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Ryser Franziska · Nationalrat · 2024-09-25

Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2024-09-25

Wortprotokoll

Seit Jahren wird das System der Eigenmietwertbesteuerung kritisiert und infrage gestellt. Einerseits wird der Eigenmietwert als fiktive Steuer empfunden, andererseits wird mit Härtefällen beispielsweise von Rentnerinnen und Rentnern argumentiert, deren Pension nicht ausreicht, um den Eigenmietwert bezahlen zu können.

Die Grünen stehen einem Systemwechsel grundsätzlich offen gegenüber, unter drei Bedingungen: Erstens muss es ein vollständiger Systemwechsel sein, der für Erst- und Zweitwohnungen umgesetzt wird. Eine Unterscheidung der Besteuerung je nach Wohnsitz würde einerseits das Feld für Steueroptimierungen öffnen. Andererseits wäre es mit einem immensen administrativen Mehraufwand für die Kantone verbunden, zwei Systeme parallel aufrechtzuerhalten.[NB]Zweitens[NB]muss[NB]der[NB]Systemwechsel möglichst aufkommensneutral ausfallen. Drittens sollen dabei die heute bestehenden Anreize zur Verschuldung der Privathaushalte reduziert werden.

Deshalb unterstützen wir auch keine Fünfer-und-Weggli-Politik, bei der einerseits der Eigenmietwert abgeschafft, aber gleichzeitig Steuerabzüge weiterhin möglich sein sollen. Da eine vollständige Aufhebung des Schuldzinsabzuges nicht so einfach mit der Verfassung vereinbar wäre, hat die WAK-N sich mit anderen möglichen Ansätzen beschäftigt. Das nun vorgeschlagene System mit einer quotal-restriktiven Ausgestaltung des Schuldzinsabzuges ist aus Sicht der Grünen ein guter Vorschlag. Damit sind künftig nur noch Schuldzinsen ausgehend von der Quote aus immobilem Vermögen ohne das selbstgenutzte Wohneigentum am Gesamtvermögen abzugsfähig. Das heisst, es können noch Schuldzinsen abgezogen werden, wenn mobile Vermögenswerte, also Liegenschaften, vermietet oder verpachtet werden. Sind nur mobile Vermögenswerte vorhanden oder beschränkt sich das Vermögen auf ein selbstgenutztes Eigenheim, sind künftig keine Schuldzinsabzüge mehr möglich.

Dies kommt dem Ansatz "Kein Eigenmietwert, keine Abzüge" von allen in der Kommission angeschauten Modellen am nächsten. Auch führt die restriktivere Beschränkung des Schuldzinsabzuges dazu, dass die Kosten einer allfälligen Reform nicht aus dem Ruder laufen. Der Vorteil einer quotalen Methode ist, dass diese relativ robust gegenüber Veränderungen im Zinsniveau ist. Auch bietet sie sich weniger für steuerplanerische Aktivitäten an als andere Modelle, die wir diskutiert haben.

Die Fraktion der Grünen wird deshalb in beiden noch bestehenden Differenzen der Kommissionsmehrheit folgen. Wenn ein Systemwechsel gelingen soll, dann nur, wenn er vollständig, fair und finanzierbar ist.

Die parlamentarische Initiative 22.454, "Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften", wird die Grüne Fraktion unterstützen. Bei einem Systemwechsel soll insbesondere den Tourismuskantonen die Möglichkeit für eine alternative Besteuerung gegeben werden, mit der ihre Mindereinnahmen kompensiert werden können. Punkto Umsetzung erhalten die Kantone einen grossen Spielraum. Das erlaubt ihnen auch, Rücksicht auf die unterschiedlichen Voraussetzungen zu nehmen und eine besondere Liegenschaftssteuer entsprechend ihren Ansprüchen auszugestalten.