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Grossen Jürg · Nationalrat · 2024-09-25

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2024-09-25

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der Grünliberalen Fraktion, die Individualbesteuerung einzuführen. Ich lade Sie ein, mit Ausnahme der Minderheit II (Bertschy) immer der Mehrheit zu folgen und entsprechend die Anträge der Minderheiten III (Wermuth), IV (Pamini) und V (Aeschi Thomas) abzulehnen.

Weshalb tue ich das? Die Minderheit III (Wermuth) schlägt ein Kombipaket von Individualbesteuerung und Kita-Gesetz vor, und zwar mit einem maximalen kurzfristigen Kostendeckel von 1 Milliarde Franken. Wir Grünliberalen lehnen diesen Kostendeckel ab und erachten beide Instrumente, also sowohl das Kita-Gesetz wie auch die individuelle Besteuerung, für den Werkplatz Schweiz und zur Bekämpfung des Fachkräftemangels als zentral. Wir sind bereit, mehr zu investieren, um in Zukunft dauerhaft auch mehr Wirkung zu erzielen. Es braucht beide Instrumente in einem substanziellen Ausmass, um die Anreize für berufstätige Eltern so zu setzen, dass sich arbeiten grundsätzlich lohnt, und dies zu einem möglichst hohen Pensum. Damit treten wir den Herausforderungen der demografischen Entwicklung und auch dem Fachkräftemangel am wirksamsten entgegen.

Die Minderheiten IV (Pamini) und V (Aeschi Thomas) schlagen ein Splitting-Modell vor, um auf diese Weise die Heiratsstrafe abzuschaffen. Das widerspricht dem Anliegen der Initiative diametral und würde uns vom Regen in die Traufe bringen, denn volkswirtschaftlich lohnen sich vorübergehende Mindereinnahmen nur dann, wenn wir die schlechten Erwerbsanreize, die die Zweitverdienenden heute haben, auch wirklich korrigieren. Das erachten wir nur mittels einer individuellen Veranlagung als möglich, wodurch das Zweiteinkommen[NB]nicht[NB]mehr[NB]einer[NB]umso[NB]höheren[NB]Progression[NB]unterliegt.

Ein Splitting-Modell verstärkt hingegen die negativen Erwerbsanreize noch zusätzlich, denn es ist tendenziell auf ein[NB]Einverdienermodell ausgerichtet, ein Modell, das notabene immer weniger Familien betrifft. Nur verhältnismässig wenige Familien können es sich heute noch leisten, mit nur einem Einkommen die gesamten Lebenshaltungskosten zu finanzieren. Ein Modell, das einzig dafür da wäre, dass Verheiratete steuerlich besser fahren, das aber gleichzeitig zu einer umso grösseren Konkubinatsstrafe führen würde, wollen wir nicht.

Die negativen Erwerbsanreize der Zweitverdienerinnen und -verdiener würden mit einem Splitting-Modell noch negativer als mit dem Status quo. Deshalb bezeichnet etwa auch Avenir Suisse das Splitting als goldenen Käfig, aus dem man nicht mehr herauskommt. Steuerlich würden sich maximal unterschiedliche Einkommen am meisten lohnen, also Einkommen von Ehepaaren, bei welchen ein Teil 100 Prozent arbeitet und der andere 0 Prozent. Damit hätte man die grössten Steuervorteile. Dies hemmt eben die Erwerbstätigkeitsanreize für Zweitverdienende.

Die Initiative und der Umsetzungsvorschlag streben ein zivilstandsneutrales Steuersystem, bessere Erwerbsanreize und die Gleichstellung von Mann und Frau an. Keines dieser Ziele wird mit einem Splitting-Modell erreicht. Es ist nicht korrekt, in einem Gegenvorschlag zur Initiative das Gegenteil von dem zu fordern, worum es eigentlich geht. Wenn Sie die Ziele der Initiative nicht teilen, dann lehnen Sie sie ab, aber verkehren Sie nicht den Kern des Anliegens um 180 Grad.

In Artikel 36, beim Steuertarif, unterstützen wir die Minderheit II (Bertschy). Sie sieht befristet auf zehn Jahre einen alternativen Steuertarif vor, mit welchem die geschätzten Mindereinnahmen auf 500 Millionen Franken pro Jahr beschränkt werden können. Langfristig, und das ist zentral, werden die positiven Effekte so stark sein, dass der vorgeschlagene Tarif greifen kann. Wir unterstützen diese Minderheit auch angesichts der angespannten Bundesfinanzsituation als Übergangslösung. Die Vorlage ist für uns von zu grosser Wichtigkeit, als dass man sie am kurzfristig wirksamen Preisschild scheitern lassen dürfte. Es geht hier um den Wechsel auf die Individualbesteuerung, welche die volkswirtschaftlich erwünschte Wirkung mittel- und langfristig erzielt und damit echt zukunftstauglich ist.

Die Grünliberalen unterstützen also überall die Mehrheit und einzig bei Artikel 36 die Minderheit II (Bertschy). Ich bitte Sie, dasselbe zu tun.