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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2024-09-24

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-24

Wortprotokoll

Ich kann es vorwegnehmen: Wir haben die Thematiken der Flugticketabgabe und Kerosinsteuer zum x-ten Mal diskutiert. Die Argumentationsgrundlage ist immer noch genau dieselbe, und sie wurde mit der Frage von Herrn Hurter eigentlich auch schon erwähnt.

Das CO2-Gesetz ist bekanntlich abgelehnt worden, weil die Bevölkerung keine Flugticketabgabe wollte. Dies hätte auch zu sehr unschönen Verwerfungen im Markt geführt, indem die Schweizer Flughäfen im Vergleich zu den ausländischen grenznahen Flughäfen unattraktiver geworden wären. Es hätte einfach eine Verlagerung des Flugverkehrs ins Ausland stattgefunden. Aber eine Reduktion der effektiv geflogenen Meilen hätte nicht stattgefunden, nein, es hätte sogar eine kontraproduktive Wirkung gegeben.

Eine Kerosinsteuer, wie von der vorliegenden Standesinitiative gefordert, ist mit internationalem Recht nicht kompatibel. Man müsste das Chicagoer Abkommen von 1944 kündigen, denn Artikel 24 sieht vor, dass der internationale Flugverkehr von Zöllen auf Waren, inklusive des Kerosins, weitgehend befreit ist. Das heisst, ein Flugzeug, das auf einem Flughafen landet und noch Kerosin an Bord hat, muss keine Zölle auf seine Waren zahlen. Die Waren sind, inklusive des Treibstoffes, steuerfrei zu behandeln. Wenn man das ändern wollte, würde zum einen eine riesige Bürokratie entstehen, und zum andern müsste man, wenn man dieser Initiative Folge geben würde, mit allen Ländern, die das jetzt vielleicht etwas anders sehen als die Schweiz, bilaterale Abkommen aushandeln, um entsprechend das bis anhin steuerbefreite Kerosin besteuern zu können. Da sage ich nur: viel Vergnügen bei der Aushandlung dieser Abkommen!

In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal betonen, dass für Inlandflüge eine Kerosinsteuer zur Anwendung kommt. Für Inlandflüge muss eine Kerosinsteuer entrichtet werden. Diese Besteuerung kommt vor allem bei der Luftwaffe zur Anwendung, aber beispielsweise auch für die Flugverbindung von Genf nach Zürich. Wir können im Inland Kerosinsteuern vorsehen, aber eben nicht im grenzüberschreitenden Verkehr.

In Bezug auf die CO2-Reduktion gibt es verschiedene Systeme. Auf internationaler Ebene hat die Internationale Zivilluftfahrtorganisation das Corsia-System ins Leben gerufen, mit welchem versucht wird, eben auch im Flugverkehr die CO2-Vorgaben zu erreichen und dort eine Absenkung herbeizuführen. Die Schweiz nimmt seit einigen Jahren, seit 2020, am EU-Emissionshandelssystem teil, mit welchem der Flugverkehr, aber auch die Industrie generell darauf verpflichtet werden, Massnahmen zur Reduktion von CO2 zu beschliessen.

Mit dem Vorstoss wird die Schweiz aufgefordert, sich für die Einführung einer Kerosinsteuer für den Flugverkehr im Rahmen der EU-Staaten einzusetzen. Die Problematik einer solchen Initiative besteht nun aber darin, dass diese unilateral von der Schweiz und den EU-Staaten eingeführt würde. [PAGE 1826] Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass in anderen Regionen der Welt - wie zum Beispiel Middle East, Amerika, die USA, China - eine reziproke Besteuerung zur Anwendung käme. Aus diesem Grund würde sich einfach eine Verlagerung des Luftverkehrs in andere Regionen ergeben. Vor allem würden natürlich die Middle East Carriers profitieren, weil diese ab ihren Hubs steuerfrei unterwegs sein könnten, während die europäischen, inklusive der Schweizer Gesellschaften, einer Steuer unterworfen wären und tendenziell natürlich mehr Flüge voll besteuert werden müssten. Das gibt kontraproduktive Verwerfungen, ungleich lange Spiesse zugunsten der amerikanischen, Middle-East- und asiatischen Fluggesellschaften. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das im Interesse der Schweiz sein könnte.

Deshalb bittet Sie die Mehrheit der Kommission, der Standesinitiative keine Folge zu geben.