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Regazzi Fabio · Ständerat · 2024-09-24

Regazzi Fabio · Ständerat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-09-24

Wortprotokoll

Die Forderung dieser parlamentarischen Initiative ist klar: Die SRG muss auch der Aufsicht durch die EFK unterstellt werden. Damit wird im Grunde etwas Selbstverständliches verlangt: Bei Unternehmen, die einen politisch bestimmten Leistungsauftrag haben und Steuer- oder Gebührengelder erhalten, muss die Politik sicherstellen, dass der Umgang mit den Geldern sorgfältig, korrekt und effizient sowie nach den Regeln der Good Governance erfolgt. Das hat mit Bürokratie nichts zu tun, Kollegin Gmür.

Unsere KVF hat in der ersten Phase den Ball an den Nationalrat zurückgespielt; eine Mehrheit will der parlamentarischen Initiative keine Folge geben. Ich schliesse mich hingegen der Minderheit an, die Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates beantragt. Sie erachtet es aufgrund des Umfangs der jährlich an die SRG ausbezahlten Gebührengelder als angezeigt, sie der Kontrolle durch die EFK zu unterstellen.

Ich erlaube mir, Ihnen vier Gründe für die Unterstützung dieses Anliegens zu nennen und aufzuzeigen, dass sowohl politischer als auch gesetzgeberischer Handlungsbedarf gegeben ist.

1.[NB]Entgegen den Behauptungen des Bundesrates und des Berichterstatters der Kommission werden die Programmautonomie und die Unabhängigkeit der SRG durch die EFK in keiner Weise infrage gestellt oder gefährdet. Die EFK prüft - das wurde erwähnt - gestützt auf das Finanzkontrollgesetz zum Beispiel das Bundesgericht. So, wie die EFK keinen Einfluss auf die Richter und die richterlichen Entscheide hat, so wären auch die Autonomie und die journalistische Unabhängigkeit der SRG nicht gefährdet. Es geht um die Überprüfung der bestimmungsgemässen und wirtschaftlichen Verwendung der Gelder, namentlich um das Risikomanagement, die Prozesse, die Beschaffungen und die Investitionen in Immobilien und Technologien, um über eine Milliarde Schweizerfranken, welche in jeder Ecke der Schweiz durch eine Zwangsabgabe bei Bürgern und Firmen einkassiert werden.

2.[NB]Entgegen den Behauptungen des Bundesrates ist es staatspolitisch fragwürdig, dass heute das UVEK und das BAKOM - wobei das BAKOM zum UVEK gehört - den Auftrag zur Kontrolle der SRG haben; sie sind Teil des Systems. Dazu hat sich auch die EFK selbst in einem Bericht im April 2022 geäussert. Die Lücken sind gross und die Konstellationen fragwürdig.

3.[NB]Man sagt immer wieder, dass man die EFK schon heute beauftragen könnte, bei der SRG Kontrollen durchzuführen. Das stimmt aber leider nicht zu hundert Prozent. Das sind Ad-hoc-Mandate, auf die das Finanzkontrollgesetz nicht [PAGE 913] anwendbar ist. Die letzte Prüfung der SRG durch die EFK fand 2005 statt, ist also fast zwanzig Jahre her. Heute ist eine solche Kontrolle eine potestative und begrenzte Möglichkeit. Ich glaube, dass die Rahmenbedingungen und die Entwicklungen, die stattgefunden haben, es rechtfertigen, die SRG Artikel 8 FKG zu unterstellen.

4.[NB]Schliesslich sind wir heute in der Situation, dass die SRG aus politischen Gründen von der Aufsicht durch die EFK ausgenommen ist, während private Radio- und Fernsehveranstalter, die einen geringen Teil der Gebühren erhalten, der Kontrolle durch die EFK unterliegen. Das kann man objektiv absolut nicht vertreten. Die finanzielle Quelle ist dieselbe. Niemand bezweifelt, dass die SRG alles daransetzt, mit den Gebühren das Beste zu machen, aber es müssen alle gleich lange Spiesse haben. Eine Sonderbehandlung der SRG ist politisch nicht erklärbar, vor allem nicht unter den heutigen politischen Rahmenbedingungen und im internationalen Vergleich.

Ce que vise cette initiative est en faveur de la Société suisse de radiodiffusion et télévision (SSR). L'exclusion actuelle du Contrôle fédéral des finances (CDF) est anachronique du point de vue de la gouvernance. La délégation complète au DETEC et à l'Office fédéral de la communication est très fragile. Les télévisions et radios qui reçoivent un pourcentage minimum de la redevance sont contrôlées, ce qui n'est pas le cas de la SSR. C'est clairement une incohérence. Le CDF travaille selon les principes constitutionnels et, sur cette base, comme il le fait avec le Tribunal fédéral, il ne met pas en cause l'autonomie et la liberté journalistique. Le CDF doit aussi pouvoir contrôler la SSR, à laquelle vont 1,2 milliard de francs provenant des citoyens et des entreprises. Il en va aujourd'hui de l'intérêt de l'entreprise elle-même.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, die Minderheit Burkart zu unterstützen und der parlamentarischen Initiative Romano, übernommen von Nationalrat Pfister, Folge zu geben.