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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2024-09-25

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2024-09-25

Wortprotokoll

Für diejenigen, die hier sind und die es tatsächlich interessiert: Ich werde mich jetzt zuerst über die Objektsteuer äussern, weil wir diese Vorlage im Nationalrat noch nie behandelt haben. Am Schluss der Debatte werde ich dann noch einmal auf die Differenzen bei der Wohneigentumsbesteuerung eingehen. Die Vorlage steht in einem engen Zusammenhang zur parlamentarischen Initiative 17.400, welche die Abschaffung des Eigenmietwerts bezweckt.

Am 16.[NB]August 2022 startete Ihre Kommission einen Anlauf, um die Grundlagen für einen vollständigen Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung zu schaffen. Sie lancierte mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung die parlamentarische Initiative 22.454. Diese bezweckt mittels einer neuen Verfassungsbestimmung, dass die Kantone oder die Gemeinden beim Wegfall des Eigenmietwerts auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften eine besondere Liegenschaftssteuer erheben können. Im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens gab auch die WAK-S der Initiative am 19.[NB]Juni 2023 mit 7 zu 5 Stimmen Folge. Das Vernehmlassungsverfahren zur vorliegenden Initiative dauerte vom 17.[NB]November 2023 bis zum 4.[NB]März 2024; insgesamt sind 54 Stellungnahmen eingegangen. Der Ergebnisbericht fiel durchzogen aus. Am 25.[NB]Juni 2024 entschied die WAK-N mit 25 zu 0 Stimmen, die Vorlage weiterhin zu unterstützen und entsprechend den verfahrensrechtlichen Vorgaben den Bundesrat zur Stellungnahme einzuladen.

Wichtig bei dieser Vorlage ist: Die besondere Liegenschaftssteuer kann nur dann zur Anwendung kommen, wenn der Mietwert von selbstgenutzten Zweitliegenschaften vom Bund und von den Kantonen nicht mehr besteuert und der vollständige Systemwechsel vollzogen wird. Damit wird in der vorgeschlagenen Verfassungsbestimmung eine enge Verbindung zur parlamentarischen Initiative 17.400 geschaffen. Diese wechselseitige Abhängigkeit ist sachlich notwendig, weil eine Abweichung von den Besteuerungsgrundsätzen nach Artikel 127 Absatz 2 der Bundesverfassung nur im Falle einer Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung auf[NB]Zweitliegenschaften[NB]und[NB]aufgrund der damit verbundenen Mindereinnahmen zu rechtfertigen ist. Andernfalls sollen die Kantone die besondere Liegenschaftssteuer nicht erheben dürfen.

Sollte sich der Nationalrat heute für den vollständigen Systemwechsel entscheiden, bittet Sie die WAK-N mit 25 zu 0 Stimmen, also einstimmig, auf diese Vorlage einzutreten. Klar ist aber auch: Sollte der Rat dem vollständigen Systemwechsel, also der Abschaffung des Eigenmietwerts mit Einbezug der Zweitwohnungsliegenschaften, nicht zustimmen, ergäbe diese Vorlage keinen Sinn mehr. In diesem Fall würde Ihre Kommission diese zurückziehen.

Wie gesagt, zu den Differenzen in der Vorlage 17.400 zur Eigenmietwertbesteuerung werde ich am Schluss Stellung nehmen.