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Jans Beat · Bundesrat · 2024-09-25

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-09-25

Wortprotokoll

Wie Sie wissen, hat sich die Praxisänderung angesichts der Lage in Afghanistan aufgedrängt. Die Lage hat sich seit der Machtübernahme der Taliban deutlich verschlechtert. Frauen und Mädchen in Afghanistan haben heute objektiv Grund zur Furcht, Opfer diskriminierender Gesetzgebung und einer religiös motivierten Verfolgung zu werden. Ein menschenwürdiges Leben ist für sie in Afghanistan nicht möglich, weshalb sie in der Schweiz als Flüchtlinge anerkannt werden.

Diese Praxisänderung hat aber keineswegs einen Automatismus zur Folge. Ich kann Ihnen versichern, dass das SEM nach wie vor jedes Asylgesuch von Frauen und Mädchen aus Afghanistan einzeln prüft. Stellt sich bei dieser Einzelprüfung heraus, dass eine Afghanin nicht auf den Schutz der Schweiz angewiesen ist, weil sie Schutz in einem Drittstaat suchen kann, dann wird nach geltendem Recht auf ihr Asylgesuch in der Schweiz nicht eingetreten.

Von August 2023 bis August 2024 hat das SEM bei durchschnittlich 14,8 Prozent der Asylgesuche von Afghaninnen, welche neu in die Schweiz eingereist sind, einen Nichteintretensentscheid erlassen, weil sie über einen Dublin-Staat oder einen sicheren Drittstaat in die Schweiz eingereist sind. Sie sehen anhand dieser Quote: Bereits heute kann Sekundärmigration mithilfe des Mechanismus des Nichteintretensentscheids wirkungsvoll verhindert werden. Dennoch ist der Bundesrat damit einverstanden, die Schutzmöglichkeiten für afghanische Frauen in einem Drittstaat, in dem sie sich vor ihrer Einreise in die Schweiz zuletzt aufhielten, vertieft zu prüfen, dies natürlich unter Berücksichtigung der Genfer Flüchtlingskonvention.

Die Zahlen der letzten Monate zeigen zudem, dass auch die von einigen Seiten befürchtete Sogwirkung ausgeblieben ist. Zwar ist die Zahl der neu eingereisten afghanischen Asylsuchenden im August und im September 2023 tatsächlich angestiegen. Dies ist jedoch nicht auf die Praxisanpassung zurückzuführen, sondern auf die zu erwartenden saisonalen Schwankungen bei den Migrationsbewegungen. Ab Herbst 2023 sind die Zahlen bereits wieder zurückgegangen und bis Ende Juli 2024 tief geblieben. Im August 2024 verzeichnete das SEM einen Drittel weniger Menschen aus Afghanistan als noch vor einem Jahr. Die Schweiz ist also durch diesen Entscheid für Flüchtende aus Afghanistan nicht attraktiver geworden. [PAGE 940]

Damit komme ich noch zur Forderung nach einer Sicherheitsüberprüfung. Bereits heute wird bei allen afghanischen Personen ab 14 Jahren, die im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz einreisen, eine umfassende Sicherheitsprüfung durchgeführt. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass nur sehr wenige erwachsene afghanische Männer im Rahmen des asylrechtlichen Familiennachzugs in die Schweiz eingereist sind: 2023 waren es lediglich sieben, 2024 bis Ende August nur siebzehn. Diese Zahlen sind im Vergleich zu anderen Herkunftsländern sehr tief. In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion Bauer 24.4247, übernommen von Damian Müller, abzulehnen.

Bei der Motion 24.3008 der SPK-N beantrage ich Ihnen, falls Sie ihr zustimmen, die Annahme von Buchstabe b. Der Bundesrat wäre damit einverstanden, die Schutzmöglichkeiten für afghanische Frauen in einem Drittstaat, in dem sie sich vor ihrer Einreise in die Schweiz zuletzt aufhielten, unter Berücksichtigung der Flüchtlingskonvention vertieft zu prüfen. Die Buchstaben a und c bitte ich Sie hingegen abzulehnen, da die Forderungen nach einer Einzelfallprüfung und einer Sicherheitsüberprüfung, wie gesagt, bereits erfüllt sind.

[VS]

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