Michel Matthias · Ständerat · 2024-09-25
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-25
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung meiner Interpellation. Inhaltlich befriedigt mich die Antwort nicht.
Worum geht es? Der Bund bzw. das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) plant, die Leistungsverträge mit den beiden grossen Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus - Wohnbaugenossenschaften Schweiz und Wohnen Schweiz - ab dem 1.[NB]Januar 2025 markant, das heisst um 20 Prozent, zu kürzen. Für die Folgejahre sind noch weitere Senkungen in Aussicht gestellt worden. Ich bin im politischen Beirat von Wohnen Schweiz tätig; damit sei meine Interessenbindung deklariert. Die Kürzungen werden damit begründet, dass das BWO gemäss einem Bundesratsbeschluss aus dem Jahr 2018 den Eigenaufwand bis ins Jahr 2025 um 25 Prozent reduzieren muss. Sie basieren also auf einem Entscheid des Bundesrates von vor sechs Jahren, als wohlgemerkt noch niemand im Rat von einem latenten Wohnungsmangel sprach.
Heute hat sich das Bild geändert, wir wissen es: Es besteht Wohnungsknappheit in ganz vielen urbanen Gebieten der Schweiz. Nun gibt es ja den runden Tisch zur Wohnungsknappheit, den Bundesrat Parmelin begrüssenswerterweise einberufen hat. An diesem runden Tisch hat man sich auf zwei, drei Prioritäten geeinigt und auch den Konsens gefunden, dass nicht einfach per se mehr Wohnungen, sondern insbesondere preisgünstige Wohnungen gebaut werden müssen - auch für den Mittelstand. Eine zentrale Massnahme aus dem Aktionsplan Wohnungsknappheit ist deshalb die Stärkung der bestehenden Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus durch den Bund. Vor diesem Hintergrund wirkt es eigenartig, ja widersprüchlich, wenn der Bund gleichzeitig die Leistungsverträge mit den beiden Wohnbaugenossenschaftsverbänden massiv kürzt. Oder anders gesagt: Man kann nicht mehr auf der Basis des[NB]Jahres[NB]2018,[NB]als[NB]dieser[NB]Kürzungsentscheid getroffen wurde, planen. Dieser steht heute irgendwie quer in der Landschaft.
Die erwähnten Dachverbände sind wichtige Partner in der Umsetzung der Wohnbauförderungsgesetzgebung und des verfassungsmässigen Wohnbauförderungsauftrags des Bundes, der in Artikel 108 der Bundesverfassung hinterlegt ist. Die beiden Genossenschaften und ihre Mitglieder unterstützen den Bund in der Umsetzung des Auftrags zur Wohnbauförderung, dies in verschiedenen Landesteilen und auch in Berggebieten und in ländlichen Regionen. Es ist ein niederschwelliges Angebot. Es geht dabei um Beratung, Weiterbildung, Vernetzung und natürlich um die Bewirtschaftung des Fonds de Roulement, eines Instruments für Darlehen. Diese Arbeit wird durch Leistungsverträge mit dem Bund sichergestellt und finanziert. Bei einer Kürzung um 25 Prozent müsste diese Arbeit reduziert und redimensioniert werden. Das wäre angesichts der erwähnten Problematik wirklich ein Schritt in die falsche Richtung.
Der Bundesrat verweist nun in seiner Antwort primär auf den Fonds de Roulement. Das ist eine indirekte Förderung. Unter strengen Bedingungen vergibt der Bund Darlehen, die dann für den gemeinnützigen Wohnungsbau eingesetzt werden können. Dieser Fonds soll gestärkt werden, aber gleichzeitig erwartet der Bund auch, dass sich die gemeinnützigen Wohnbauträger und ihre Verbände aktiv für mehr preisgünstige Wohnungen engagieren. Auch diese Erwartung steht im Widerspruch zum Reduktionsbeschluss des Bundesrates. Schliesslich beschwichtigt der Bundesrat in der Antwort und sagt, die Kürzung betrage, gemessen am Durchschnitt der Budgets dieser Dachorganisationen der letzten Jahre, nur 10 Prozent und der Auftrag könne wahrgenommen werden. Diese Methodik, der Vergleich mit alten Budgets, klammert aber die dynamische Entwicklung bei den Dachorganisationen aus. Die Verbände haben sich gerade wegen des bekannten Problemdrucks entwickelt und haben ihre Leistungen entsprechend angepasst. Man kann sich also nicht auf alte Durchschnittswerte stützen.
Betroffen sind, wie erwähnt, die beiden Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus, Wohnen Schweiz und Wohnbaugenossenschaften Schweiz. Die beiden Organisationen haben politisch eine jeweils andere Ausrichtung und ergänzen sich bestens. Sie leisten - und das ist, glaube ich, anerkannt - grossartige Arbeit zugunsten der Branche, zugunsten des gemeinsamen Ziels der Wohnraumförderung. Sie sind auch schlank organisiert und arbeiten effizient. Zusammen verarbeiten sie insgesamt ein Budget von eineinhalb Millionen Franken. Das sind also überschaubare Mittel für ein sehr wichtiges verfassungsmässiges Ziel.
Wenn diese Mittel nun gekürzt werden, geht das - ich komme zurück zum Anfang - wie erwähnt auf den Bundesbeschluss aus dem Jahre 2018 zurück. Interessant zu lesen ist, dass gemäss diesem Auftrag das BWO den Eigenaufwand - Betonung: Eigenaufwand - um 25 Prozent reduzieren muss, zum Beispiel, indem man Querschnittleistungen von anderen Ämtern bezieht, indem man effizienter arbeitet, indem man die Büroflächen effizienter nutzt. Im Reduktionsauftrag steht überhaupt nichts von einer Reduktion von Beiträgen an Externe und an Verbände, also jener Beiträge, die wir nun besprechen. [PAGE 917]
Aus unserer Sicht geht es nicht, dass das Bundesamt diese Einsparungen nun auf Dritte umwälzt, also externalisiert; eine solche Wirkung dieses Sparauftrags wäre stossend. Ich meine, der Auftrag ist anders gegeben worden, und es liegt offensichtlich nun an uns, diesen Auftrag so zu verstehen, wie er gemeint war: Eigenaufwand kürzen, aber nicht bei den externen Partnern kürzen.
Aufgrund dessen sollte eigentlich mindestens das Niveau von 2023 beibehalten werden. Die Genossenschaften und die Verbände fordern keine Erhöhung, sie fordern einfach das gleiche Niveau wie bisher - bei höheren Herausforderungen. Es wird wahrscheinlich dann am Parlament sein, hier eine Korrektur zu machen. Wir werden dazu bei den Budgetberatungen Gelegenheit haben.