen nicht in allen Teilen bis Ende 2027 umsetzbar ist, und hat deshalb den Motionstext den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Sie verlangt nun, dass die in der Motion genannten Punkte bis Ende 2027 überprüft und dann im Rahmen der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2030 zur Umsetzung vorgeschlagen werden. Sie finden den einstimmigen Änderungsantrag der WAK-S im Kommissionsbericht zur Motion unter Ziffer[NB]4.

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, der geänderten Motion zuzustimmen.