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AB 346357

Pamini Paolo · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-25

Wortprotokoll

Als Mitunterzeichner möchte ich den Antrag der Minderheit Hess Erich kurz begründen. Es geht vorliegend um den Schuldzinsenabzug. Schuldzinsen sind bekanntlich als Gewinnungskosten deswegen abzugsfähig, weil sie in Zusammenhang mit steuerbaren Einkünften stehen. Wenn wir nun den Eigenmietwert abschaffen würden, was wir auch wünschen, wären Schuldzinsen im Zusammenhang mit selbstbewohnten Immobilien nicht mehr abzugsfähig. Das ist völlig im Sinne der Steuersystematik. Wenn man sich jedoch verschuldet, um zum Beispiel bewegliches Vermögen zu finanzieren oder um fremdvermietete Immobilien zu finanzieren, dann hätten solche Schuldzinsen immer noch den Charakter von Gewinnungskosten und sollten deswegen abzugsfähig sein.

Mit dem Antrag der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates wird als Kompromiss vorgeschlagen, dass die sogenannte quotal-restriktive Methode angewandt wird. Das heisst, dass Schuldzinsen im Verhältnis der fremdvermieteten Immobilien zum Gesamtvermögen, das heisst zum Total der Aktiven, abzugsfähig sind. Das ist ein Kompromiss, den man an sich verstehen kann; er ist besser als nichts, und das Gelingen der Vorlage ist natürlich wichtiger. Wir bekämpfen aber den Antrag der Mehrheit trotzdem, weil sich vor allem Unternehmer - ich denke insbesondere an KMU-Unternehmer - privat verschulden, um Liquidität in die eigene Firma, in die eigene Beteiligung einzuschiessen. Genau diese Leute würden unter der Version der Mehrheit leiden. Wir bestehen deshalb auf die konsequente steuersystematische Version, dass Schuldzinsen insofern abzugsfähig sind, solange sie eben den Charakter von Gewinnungskosten haben.