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Müller Damian · Ständerat · 2024-09-25

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-25

Wortprotokoll

Ich bin nicht Mitglied der Kommission, aber ich werde als Nichtkommissionsmitglied zu der von mir übernommenen Motion sprechen. Ich weiss nicht, ob Sie zuerst noch die Kommissionsmitglieder nehmen wollen - ich beginne sonst.

Zur Motion 23.4247: Der Bundesrat hat seit dem 17.[NB]Juli 2023 die Praxis gegenüber den afghanischen Frauen und Mädchen, welche unter dem Taliban-Regime leben, überarbeitet. Begründet wird dies mit deren Diskriminierung in fast allen Bereichen des öffentlichen wie des privaten Lebens und damit, dass daraus ein unerträglicher psychischer Druck im Sinne des Asylgesetzes resultieren würde. Daher gewährt ihnen das SEM den sogenannten Flüchtlingsstatus.

Auf der Grundlage der Empfehlungen der Asylbehörde der Europäischen Union im Januar dieses Jahres haben von 27 EU-Mitgliedstaaten 12 ihre Asylpraxis entsprechend angepasst. Die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten, nämlich 15, hat die Praxis nicht geändert. Daher ist es auch erstaunlich, dass das SEM ohne vorherige Konsultation eine Praxisänderung vornimmt, deren Ergebnis es zweifellos sein wird, noch mehr afghanische Staatsangehörige in die Schweiz zu bringen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Afghaninnen in den Nachbarländern bleiben und die Schweiz sie bei der Verbesserung ihrer Lebensbedingungen unterstützt. Der ehemalige Direktor des Bundesamtes für Migration, also des heutigen SEM, hat ja das Konzept "Protection in the Region" erklärt. Es muss umgesetzt werden. Wenn diese Afghaninnen in der Schweiz den definitiven Flüchtlingsstatus erhalten, werden sie nie wieder in ihr Herkunftsland zurückkehren. Es ist besser, wenn sie in der Nähe ihres Landes bleiben, auch aus kulturellen Gründen. Warum sollen sie mehr als 5000 Kilometer zurücklegen und in so grosser Entfernung von ihrem Land völlig entwurzelt sein?

Sehr geehrter Herr Bundesrat, ich weiss, dass es für Sie von hoher Bedeutung ist, diese Praxis aufrechtzuerhalten und sie dann auf andere Länder wie den Iran auszuweiten. Ein Artikel in "Le Temps" deutet darauf hin, dass die nächste Lockerung bzw. Änderung der Praxis des SEM Iranerinnen betreffen wird. Ich frage mich bereits jetzt: Wie weit werden wir noch gehen? Die Kantone sehen sich noch immer mit ihrem kaum lösbaren Unterbringungsproblem im Asylbereich konfrontiert. Anstatt mit Millionen von Franken aus Schweizer Steuergeldern sukzessive die Zahl der Unterkünfte zu erhöhen, sollte man besser versuchen, Migrantinnen und Migranten von der Einreise abzuhalten. Die meisten Afghaninnen, die in die Schweiz kommen, sind durch ein Drittland gereist. Warum kommen sie in die Schweiz? Ganz einfach wegen der besseren wirtschaftlichen Bedingungen. Dieses Schutzkriterium ist jedoch in der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 nicht vorgesehen.

Ich betone, dass wir bereit sind, jede Ausländerin und jeden Ausländer, die oder der Schutz benötigt, in der Schweiz aufzunehmen. Wir sind jedoch nicht bereit, Flüchtlinge aufzunehmen, die bereits in Drittländern wie der Türkei oder den Balkanländern Schutz hätten erhalten können oder bereits erhalten haben. Das Recht auf Asyl ist nicht mit einem Recht auf wirtschaftliche Besserstellung verbunden, sonst müsste die Schweiz das ganze Elend der Welt aufnehmen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Änderung der Praxis nicht auf Anhieb eine grosse Anzahl von Personen betrifft. Allerdings hat dieser Entscheid eine symbolische Bedeutung, einen Pull-Effekt, der sich in den einschlägigen Kreisen sehr rasch herumsprechen und dann wieder Tausende von Afghaninnen, die bereits über einen Schutz verfügen, dazu verleiten wird, in die Schweiz, in ein Komfortasyl zu kommen. Dies ist eben nicht akzeptabel, und deshalb gibt es schlussendlich mit dieser Praxisänderung dann[NB]aber[NB]auch[NB]wieder[NB]Leid für diejenigen, die sich auf den Weg machen.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Motion anzunehmen, das heisst, die Minderheit Schwander zu unterstützen.

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